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Auf Thema antworten

[QUOTE="kasiopaja, post: 4780016, member: 122717"]

Erhebt die Schwester überhaupt Erbansprüche.

Die Sache ist die, wenn kein Testament vorhanden ist, dann kann sie Ansprüche erheben, muss aber nicht.

Wenn ein Testament vorhanden ist, hat sie keine Erbansprüche, es sei denn sie wird ausdrücklich darin bedacht.

[/QUOTE]

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