politisch Verfolgter
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Kritische Berichte zum Thema „Rechtsstaat“ sind eine Form des Widerstandsrechts nach Art. 20 GG Abs. 4 der BRD. Sie müssen von politisch Verfolgten in Ermangelung anderer Möglichkeiten über das Internet verbreitet werden, so lange das noch möglich ist. Bei einigen Foren wird man als Kritiker schnell gesperrt. Die deutsche Bundesregierung stellt in Europa die meisten Aufforderungen an Google, Suchergebnisse zu löschen. Die offiziellen Gründe: Jugendschutz und Nazi-Propaganda. Google spricht von Zensur und findet die Zunahme von Regierungs-Eingriffen weltweit alarmierend (Bürgerrechte – Bundesregierung zwingt Google zur Zensur von kritischen Postings | staseve).
Unsere Gesellschaftsform wurde offensichtlich bewusst oder unbewusst laienhaft konstruiert. Appelle des Grundgesetzes können nicht Verhaltensgesetze wirkungslos machen. Das Grundgesetz kann nicht funktionieren, weil allgemein beobachtet werden kann und auch von der Verhaltensforschung bestätigt wird, dass niemand Fehler zugeben kann und es eine angeborene Gruppenaggressivität gibt (vgl. http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf) sowie dass Kritiker geächtet und Heuchler gefördert werden (vgl. Prozeßmanagment: Wer koordiniert die Prozeßverantwortlichen?). Außerdem gibt es Hörigkeits- und Unterjochungsinteressen, vgl. Experiment Beispiele.
"Werin Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach dem Wortlaut des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht." [......] "Das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz niedergeschriebene Gewaltenteilungsprinzip ist für die deutsche Justiz nur ein Rechtssatz geblieben, eine Absichtserklärung des deutschen Verfassungsgebers, letztlich beschränkt auf einen moralischen Appell an die nach wie vor in einer Beamtenhierarchie formierte Richterschaft" [......] "Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge....widerspricht." (vgl. gewaltenteilung.de - Einführung).
Die 10 Gebote der Bibel haben Herrschende bisher kaum interessiert. Sie haben nur so getan, als wären sie gute Christen. Es wurde und wird unter Führung von Herrschenden fleißig gemordet und geplündert. Weshalb sollten plötzlich unsere Beamten und Richter den Appellen des Grundgesetzes nachkommen wollen?
Richter ignorieren allzu oft die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung, vgl. z.B.http://justizunrecht.wordpress.com/meineartikel/,http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm,05,http://www.derrechtsstaat.de/?p=1936,Der-Stammtisch | Richter-, Staatsanwalt-, Datenbank.
Das Rechtsstaatsversprechen des Grundgesetzes entpuppt sich als leereHülle, die mit der gelebten Rechtsstaatlichkeit nicht einhergeht (Buchtipp: „Ein Richter kann sich alles erlauben“, Buchtipp).
Es gilt das Faustrecht des Stärkeren: "Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker!" | Pressemitteilung WS).
Hier eine Zusammenfassung meiner mehrfachen Erfahrungen:
Wenn Rechtssuchende gegen Rechtsbrecher Prozesskostenhilfe beantragen oder Klagen einreichen, machen Richter (und auch Rechtsanwälte) fast immer absichtlich oder nicht absichtlich Fehler, die der fleißige Rechtssuchende durch intensive Internetrecherchen finden kann. Die Fehler werden beibehalten. Rechtssuchende werden weiter angeschmiert und abserviert.
Von Richtern werden Sachvorträge durch Rechtssuchende mit Zitierung der im Internet veröffentlichten und von den Interessen des Richters abweichenden Rechtsprechung regelmäßig unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) überhört. Eine Gleichheit vor Gesetz wird damit entgegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht gewährt und Rechtsbeschwerden werden unter Entziehung des gesetzlichen Richters(Art. 101 GG) nicht zugelassen. Die Menschenwürde (Art. 1 GG) steht somit nur auf dem Papier. Richter können entgegen Art. 2 GG Rechte verletzen. Grundrechte werden entgegen Art. 19 GG eingeschränkt, brauchbare Rechtsmittel gegen die öffentliche Gewalt sind nicht vorhanden. Die Rechtsprechung fühlt sich entgegen Art. 20 Abs. 3 nicht an Gesetz und Recht gebunden. Die Staatsgewalt (Rechtspflege) geht entgegen Art. 20 Abs. 2 GG nicht vom Volk aus, eine Richterwahl durch das Volk findet nicht statt. Haftung bei Amtspflichtverletzungen ist entgegen Art. 34 GG nicht durchsetzbar. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet entgegen Art. 93 Abs. 1 nicht, es wimmelt lediglich begründungslos ab. Richter unterwerfen sich entgegen Art. 97 nicht dem Gesetz.
Die zwecklosen Rechtsverfolgungen dauern Jahre oder Jahrzehnte.
Beamte und Richter scheuen meist keine Mühen, um Rechte zu verweigern.
Der Rechtsbehelf, auf den der Machtapparat so stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Klägernicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2bis 0,3 %. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden inDeutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren (vgl. z.B. http://www.quality.de/cms/forum/26-...prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=48). Um ein rechtliches Gehör vor dem Bayer. Verfassungsgerichtshof zu erhalten, soll ich für das suggerierte kostenlose Verfahren 1000 Euro zahlen. Wenn ich Millionär wäre und mir 1000 Euro nichts ausmachen würden, könnte ich offenbar Gehör bekommen und etwas von den Gedanken des hohen Gerichts erfahren. Obrigkeitsstaatlich wird man von Richtern abgekanzelt, Freundlichkeit vorgetäuscht und gewarnt, aufzumucken: „.....Die Auferlegung des Kostenvorschusses soll dem Beschwerdeführer die mangelnden Erfolgsaussichten des von ihm betriebenen verfassungsrechtlichen Verfahrens vor Augen führen, ihn warnen und vor nutzlosen Aufwendungen und Kosten schützen (VerfGH 47, 144/147 =BayVBl 1994, 560/561. Menschenwürde steht nur auf dem Papier. Prozesskostenhilfe wurde ohne vorherigen Antrag gleich begründungslos abgelehnt. Erforderliche, menschenwürdige Begründungen stehen nur auf dem Papier (bzw. im Internet).
Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. (vgl.http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134).
Verhaltensweisen wie Untertanenfeindlichkeit, Ämterpatronage und Richterkumpanei sind auch eine Art der Fremdenfeindlichkeit. Sicher wird jeder schon gemerkt haben, dass sich die Entscheidungsträger meist feindlich gegenüber dem Einzelnen verhalten und gruppenweise Rechte willkürlich verweigern.
Über Richterkumpanei gibt es auch Bücher, z.B. Buchtipp (Buch eines geschädigten Rechtssuchenden) und http://www.amazon.de/Halbg%C3%B6tter-Schwarz-Deutschlands-Justiz-Pranger/dp/3821856092 (Buch des Strafverteidigers Rolf Bossi). Ein Video dazu kann z.B.unter Dr. Rolf Bossi Quelle 3sat - YouTube gefunden werden.
Bei Gericht geht es wie im Absolutismus zu. Richter handeln aus eigener Machtvollkommenheit. Wir müssen uns gefallen lassen, dass die Herrschenden, insbesondere die Richter, unabhängig von Gesetzen undTatsachen immer Recht haben. Nach Art 97 (1) sind die Richter unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Da das Gesetz aus machtlosen Worten besteht, bleibt die völlige Unabhängigkeit der Richter übrig.
Wer diese Machtausübung bzw. Rechtspolitik nicht akzeptieren kann, wird mit Ausgrenzung, zwecklosen und zeitraubenden Rechtsverfolgungen, mit immer höheren Rechtsmittelkosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten usw., nach Internetrecherchen auch mit Haft bestraft (die Mehrheit kennt Fälle, vgl. Politische Gefangene in der BRD), also politisch verfolgt.
Meine Vorschläge:
Was haltet Ihr von diesen Vorschlägen?
