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Chancen auf alleiniges Sorgerecht?

anaeigenart

Mitglied
Hallo,

mein Kind ist 10 und ich bin seit 8 Jahren vom Vater getrennt. Wir haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Ich schlage mich SEIT 8 JAHREN mit Folgendem rum.
Er nimmt den Umgang fast nie wahr. Z.B. mit der Begründung er verbringe lieber Zeit mit seiner Freundin. Sein Verhalten in der Sache verläuft zyklisch, von Phasen wo er sich zwei Jahre nicht meldet, über unangemeldete Besuche mit Morddrohungen gegen mich und Briefe vom Anwalt in denen er droht, das Kind zu sich zu holen. Es ist vorgekommen, dass er versucht hat unser Kind zu entführen, wodurch es traumatisiert wurde. Auch hat er im Beisein vom Kind Drogen konsumiert. Seit neustem "leiht" er sich beim Umgang das Taschengeld vom Kind.
Wenn er gerade eine Allmachtsfantasie hat, verbietet er mir willkürlich z.B. umzuziehen oder medizinische Behandlungen des Kindes.
Die Angelegenheit ist seit 8 Jahren beim Jugenandamt. Immer wieder finden da Gespräche statt, werden Vereinbarungen getroffen an die er sich nicht hält. Es wird alles dokumentiert, auch wie oft ich schon die Polizei gerufen habe. Aber alle paar Jahre wechselt da die Tante und alles fängt wieder von vorne an mit den Worten "ich kenne Sie ja noch nicht, ich muss dem Vater eine Chance geben" und dass ich ihm den Umgang nicht verweigern darf.
De Facto müssen Kind und ich dem Herrn wie er gerade Bock hat zur freien Verfügung stehen und er lacht sich ins Fäustchen.
Bisher habe ich einen Sorgerechtsstreit vermieden. Ich habe immer gehofft, dass er einfach irgendwann das Interesse an uns verliert.

Nun meine Frage, habe ich eine realistische Chance auf das alleinige Sorgerecht?


Danke im Voraus
 

onemorelight

Neues Mitglied
Hallo!
Das alleinige Sorgerecht ist immer das letzte Mittel, nachdem alle anderen ausgeschöpft wurden, beispielsweise die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen von beiden Elternteilen bei Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts. In aller Regel werden Familiengerichte in solchen Angelegenheiten tätig, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, sei das körperlich, geistig oder seelisch. Du schreibst, er habe versucht, euer Kind zu entführen, in seinem Beisein Drogen konsumiert, und verbietet dir, ärztliche Behandlung für euer Kind zu suchen. In meinen Augen ist damit eine Gefährdung des Kindeswohls als Kriterium erfüllt.
Entschieden wird von den Richtern anhand von Kontinuität, Förderung und sozialer Bindung. Eine einheitliche Erziehung in Stabilität und Sicherheit, Berechenbarkeit, Dauer und Aufrechterhaltung von zwischenmenschlichen Beziehungen. Solche Fragen werden gestellt und hoffentlich auch beantwortet.
Ein paar Gründe, die juristisch geltend gemacht werden, um das alleinige Sorgerecht zu erwirken, sind zum Beispiel die oben genannte Versagung notwendiger, medizinischer Behandlung oder auch Gesundheitsgefährdung als Verletzung der Pflicht zur Gesundheitsfürsorge, aber auch schwere Erziehungsfehler (Tobsuchtsanfälle, menschenfeindliche Ideologien, uvm) oder Sorgerechtsmissbrauch (Entführung? Ich weiß natürlich nicht, was da abgelaufen ist). Die Liste ist aber natürlich noch länger und meiner Ansicht nach dürftest du gute Chancen haben, wenn du, wie du sagst, alles dokumentiert hast und beweisen kannst. Trotzdem empfehle ich dir, dich damit nicht nur an das Jugendamt, sondern auch an einen Anwalt zu wenden, der dich dahingehend beraten und in dem Prozess unterstützen kann.
Viele Grüße und viel Glück!
 

weidebirke

Urgestein
Was willst du mit dem alleinigen Sorgerecht erreichen? Das ist hier die Frage.

Den Vater wirst Du dadurch nicht los, es sei denn, Du willst danach umgehend weit weg verziehen. Ansonsten deinstalliert das ASR nicht den Vater (zum Glück). Er hat weiterhin ein Umgangsrecht.
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Die Chancen auf alleiniges Sorgerecht sind relativ gering und verhindert auch nicht, dass der Vater ein Recht auf Umgang hat. Was du anstreben könntest, wäre alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Übertragung der medizinischen Sorge allein auf dich. Wenn allerdings die Verweigerung der Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung schon länger her ist weiß ich nicht, ob du damit durchkommen wirst. Eine weitere Option wäre begleiteter Umgang, gerade unter dem Aspekt, dass der Vater im Beisein des Kindes schon Drogen konsumiert hat und sich Taschengeld eueres Kindes "leiht".

Hast du dich schon einmal von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen in dieser Angelegenheit?
 

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