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Darf sie das ?

U

Unreg

Gast
Folgendes !

Ich bin von meiner EX seit Oktober getrennt !
Habe noch ein paar sachen aber bei ihr ( Ü-Eier ) die sie mir einfach nicht geben will !
Ich schulde ihr aber noch 1500€ die ich momentan Monatlich mit 50€ Abbezahle !

Erst sagte sie mir ich kann sie holen !
Und nun hat sie ihre meinung geändert und meinte erst wenn ich ALLE schulden abbezahlt habe. Sie meinte auch wenn sie in nöten is das sie von dem Zeug was verkaufen wird ! Da frage ich mich , darf sie das überhaupt meine sachen behalten bzw verkaufen ?
Ich weiß nich ob ich zu Poizei gehen soll und ob das was bringen würde.

Das beste daran is sogar ! Die Ü-Eier gehören garnicht mal mehr mir ! Die habe ich meiner Mutter geschenkt kurz bevor wir uns getrennt haben !

Ich bitte um Hilfe bzw um Rat da ich morgen dann ggf. zur Polizei gehen würde
 

Knotti

Mitglied
Hallo Gast,
wenn du Schulden bei ihr hast, kann sie von ihrem Pfandrecht Gebrauch machen. Wenn du die Dinger deiner Mutter geschenkt haben solltest, hättest du sie ihr gleich geben müssen. Im Nachhinein wird dir das Niemand glauben.
LG knotti
 
U

Unreg

Gast
Knotti meinte:
Hallo Gast,
wenn du Schulden bei ihr hast, kann sie von ihrem Pfandrecht Gebrauch machen. Wenn du die Dinger deiner Mutter geschenkt haben solltest, hättest du sie ihr gleich geben müssen. Im Nachhinein wird dir das Niemand glauben.
LG knotti
Achja so einfach is das also ! Sie hat es werder gerichtlich gemacht oder sonstiges ! Mein Vater schuldet mir 200€ ich kann auch einfach so in seine Wohung gehen und mir was schnappen und sagen das is Pfand oder wie ?
 

Knotti

Mitglied
Hey unreg,
warum hast du sie denn nicht verkauft und einen Teil deiner Schulden damit abgetragen? Ich würde sie dir auch nicht geben, bis alles bezahlt ist. Deine Ex muss ja nun fast 3 Jahre (ohne Zinsen) auf ihr Geld warten. Findest du das nett?
 
C

Constanze

Gast
Mit Hilfe der Polizei wirst du das Eigentum deiner Mutter kaum wieder erlangen.
Zum einen: Nicht du, sondern deine Mutter müsste jetzt ihre Ansprüche geltend machen, schließlich ist sie ja deinen Worten nach Eigentümerin.
Nach § 985 BGB kann der Eigentümer (deine Mutter)vom Besitzer (deine Ex) die Sache herausverlangen. Das sollte deine Mutter schriftlich tun, oder du machst es unter der Maßgabe, dass du die Interessen deiner Mutter wahrst.
Ein Zurückbehaltungsrecht der Ex vermag ich nicht zu erkennen, vertraglich wurde ja sicherlich kein Pfandrecht vereinbart, und ob Ü-Eier sich unbedingt als Kreditsicherung eignen, sei mal dahingestellt.
 
U

Unreg

Gast
Knotti meinte:
Hey unreg,
warum hast du sie denn nicht verkauft und einen Teil deiner Schulden damit abgetragen? Ich würde sie dir auch nicht geben, bis alles bezahlt ist. Deine Ex muss ja nun fast 3 Jahre (ohne Zinsen) auf ihr Geld warten. Findest du das nett?

