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Darf der Vermieter das Pinkeln im Garten verbieten?

einnichts

Mitglied
Hallo zusammen

Ich und mein Freund haben unsere erste gemeinsame Wohnung zusammen gefunden und es war genau das was wir uns gewünscht haben (eine Wohnung mit eigenem Garten).

Dies war mir besonders wichtig wegen meinem Hund. Also vorab mal, ich gehe 3x am Tag mit meinem Hund Gassi, Morgen vor der Arbeit, in der Mittagspause und Abends. Nun ist es aber schon eine bisschen ältere Dame und sie muss halt öfter pinkeln als früher. Wenn ich Abends ins Bett gehe (ca. 22.00-23.00) gehe ich immer nochmals mit ihr raus. früher hat das bis Morgens um 5.30 (aufstehen) gereicht. Nun aber mit zunehmendem Alter wird wohl auch die Blase schwächer und es kommt oft vor, dass sie mich um 2.00 oder 3.00 weckt weil sie muss.

Bis jetzt war das kein Problem, da wir ein grosses Haus mit Garten hatten, wo ich sie nur kurz rauslassen musste. Also dachte ich mir Wohnung mit Garten. Denn wenn ich um 2.00 Morgens aufstehe, mich anziehe und mit dem Hund Gassi gehe, kann ich danach nicht mehr einschlafen und auf Dauer wäre das ziemlich fatal.

Ja nun haben wir von unserem Schlafzimmer direkten Zutritt zum Garten und ich habe mir gedacht, dass ich sie dann im Notfall ja kurz da rauslassen kann.

Dann habe ich bei der Schlüsselübergabe der Wohnung erfahren, dass der Vermieter nicht möchte dass der Hund in den Garten pinkelt, weil es den Rasen kaputt macht!!!.. Ich bin nun recht fassungslos und frage mich ob er das überhaupt darf? Ich meine es ist ein kleiner Hund und es wäre nur für den Notfall, der wird nicht den ganzen Garten vollpinkel. Ausserdem ist es unser Garten, also kein Gemeinschaftsgarten oder so.


An alle Tierhalter,Mieter oder Vermieter unter euch, hat jemand Erfahrung mit sowas? Kennt jemand das Problem?



Danke schon mal für eure Hilfe.

LG
 
Also ich wohne direkt neben einem Park und dort rennen täglich mehrere Dutzend Hunde über die Wiese und machen ihr kleines und großes Geschäft (was natürlich eingesammelt und entsorgt wird) - und die Gräser und Blumen wachsen und gedeihen prächtig.

Wenn euer Vermieter nicht im Haus wohnt und euch nicht kontrollieren kann, und das nur eine Notlösung darstellt, dann würde es mich nicht jucken, was er will und was nicht. Ihr müsst euch ja um den Garten kümmern, nicht er.

LG Rosie
 
Also ich wohne direkt neben einem Park und dort rennen täglich mehrere Dutzend Hunde über die Wiese und machen ihr kleines und großes Geschäft (was natürlich eingesammelt und entsorgt wird) - und die Gräser und Blumen wachsen und gedeihen prächtig.

Wenn euer Vermieter nicht im Haus wohnt und euch nicht kontrollieren kann, und das nur eine Notlösung darstellt, dann würde es mich nicht jucken, was er will und was nicht. Ihr müsst euch ja um den Garten kümmern, nicht er.

LG Rosie

Hallo Rosie

Danke für deine Antwort. Nein also der Vermieter wohnt nicht dort, der Hauswart hat mir aber gesagt, dass er es kotrolliert und immer die Augen offen hat, auch Nachts. Und die anderen Mieter auch "mitgucken"..(petzen,k oder wie auch immer) :/

Klar denk ich auch, der wird nicht nachts um 2.00 seine Runden drehen und das kontrollieren, aber ich habe halt doch Angst es mir zu verscherzen. Da wir gemäss Mietvertrag mindestens ein Jahr in der Wohnung bleiben müssen.
Und ich möchte halt auch keinen Stress mit den anderen Mietern. Ist ne ziemlich grosse Überbauung und es sieht halt praktisch jeder in den Garten...

Weiss halt nicht ob ich das einfach riskieren soll, es kommt ja auch nicht jede Nacht vor. vielleicht 5-6 x im Monat oder so.

LG
 
Also ich denke, rein rechtlich darf er das nicht. Er darf Dir ja auch nicht vorschreiben, was Du sonst mit dem Garten machst- solange es keine bleibenden Veränderungen sind.
Trotzdem sollte man natürlich versuchen, sich Ärger zu ersparen. Kannst Du denn evtl Deinen Hund dazu erziehen, dass er nur in eine ganz bestimmte Ecke im Garten geht- wo man ihn nicht sehen kann und wo kein Rasen ist, sondern vielleicht nur Erde?
 
Wenn dem Vermieter bekannt war, das ihr einen Hund besitzt, kann er diesem die Benutzung des Gartens nicht verwehren und das man nicht das Pinkeln eines Hundes gezielt beeinflußen kann, dürfte selbst dem Dümmsten bekannt sein. Allerdings darf der Garten nicht als Ersatztoilette für den Hund benutzt werden - dahingehend hat der Vermieter recht.
Dann lieber den Hund auf den Arm nehmen und schnell den Weg vor die Tür suchen, denn dort gibt es sicher auch Gelegenheit für den Vierbeiner sein Pfützchen an den Baum zu bringen.
 
