Steerpike
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Oha, das klingt wirklich nicht nach dem, was ich mir aktuell wünsche.Das schlimmere wird sein das man dich zu 99% in eine 2 - 6 Monate Bewerbungsmaßnahme "zwingt" um a) die Zahlen zu schönigen und b) die Maßnahmen vollzubekommen.
Und in solchen Maßnahmen wird man extrem unter Durck gesetzt und fertig gemacht wäre nix in deiner Situation.
Ich habe soeben Kontakt zu einem befreundeten Arzt aufgenommen. Das besteht wohl die Möglichkeit, einer entsprechenden Krankschreibung. Ich bin mir nur noch nicht hinsichtlich des Zeitpunktes sicher.
"Strategisch" wäre es vielleicht das Beste, die tatsächliche Arbeitslosigkeit bzw. die Gewährung des ALG1 abzuwarten und sich anschließend krankschreiben zu lassen. Zumindest war das mein erster Eindruck. Den zweiten Link, den Weltkind gepostet hat, verstehe ich jedoch so, dass ich bei formaler Weiterbeschäftigung nach tatsächlicher Insolvenzeröffnung (siehe mein Post oben) eine Krankschreibung einreichen könnte. Ich nehme an, dass ich zwar von meinem Arbeitgeber (in dem Fall dem Insolvenzverwalter, dem insolventen Unternehmen) weiterhin kein Geld, dafür aber Krankengeld von der Krankenkasse erhalten würde.