Unsere Gesellschaftsform wurde offensichtlich bewusst oder unbewusst laienhaft konstruiert. Appelle des Grundgesetzes können nicht Verhaltensgesetze wirkungslos machen. Das Grundgesetz kann nicht funktionieren, weil allgemein beobachtet werden kann und auch von der Verhaltensforschung bestätigt wird, dass niemand Fehler zugeben kann und es eine angeborene Gruppenaggressivität gibt (vgl. http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf) sowie dass Kritiker geächtet und Heuchler gefördert werden (vgl. Prozeßmanagment: Wer koordiniert die Prozeßverantwortlichen?). Außerdem gibt es Hörigkeits- und Unterjochungsinteressen, vgl. Experiment Beispiele.
"Werin Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach dem Wortlaut des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht." [......] "Das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz niedergeschriebene Gewaltenteilungsprinzip ist für die deutsche Justiz nur ein Rechtssatz geblieben, eine Absichtserklärung des deutschen Verfassungsgebers, letztlich beschränkt auf einen moralischen Appell an die nach wie vor in einer Beamtenhierarchie formierte Richterschaft" [......] "Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge....widerspricht." (vgl. gewaltenteilung.de - Einführung).
Die 10 Gebote der Bibel haben Herrschende bisher kaum interessiert. Sie haben nur so getan, als wären sie gute Christen. Es wurde und wird unter Führung von Herrschenden fleißig gemordet und geplündert. Weshalb sollten plötzlich unsere Beamten und Richter den Appellen des Grundgesetzes nachkommen wollen?
Richter ignorieren allzu oft die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung, vgl. z.B.http://justizunrecht.wordpress.com/meineartikel/,http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm,05,http://www.derrechtsstaat.de/?p=1936,Der-Stammtisch | Richter-, Staatsanwalt-, Datenbank.
Das Rechtsstaatsversprechen des Grundgesetzes entpuppt sich als leereHülle, die mit der gelebten Rechtsstaatlichkeit nicht einhergeht (Buchtipp: „Ein Richter kann sich alles erlauben“, Buchtipp).
Es gilt das Faustrecht des Stärkeren: "Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker!" | Pressemitteilung WS).
Hier eine Zusammenfassung meiner mehrfachen Erfahrungen:
Wenn Rechtssuchende gegen Rechtsbrecher Prozesskostenhilfe beantragen oder Klagen einreichen, machen Richter (und auch Rechtsanwälte) fast immer absichtlich oder nicht absichtlich Fehler, die der fleißige Rechtssuchende durch intensive Internetrecherchen finden kann. Die Fehler werden beibehalten. Rechtssuchende werden weiter angeschmiert und abserviert.
Von Richtern werden Sachvorträge durch Rechtssuchende mit Zitierung der im Internet veröffentlichten und von den Interessen des Richters abweichenden Rechtsprechung regelmäßig unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) überhört. Eine Gleichheit vor Gesetz wird damit entgegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht gewährt und Rechtsbeschwerden werden unter Entziehung des gesetzlichen Richters(Art. 101 GG) nicht zugelassen. Die Menschenwürde (Art. 1 GG) steht somit nur auf dem Papier. Richter können entgegen Art. 2 GG Rechte verletzen. Grundrechte werden entgegen Art. 19 GG eingeschränkt, brauchbare Rechtsmittel gegen die öffentliche Gewalt sind nicht vorhanden. Die Rechtsprechung fühlt sich entgegen Art. 20 Abs. 3 nicht an Gesetz und Recht gebunden. Die Staatsgewalt (Rechtspflege) geht entgegen Art. 20 Abs. 2 GG nicht vom Volk aus, eine Richterwahl durch das Volk findet nicht statt. Haftung bei Amtspflichtverletzungen ist entgegen Art. 34 GG nicht durchsetzbar. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet entgegen Art. 93 Abs. 1 nicht, es wimmelt lediglich begründungslos ab. Richter unterwerfen sich entgegen Art. 97 nicht dem Gesetz.
Die zwecklosen Rechtsverfolgungen dauern Jahre oder Jahrzehnte.
Beamte und Richter scheuen meist keine Mühen, um Rechte zu verweigern.
