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darf Behörde auch grundrechte verarschen?

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V

vertan

Gast
Als Legastheniker werde ich Grammatikalisch schwer zu lesen sein. Hoffe aber, dass es doch noch einigermaßen verständlich wird:
Was sagte der Kunstphilosoph Theodor W. Adorno damals zu den 68er
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Darum die Frage. Was ist ein Fraudulent Redressal System?
Das Fraudulent Redressal System, ist ein System hinter dem die Behörde, Behördenwillkür verstecken darf.
So haben Amts- und Verwaltungsrichter in Köln oder in Düsseldorf, von Gesetzeswegen nichts dagegen einzuwenden, das eine einmal festgestellte Ordnungswidrigkeit in Ordnung ist, auch wenn sie absichtlich Falsch geprüft festgestellt wurde.
Wo aber muss ich dulden, Dass Straßenkunst nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun habe. Und deshalb zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise Ordnungswidrig gemacht werden darf.
Soviel ich weiß, ist die Kunstfreiheitsgarantie immer noch unangreifbar gültig?

Wo 1971 (zum Scherenschnitt-Urteil) das Bundesverwaltungsgericht eine Behördliche Erlaubnisverweigerung der Straßenkunst noch für verfassungswidrig erklärt.
kann es dem selben Bundesverwaltungsgericht (zu meiner Sache --1979 –) dann keiner Kunst erlaubt sein. sich ohne Behörden-Erlaubnis auf der Straße zu betätigen.

Ziel ist, durch erlaubte Erlaubnisverweigerung, Straßenkunst beim Verkaufen eigener Bilder, dann als nicht mehr von der Kunstfreiheitsgarantie geschützt zu erklären.… oder wat?

Zwanzig Jahre wurde der Unsinn, …Straßenkunst nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun habe , Juristenintern diskutiert.
Bis das Bundesverwaltungsgericht 1996, die Kunstfreiheitsgarantie der Straßenkunst wie beim Scherenschnitt-Urteil 1971. wieder für Behördenunangreifbar erklärt.
Das Credo heißt wieder, Straßenkunst kann der Kunstfreiheit wegen, auch nicht wegen des Verkaufs von Selbstgefertigten Bilder, Scherenschnitte oder sonst einer sachüblichen Straßenkunsttätigkeit verboten werden. Kunst ist kein Gewerbe.
Also haben Straßenkünstler einen Rechtsanspruch auf eine Straßenkunsterlaubnis und kann nicht schon deshalb verjagt werden, weil das anbieten von Waren in Fußgängerzonen Ordnungswidrig gemacht werden darf.

Kann mir jetzt einer Erklären, warum die Behörden in Köln oder in Düsseldorf mir die Erlaubnis dennoch verweigert. Weil die Änderung der Rechtsprechung 1997 nur die erlaubnisfreie Kommunikation der Kunst beträfe, das Ausstellen und Zeigen von Kunst, aber nicht die Erlaubnisfreiheit zum Verkaufen, und da die Kunst bereits verfassungsrechtlicher Zustimmung nicht erlaubt werden muss, sich an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen, braucht einem Grundrechtverlierer, auch mit Änderung der Rechtsprechung zur Straßenkunst, nicht erlaubt werden, sich in Fußgängerzonen. mit Kunst erlaubnisfrei zu betätigen.
Schreibt das Ordnungsamt auch noch im Jahre 2007. an das Verwaltungsgericht Düsseldorf,
Daraufhin wird mir das Armenrecht entzogen, Weil man Behördenwillkür nicht auf Kosten der Allgemeinheit auf immer und ewig anprangern darf.
meint die Unterzeichnende Richterin.
wie war die Frage noch:
Was ist ein FR-System?


Mit freundlichen Grüßen.

Alias Vertan
 
D

Dr. House

Gast
Was sagte der Kunstphilosoph Theodor W. Adorno damals zu den 68er
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Danke! Dieses Zitat hatte ich schon seit Tagen im Kopf und mich dennoch nicht erinnert, von wem es stammt. Es trifft auf viele der "politisch Korrekten" zu. Sowohl hier im Forum als auch im realen Leben.
 
U

Uncle Tom

Gast
Nicht die Behörde hat verarscht, sondern hier hat ein Gericht eine Meinung geäußert.

Diese Entscheidung darf man nicht der Behörde zum Vorwurf machen.

Übrigens kommt mir die Thematik des Threads bekannt vor. Ich glaube, da war in dem Forum schon mal was zu lesen.

Im Grundsatz: Behörden haben die Rechte aller zu wahren und zu achten!
 
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