Wenn du wüsstest wie das Jugendamt und sie mich ausbeuten.
Sie ändert ständig ihre meinung letzte woche sagt sie Hohl die das zeug ! Diese woche sagt sie ne mach ich nicht. Ich würde das zeug ja verkaufen aber ich komme ja nicht dran um zu schauen was ich noch so habe . . .
Desweiteren meint sie ja auch sie verkauft das Zeug einfach dann
 

Knotti

Mitglied
Unreg meinte:
Wenn du wüsstest wie das Jugendamt und sie mich ausbeuten.
Sie ändert ständig ihre meinung letzte woche sagt sie Hohl die das zeug ! Diese woche sagt sie ne mach ich nicht. Ich würde das zeug ja verkaufen aber ich komme ja nicht dran um zu schauen was ich noch so habe . . .
Desweiteren meint sie ja auch sie verkauft das Zeug einfach dann
Nun lass doch mal die Märchenstunde, jetzt gehören die Eier wieder DIR.
Anscheinend kommst du ja wohl deinen Verpflichtungen gegenüber deinem Kind nicht freiwillig nach, sonst müsste sich kein Jugendamt einschalten und Ausbeuter sitzen da auch nicht. Für den Unterhalt gibts Tabellen und die machen die Sachbearbeiter dort nicht selbst. Wer Kinder hat sollte auch dafür sorgen.
 
U

Unreg

Gast
Constanze meinte:
Mit Hilfe der Polizei wirst du das Eigentum deiner Mutter kaum wieder erlangen.
Zum einen: Nicht du, sondern deine Mutter müsste jetzt ihre Ansprüche geltend machen, schließlich ist sie ja deinen Worten nach Eigentümerin.
Nach § 985 BGB kann der Eigentümer (deine Mutter)vom Besitzer (deine Ex) die Sache herausverlangen. Das sollte deine Mutter schriftlich tun, oder du machst es unter der Maßgabe, dass du die Interessen deiner Mutter wahrst.
Ein Zurückbehaltungsrecht der Ex vermag ich nicht zu erkennen, vertraglich wurde ja sicherlich kein Pfandrecht vereinbart, und ob Ü-Eier sich unbedingt als Kreditsicherung eignen, sei mal dahingestellt.

Klar ist das keine Kreditsicherung aber für sie anscheint schon. es wurde von Jugendamt festgelegt das ich ihr 1500€ schulde.
Und von meiner Ex selber kam ja ich behalte es einfach bist du alles abbezahlt hast !
Wie schaut es nun aus wenn sie die sachen behält und ich nicht Zahle ! Dann sind die Schulden doch beglichen oder ( so verstehe ich das ) ? Da sie die sachen als Pfand genommen hat
 
U

Unreg

Gast
Knotti meinte:
Nun lass doch mal die Märchenstunde, jetzt gehören die Eier wieder DIR.
Anscheinend kommst du ja wohl deinen Verpflichtungen gegenüber deinem Kind nicht freiwillig nach, sonst müsste sich kein Jugendamt einschalten und Ausbeuter sitzen da auch nicht. Für den Unterhalt gibts Tabellen und die machen die Sachbearbeiter dort nicht selbst. Wer Kinder hat sollte auch dafür sorgen.
Du hast doch echt mal einen Knall oder ?
Hier geht es nicht um mein Kind ! Dafür sorge ich sehrwohl ! Ich habe sie alle 2 wochen Zahl immer meinen Unterhalt. Was hat das Kind nun damit zu tun ?

Und ja für mich sind das ausbeuter !
Ich kann denen sagen was ich will sogar beweißen das juckt sie nicht !

Beispiel:

ICh habe erwähnt das ihr neuer mit Drogen Dealt ! Jugendamt " egal intressiert uns nicht"
Ich habe denen gesagt das ein Freund immer vorbei kommt und dort in der Wohung Kifft Meine Ex " das macht der nur wenn die kleine nicht da ist "
Jugendamt " na siehste wo is das Problem !
Ich kann dort bei denen gegen die Wand reden Juckt se alles nicht
 

Knotti

Mitglied
Kriegst die Eier doch wieder, wenn du bezahlt hast. Also bezahl mal und dann gibts die Eier. Das Kind kann sie ja wohl nicht mit Überraschungseiern ernähren. Ist schon sehr traurig, das sie so lange auf Unterhalt warten muss, denn Kinder haben jeden Tag Hunger und nicht ab und zu mal, wenn Papi sich zu zahlen bequemt.
 

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