Der Rechtsbehelf, auf den der Machtapparat so stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Klägernicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2bis 0,3 %. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden inDeutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren (vgl. z.B. http://www.quality.de/cms/forum/26-...prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=48). Um ein rechtliches Gehör vor dem Bayer. Verfassungsgerichtshof zu erhalten, soll ich für das suggerierte kostenlose Verfahren 1000 Euro zahlen. Wenn ich Millionär wäre und mir 1000 Euro nichts ausmachen würden, könnte ich offenbar Gehör bekommen und etwas von den Gedanken des hohen Gerichts erfahren. Obrigkeitsstaatlich wird man von Richtern abgekanzelt, Freundlichkeit vorgetäuscht und gewarnt, aufzumucken: „.....Die Auferlegung des Kostenvorschusses soll dem Beschwerdeführer die mangelnden Erfolgsaussichten des von ihm betriebenen verfassungsrechtlichen Verfahrens vor Augen führen, ihn warnen und vor nutzlosen Aufwendungen und Kosten schützen (VerfGH 47, 144/147 =BayVBl 1994, 560/561. Menschenwürde steht nur auf dem Papier. Prozesskostenhilfe wurde ohne vorherigen Antrag gleich begründungslos abgelehnt. Erforderliche, menschenwürdige Begründungen stehen nur auf dem Papier (bzw. im Internet).
Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. (vgl.http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134).
Verhaltensweisen wie Untertanenfeindlichkeit, Ämterpatronage und Richterkumpanei sind auch eine Art der Fremdenfeindlichkeit. Sicher wird jeder schon gemerkt haben, dass sich die Entscheidungsträger meist feindlich gegenüber dem Einzelnen verhalten und gruppenweise Rechte willkürlich verweigern.
Über Richterkumpanei gibt es auch Bücher, z.B. Buchtipp (Buch eines geschädigten Rechtssuchenden) und http://www.amazon.de/Halbg%C3%B6tter-Schwarz-Deutschlands-Justiz-Pranger/dp/3821856092 (Buch des Strafverteidigers Rolf Bossi). Ein Video dazu kann z.B.unter Dr. Rolf Bossi Quelle 3sat - YouTube gefunden werden.
Bei Gericht geht es wie im Absolutismus zu. Richter handeln aus eigener Machtvollkommenheit. Wir müssen uns gefallen lassen, dass die Herrschenden, insbesondere die Richter, unabhängig von Gesetzen undTatsachen immer Recht haben. Nach Art 97 (1) sind die Richter unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Da das Gesetz aus machtlosen Worten besteht, bleibt die völlige Unabhängigkeit der Richter übrig.
Wer diese Machtausübung bzw. Rechtspolitik nicht akzeptieren kann, wird mit Ausgrenzung, zwecklosen und zeitraubenden Rechtsverfolgungen, mit immer höheren Rechtsmittelkosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten usw., nach Internetrecherchen auch mit Haft bestraft (die Mehrheit kennt Fälle, vgl. Politische Gefangene in der BRD), also politisch verfolgt.
Meine Vorschläge:
- Rechtsmittel aller Art sollten kostenlos sein, weil nicht nur staatliche Organe, sondern auch Bürger Arbeit mit Rechtsmitteln haben und Rechtsmittelgebühren nur eine Straffunktion des Machtapparats gegen Bürger haben.
- Die Rechtsprechung sollte der EDV überlassen werden. Diese kennt nämlich keine Missgunst, keinen Machtmissbrauch, keine Bequemlichkeits- und Geldinteressen und kein gruppenkonformes Verhalten usw.. Über Formulare könnten die Daten eingegeben werden, zu denen dann die EDV schnell die anzuwendende Rechtsprechung finden könnte.
- Dann gäbe es noch die Möglichkeit, Entscheidungsträger wie Richter zu erziehen, Fehler zuzugeben und dem gruppenkonformen Verhalten entgegenzusteuern. Von Nichtregierungsorganisationen geleitete unehrenhafte Amtsenthebungsverfahren mit persönlicher Haftung für Rechtsbeugungen wären als Erziehungsmaßnahme sicher geeignet.
- Richterwahl durch das Volk.
Was haltet Ihr von diesen Vorschlägen?
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