Anzeige(1)

Auf Thema antworten

Ich glaube die Frage gehört in ein Fachforum. Es gibt leider immer viel zu viele Posts die mit Halbwissen glänzen:


Da du offiziell über das Kleinanzeigen System bezahlt hast ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Als privater VK hat er auch kein Rücktrittsrecht.


Würde ich klagen?

Nein, hier schlägt Moral das Gesetz. Da der VK sich mit dem Preis vertan hat, ist der Wille ja eine Gewinnabsicht aus dem Kauf zu erziehlen. Es kann gut sein, dass man vor Gericht auf Lage des Gesetzes Recht erhält - aber das kann genauso nach hinten losgehen.


Du kannst dem VK dran erinnern, dass ihr über Preis und Ware einig gewesen seid und ein ein rechtlich bindender Kaufvertrag (§ 433 BGB) entstanden ist, das gleiche kann man Kleinanzeigen auch mitteilen, ich sehe da aber keine großen Erfolgschancen.


Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben