Hallo zusammen
Ich und mein Freund haben unsere erste gemeinsame Wohnung zusammen gefunden und es war genau das was wir uns gewünscht haben (eine Wohnung mit eigenem Garten).
Dies war mir besonders wichtig wegen meinem Hund. Also vorab mal, ich gehe 3x am Tag mit meinem Hund Gassi, Morgen vor der Arbeit, in der Mittagspause und Abends. Nun ist es aber schon eine bisschen ältere Dame und sie muss halt öfter pinkeln als früher. Wenn ich Abends ins Bett gehe (ca. 22.00-23.00) gehe ich immer nochmals mit ihr raus. früher hat das bis Morgens um 5.30 (aufstehen) gereicht. Nun aber mit zunehmendem Alter wird wohl auch die Blase schwächer und es kommt oft vor, dass sie mich um 2.00 oder 3.00 weckt weil sie muss.
Bis jetzt war das kein Problem, da wir ein grosses Haus mit Garten hatten, wo ich sie nur kurz rauslassen musste. Also dachte ich mir Wohnung mit Garten. Denn wenn ich um 2.00 Morgens aufstehe, mich anziehe und mit dem Hund Gassi gehe, kann ich danach nicht mehr einschlafen und auf Dauer wäre das ziemlich fatal.
Ja nun haben wir von unserem Schlafzimmer direkten Zutritt zum Garten und ich habe mir gedacht, dass ich sie dann im Notfall ja kurz da rauslassen kann.
Dann habe ich bei der Schlüsselübergabe der Wohnung erfahren, dass der Vermieter nicht möchte dass der Hund in den Garten pinkelt, weil es den Rasen kaputt macht!!!.. Ich bin nun recht fassungslos und frage mich ob er das überhaupt darf? Ich meine es ist ein kleiner Hund und es wäre nur für den Notfall, der wird nicht den ganzen Garten vollpinkel. Ausserdem ist es unser Garten, also kein Gemeinschaftsgarten oder so.
An alle Tierhalter,Mieter oder Vermieter unter euch, hat jemand Erfahrung mit sowas? Kennt jemand das Problem?
Danke schon mal für eure Hilfe.
LG
Ich und mein Freund haben unsere erste gemeinsame Wohnung zusammen gefunden und es war genau das was wir uns gewünscht haben (eine Wohnung mit eigenem Garten).
Dies war mir besonders wichtig wegen meinem Hund. Also vorab mal, ich gehe 3x am Tag mit meinem Hund Gassi, Morgen vor der Arbeit, in der Mittagspause und Abends. Nun ist es aber schon eine bisschen ältere Dame und sie muss halt öfter pinkeln als früher. Wenn ich Abends ins Bett gehe (ca. 22.00-23.00) gehe ich immer nochmals mit ihr raus. früher hat das bis Morgens um 5.30 (aufstehen) gereicht. Nun aber mit zunehmendem Alter wird wohl auch die Blase schwächer und es kommt oft vor, dass sie mich um 2.00 oder 3.00 weckt weil sie muss.
Bis jetzt war das kein Problem, da wir ein grosses Haus mit Garten hatten, wo ich sie nur kurz rauslassen musste. Also dachte ich mir Wohnung mit Garten. Denn wenn ich um 2.00 Morgens aufstehe, mich anziehe und mit dem Hund Gassi gehe, kann ich danach nicht mehr einschlafen und auf Dauer wäre das ziemlich fatal.
Ja nun haben wir von unserem Schlafzimmer direkten Zutritt zum Garten und ich habe mir gedacht, dass ich sie dann im Notfall ja kurz da rauslassen kann.
Dann habe ich bei der Schlüsselübergabe der Wohnung erfahren, dass der Vermieter nicht möchte dass der Hund in den Garten pinkelt, weil es den Rasen kaputt macht!!!.. Ich bin nun recht fassungslos und frage mich ob er das überhaupt darf? Ich meine es ist ein kleiner Hund und es wäre nur für den Notfall, der wird nicht den ganzen Garten vollpinkel. Ausserdem ist es unser Garten, also kein Gemeinschaftsgarten oder so.
An alle Tierhalter,Mieter oder Vermieter unter euch, hat jemand Erfahrung mit sowas? Kennt jemand das Problem?
Danke schon mal für eure Hilfe.
LG