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Darf ich zum Vorstellungsgespräch, wenn ich krank geschrieben bin?

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Hallo!!

Ich bin war erst wegen Magen-Darm-Grippe krankgeschrieben, mittlerweile wegen Depressionen.
Ich wurde erst fristgerecht gekündigt, habe mich deswegen beworben.
Jetzt habe ich die fristlose Kündigung bekommen. Ich bin weiterhin krank geschrieben und jetzt hat sich jemand wegen einem Vorstellungsgespräch gemeldet.
Kann ich es wahrnehmen, obwohl ich krankgeschrieben bin?
Der MDK prüft gerade, ob ich arbeitsfähig bin, dann denke ich, dass ich es nicht wahrnehmen kann oder?
Kennt sich jemand damit aus?
 
Hier mal eine Schilderung:

Krankheit & Krankschreibung


Vorstellungsgespräche führen trotz Krankschreibung?

Datum: 05.01.08

In meinem derzeitigen Arbeitsverhältnis liegt einiges im Argen. Ich bin Chefsekretärin und mein Chef hat in zehn Jahren sieben Sekretärinnen aus der Abteilung gemobbt. Bereits zwei Untersuchungen der Abteilungsführung blieben jedoch leider erfolglos.
Nun muss ich mich, ebenfalls bedingt durch Mobbing, krankmelden, da ich gesundheitlich stark darunter leide. Ich suche bereits einen neuen Job und habe mich nun endlich durchgerungen zu kündigen. Nun frage ich mich, ob ich trotz der Krankschreibung wegen Mobbing an Vorstellungsgesprächen teilnehmen darf?
Andrea N.
Antwort: Eine Krankschreibung bedeutet nicht, dass Sie bettlägerig sein müssen. Sofern Sie sich gesundheitlich in der Lage sehen, an einem Vorstellungsgespräch, welches sicherlich in der Regel nicht länger als eine Stunde dauern dürfte, teilzunehmen, bestehen aus meiner Sicht keine Bedenken dagegen, dass Sie trotz Krankschreibung zu einem Vorstellungsgespräch gehen. Letztendlich müssen Sie bzw. Ihr Arzt entscheiden, ob dies der Genesung entgegensteht oder ggf. sogar den Genesungsprozess fördern kann. Ich empfehle Ihnen also, dass Sie mit Ihrem Arzt abstimmen, ob seinerseits Bedenken gegen den Besuch des Vorstellungsgespräches bestehen. Sie werden die Aussage des Arztes dann benötigen, wenn Ihr Arbeitgeber von dem Vorstellungsgespräch Kenntnis erlangt und Ihnen beispielsweise Entgeltfortzahlungsbetrug vorwirft, weil er behauptet, dass Sie gar nicht krank sind.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Hoß
Rechtsanwalt
Hoß, Wick & Medla
Anemonenweg 1
50858 Köln

Telefon: 0221-8206264
 

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