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Wenn man vom Patentrecht ausgeht, ist der zentrale Punkt die schöpferische Eigenleistung. Das dürfte im Einzelfall aber selbst von Juristen schwer zu beurteilen sein. Ab wann ist die Verwendung einer geschützten Zeichentrickfigur eine Eigenleistung?


Und wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn ein Bild der Simpsons gestern verkauft wurde (ohne Klage), heißt das nicht, dass gegen einen ähnlichen Verkauf heute nicht geklagt werden könnte. Ich glaube auch nicht, dass der Döner Mann bei uns um die Ecke eine Disney Lizenz hat Aladin auf seine Scheibe zu malen, aber vermutlich ist Disney sowas kleines am Ende der Welt egal.


Prinzipiell würde ich keine Zeichentrick- oder Animefiguren malen und verkaufen, die aus der kreativen Feder Anderer stammen. Letztlich möchte ja jeder verständlicherweise seine Schöpfung schützen und nicht dass andere sie kopieren oder benutzen.


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