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Darf mich meine Frau einfach vor die Tür setzen?

TB1

Mitglied
Wir sind verheiratet, haben 2 Söhne im Alter von 4 und 6 und ein Haus.
Nach einem grossen Streit ist es jetzt soweit, dass wir kurz vor der Trennung stehen.
Da ich ihr zuliebe in ihr Heimatort gezogen bin uns wir dort das Haus gekauft haben hat sie den grossen Vorteil das Freunde und Familie in direkter Nähe wohnen.
Habe einen neuen Job mit Schichtarbeit.
Meine Familie wohnt 60 km weit weg wo ich schlafen könnte. Was ich aber ungern machen möchte. Sie will aber auf keinen Fall dass ich in unserem Haus schlafe.
Wie ist das rechtlich? Darf sie das so einfach machen oder habe ich das Recht in unserem gemeinsamen Haus zu übernachten?
 
Wir sind verheiratet, haben 2 Söhne im Alter von 4 und 6 und ein Haus.
Nach einem grossen Streit ist es jetzt soweit, dass wir kurz vor der Trennung stehen.
Da ich ihr zuliebe in ihr Heimatort gezogen bin uns wir dort das Haus gekauft haben hat sie den grossen Vorteil das Freunde und Familie in direkter Nähe wohnen.
Habe einen neuen Job mit Schichtarbeit.
Meine Familie wohnt 60 km weit weg wo ich schlafen könnte. Was ich aber ungern machen möchte. Sie will aber auf keinen Fall dass ich in unserem Haus schlafe.
Wie ist das rechtlich? Darf sie das so einfach machen oder habe ich das Recht in unserem gemeinsamen Haus zu übernachten?

Eine Trennung ist ja immer nicht so ganz ohne. Es ist Euer gemeinsames Haus und ihr solltet eine Möglichkeit finden, einen Umgang miteinander zu haben, der bestenfalls allen in der Familie gut tun könnte. Warum will sie Dich unbedingt vor "die Tür" setzen? Dir gehört das Haus ebenso wie Deiner Frau. Ihr solltet eine räumliche Trennung im Haus vollziehen und dann weitersehen.

Es sei denn, - unterstellt - Du bist ein Mensch mit einem Verhalten - wo es Deiner Frau unzumutbar wäre, weiter mit Dir unter einem Dach zu leben, z. B. Gewalttätigkeit o. ä.
 
Rein rechtlich darf sie dich nur vor die Tür setzen, wenn du eine Gefahr für sie darstellst. Dazu müsste sie dann erstmal die Polizei rufen. Das wäre schon eine heftige Aktion.

Es sei denn ihr wohnt dort zur Miete und nur sie steht im Mietvertrag. Dann darf sie dich einfach so vor die Tür setzen. Das wäre dann ihr Recht als alleinige Mieterin.
 
Wenn ihr euch so oft streitet und bevor euer Streit wie beim Film Rosenkrieg noch mehr eskaliert , ist es für die Gesamtsituation oft besser sich erstmal räumlich zu trennen.
Versuche den Kindern zuliebe mit deiner Frau eine friedliche Lösung zu finden.

Vielleicht hilft auch eine Paarberatung.
Das Rechtliche könntest du mit einem Anwalt klären.
 
Mit Polizei hat Sie schon gedroht aber wahrscheinlich um mir Angst zu machen. Wir stehen beide als Eigentümer des Hauses im Vertrag. Habe gerade gelesen das es wohl gerichtlich bestimmt werden kann das ich ausziehe da die Kinder ihr Umfeld behalten sollten. Ich warte noch auf ihre Antwort ob ich nur zum schlafen ins Haus kann. Es ist eine Belastung für mich eine Fahrt (60 km) zur Arbeit zu fahren bezüglich der Schichtarbeit mit Nachtschicht. Nebenbei wären die Spritkosten erheblich höher.
 
Mit Polizei hat Sie schon gedroht aber wahrscheinlich um mir Angst zu machen. Wir stehen beide als Eigentümer des Hauses im Vertrag. Habe gerade gelesen das es wohl gerichtlich bestimmt werden kann das ich ausziehe da die Kinder ihr Umfeld behalten sollten. Ich warte noch auf ihre Antwort ob ich nur zum schlafen ins Haus kann. Es ist eine Belastung für mich eine Fahrt (60 km) zur Arbeit zu fahren bezüglich der Schichtarbeit mit Nachtschicht. Nebenbei wären die Spritkosten erheblich höher.


Möglich dass du ausziehen müsstest, TB1, aber das würde dann nicht sofort passieren. Du musst ja erstmal 'ne Bleibe finden. Rauswerfen kann sie dich jetzt nicht. Es sei denn, du bist handgreiflich geworden?
 
Mit Polizei hat Sie schon gedroht aber wahrscheinlich um mir Angst zu machen. Wir stehen beide als Eigentümer des Hauses im Vertrag.

Hat sie denn Grund, mit der Polizei zu drohen?

Wenn ihr beide als Eigentümer des Hauses im Grundbuch eingetragen seid, habt ihr gleiche Rechte und Pflichten. Sie darf Dir den Zutritt nicht verweigern, aber wo Du schlafen kannst ist damit nicht geregelt........
 
so einfach kann deine frau dich nicht aus eurem gemeinsamen haus werfen.
warum droht sie dir mit polizei?
 
Du solltest aus Anstand deinen Kindern und deiner Frau Ruhe vor dir gönnen.

Schon was du hierhttp://www.hilferuf.de/forum/liebe/227418-eheprobleme-stress-aus-und-vorbei-alles-auf-einmal.html erzählt hast, langt, dass ich mir vorstellen kann, dass die Kinder sogar Angst vor dir haben.
 
Wir sind verheiratet, haben 2 Söhne im Alter von 4 und 6 und ein Haus.
Nach einem grossen Streit ist es jetzt soweit, dass wir kurz vor der Trennung stehen.
Da ich ihr zuliebe in ihr Heimatort gezogen bin uns wir dort das Haus gekauft haben hat sie den grossen Vorteil das Freunde und Familie in direkter Nähe wohnen.
Habe einen neuen Job mit Schichtarbeit.
Meine Familie wohnt 60 km weit weg wo ich schlafen könnte. Was ich aber ungern machen möchte. Sie will aber auf keinen Fall dass ich in unserem Haus schlafe.
Wie ist das rechtlich? Darf sie das so einfach machen oder habe ich das Recht in unserem gemeinsamen Haus zu übernachten?

Hallo,
kommt es zur Scheidung, gilt u.a. "ein Jahr getrennt von Bett und Tisch".

Es liegt am Grundbucheintrag. Seit ihr zwei als hälftige Grundstückseigentumer eingetragen? Wenn ja, kann sie sich nicht weigern, da Haus nebst Grundstück dir zur Hälfte gehört.
Bist du als alleiniger Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen, gehört dir alles alleine und sie hat auszuziehen.
Es sei denn du erlaubst ihr aus Gründen der Kulanz, eine gewisse Zeit mitzuwohnen, bis sie eine eigene Wohnung gefunden hat.
Ist sie als Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen, kannst du nichts machen.
Einsichten dafür gibt es beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichtes. Du kannst dort anrufen und eine Abschrift der Grundbuchblatteinträge erbitten.
Zur Finanzierung eines Hauskaufs braucht es diese Grundbuchblattabschrift. Die Bank gibt sonst keinen Kredit.

Ansonsten hast du die Möglichkeit, dich an einen Anwalt zu wenden.
 

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