Wenn ihr neu dort eingezogen seid, wird der Hauswart euch mit Argusaugen beobachten. Er hat ja schon seinen Spruch losgelassen.

Daher würde ich wirklich die erste Zeit nicht mit dem Hund in den Garten gehen.

Wenn der Hauswart euch nach einer Weile nicht mehr im Visier hat, dann könnt ihr es riskieren, den Hund im Garten pinkeln zu lassen.
 
Hi,
wenn der Garten Bestandteil der Mietsache ist so entstehen dir die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Wohnung selber.
Ob dein Vermieter/der Eigentümer es 'nicht möchte' das dein Hund da hin macht oder nicht spielt erstmal keine Rolle, jedenfalls für dich so lange nicht wie keine Schäden entstehen.
Aber Vorsicht: Es gibt viele Zierrasen die Hundeurin tatsächlich nicht 'vertragen', und sollte der Rasen an diesen oder jenen Stellen welk werden, irgendwelche Nachbarn deinen Hund schonmal beim Geschäft beobachtet haben und dies dem Eigentümer 'petzen' dann mußt du als Halter den entstandenen Schaden beheben oder für den Schaden aufkommen.
Ob sowas im Zweifelsfall dann durch eine Hundehaftpflichtversicherung (Halterhaftpflicht) abgedeckt ist kann ich dir aber nicht sagen.

So als kleinen Tip: Wenn du mitbekommst wo genau dein Hund auf den Rasen gemacht hat, einfach einen kleinen oder großen Eimer Wasser (5-10l) nachkippen. Das Wasser verdünnt den Urin so das Wurzeln eher weniger Schaden nehmen.


mfG
 
Kann man nicht eine Art "Hundetoilette" im Garten
anlegen, wo kein Rasen ist, und sie trainieren, dass
dort ihr Plätzchen ist? Oder eine Art Sandkasten für
sie anlegen, der unten dicht ist und immer wieder
auswechseln (Rindenmulch oder so, das kann in die
Biotonne)? Vielleicht wäre das ein Kompromiss und
würde für ein gutes Gewissen sorgen. Weil ein gutes
Verhältnis zum Vermieter ist ja auch was wert 🙂
 
Kann man nicht eine Art "Hundetoilette" im Garten
anlegen, wo kein Rasen ist, und sie trainieren, dass
dort ihr Plätzchen ist? Oder eine Art Sandkasten für
sie anlegen, der unten dicht ist und immer wieder
auswechseln (Rindenmulch oder so, das kann in die
Biotonne)? Vielleicht wäre das ein Kompromiss und
würde für ein gutes Gewissen sorgen. Weil ein gutes
Verhältnis zum Vermieter ist ja auch was wert 🙂


Hundetoilette?

Hunde müssen ihre eigene "Post" und die von anderen Hunden lesen können.
Auch geht es nicht nur ums Pinkeln, sondern auch um das Markieren.
Tja, und bewegen muss sich die Fellnase ja auch können.
Die Darmperestaltik und der ganz Körper muss ja in Schwung kommen, bzw. es bleiben.
Kontakte zu Artgenossen etc. sind ja auch nötig.

Ich würde mir als Vermieter übrigens auch nicht meinen Garten regelmäßig vollpinkeln lassen.
Es kann Notlagen geben, aber die Not darf nicht Gewohnheit werden.


LG
Landkaffee
 
Ich kann die Begründung des Vermieters auch nicht nachvollziehen. Wir hatten damals ein Haus mit großem Garten und die Hunde haben dort auch des Öfteren mal gepinkelt. Da sind nie bleibende Schäden entstanden, wieso auch? Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht.
Außerdem stimmt es, dass wenn es "euer" Garten, sprich kein Gemeinschaftsgarten, dafür die selben Rechte gelten wie für die Wohnung, da er Garten ja dann Teil eurer Mietsache ist. Und wie man dort was macht geht dem Vermieter schlicht nichts an, solange man die Mietsache nicht "beschädigt", wo dann ggf. die Kaution greift.

Dieses "Kontrollieren", was euch da "angedroht" wird, finde ich auch sehr fraglich. Denn wenn, wie oben geschrieben, ja der Garten zu EURER Mietsache (für die ja ihr das Hausrecht habt), dann finde ich sowas fast übergriffig. Selbst der Vermieter darf auch nicht einfach in die Wohnung und diese "kontrollieren" - habe leider von Fällen gehört, wo der Vermieter in Abwesenheit der Mieter in die Wohnung geht per Zweitschlüssel. Diesen darf er nicht einmal besitzen, es sei denn das wurde zwischen beiden Parteien schriftlich extra vereinbart. Auch muss man ihn nicht hereinlassen, wenn er meint mal plötzlich vor der Tür zu stehen und die Bude begutachten zu wollen. So etwas gehört in gewissem Zeitraum vorher schriftlch angekünigt und selbst dann entscheidet im Endeffekt noch der Mieter.

Wenn man das alles berücksichtigt und bedenkt, dass der Garten gleichwertig ist, dann finde ich diese "Kontrollgänge" schon unterirdisch. Wenn es wirklich mal Probleme mit Wohnung und Garten gibt dann meldet sich beim Hauswart oder eben Vermieter halt.
 

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