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Darf der AG das überhaupt?

G

Gelöscht 130068

Gast
"A" ist seit einem halben Jahr krankgeschrieben. Nun hat "A" auf dem Portal der Firma seine Stelle ausgeschrieben gefunden. Es geht um die selben Aufgaben die "A" in der Firma hat.
Ist das seitens derFirma rechtens? Muss "A" mit einer Kündigung rechnen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Marisol

Sehr aktives Mitglied
Natürlich darf ein AG neues Personal suchen.
Und natürlich ist es verständlich, einen Langzeitkranken loswerden zu wollen.
Allerdings dauert es, bis eine Kündigung wegen Dauerkrankheit durchkommt.
Es werden vermutlich andere Gründe gesucht.
Hier alles Wichtige zur Kündigung bei Krankheit:
 

weidebirke

Urgestein
Wie ist denn die Perspektive von A? Wird er oder sie bald wiederkommen? Gab es schon ein Gespräch mit dem AG darüber?

Klar kann die Stelle neu ausgeschrieben werden. Irgendwer muss die Arbeit von A ja machen, wenn er oder sie so lange krank ist.
 
W

Wackelpudding

Gast
Ich verstehe die Frage nicht. Wenn wir davon ausgehen, dass "A" irgendeine für das Unternehmen wertvolle Arbeit geleistet hat, so muss das Unternehmen ja jemanden anders einstellen, der diese leistet, wenn "A" sehr lange und vielleicht noch länger ausfällt.

Den Hinweis, dass es ein Trugschluss sein kann, dass man während Krankheitsphasen unkündbar ist, hast du auch schon bekommen.

Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber, wenn "A" nicht gerade eine auf Dauer unersetzliche Koryphäe ist, "A" loszuwerden versuchen wird.
 

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Mich wundert, dass Du die Frage mit "überhaupt" stellst.
Klar darf er das, wer sollte ihm das verbieten?
Natürlich muss der AG gewährleisten, dass die Arbeit gemacht wird.

Ist denn abzusehen, wann Du gesundest?
Wie alt bist Du?
Der AG kann auch während der AU kündigen. Muss er aber erstmal nicht, weil Du im Krankengeldbezug bist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Shorn

Sehr aktives Mitglied
"A" ist seit einem halben Jahr krankgeschrieben. Nun hat "A" auf dem Portal der Firma seine Stelle ausgeschrieben gefunden. Es geht um die selben Aufgaben die "A" in der Firma hat.
Ist das seitens derFirma rechtens? Muss "A" mit einer Kündigung rechnen?
Was hat das dich zu interessieren was der AG macht? Und ja er darf eine Stelle neu ausschreiben auch wenn sie noch besetzt ist, nämlich dann wenn der Stelleninhaber auch ohne sein Wissen vor der Kündigung steht.

Warum kümmerst du sich nicht um deine eigene Arbeit, wo arbeitest du eigentlich.
 
Zuletzt bearbeitet:

MisterEko

Aktives Mitglied
Ist das seitens derFirma rechtens? Muss "A" mit einer Kündigung rechnen?
Für so manchen Langzeit kranken mag es seltsam anmuten. Aber die Arbeit Verpufft nicht auf magische Weise während man zu Hause auf dem Sofa liegt.
Irgendjemand muss sie ausführen.
Wenn absehbar ist, dass der Kranke länger ausfällt muss man ja die Stelle neu besetzen oder alternativ die Kollegen Open End zusätzlich mit Mehrarbeit belasten.
Es obliegt dem Chef einzuschätzen welche Option am klügsten ist.

Um die Frage zu beantworten.
Eine Kündigung Halte ich für sehr wahrscheinlich.
Ich kenne Leute denen wurden nach 15 jähriger Firmenzugehörigkeit bereits in der 8ten Woche (!) eines Ausfalls ein Aufhebungsvertrag hingelegt.
 

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