Steerpike
Mitglied
Hallo zusammen,
ich bin einem Therapieplatz durch hartnäckiges telefonieren und E-Mail schreiben glücklicherweise sehr viel näher gekommen. Auch die Sprechstunde bei der Sozialberatung war sehr hilfreich.
Da ich vermutlich im Februar / März arbeitslos werde, mich in ambulante und vielleicht im Laufe des Jahres auch stationäre psychotherapeutische Behandlung begebe folgende Frage:
Sollte die Krankschreibung besser vor oder nach Antrag auf ALG1 erfolgen?
Ich bin bislang nie mit Arbeitslosigkeit oder psychischen Behandlungen in Kontakt gekommen und tatsächlich fast nie krank gewesen. Daher meine Ahnungslosigkeit. Im Internet habe ich gefunden:
"Das Krankengeld ist höher als das Arbeitslosengeld und es schmälert nicht die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Vielmehr zählt der Krankengeldbezug als Versicherungszeit, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründen oder verlängern kann. "
ich bin einem Therapieplatz durch hartnäckiges telefonieren und E-Mail schreiben glücklicherweise sehr viel näher gekommen. Auch die Sprechstunde bei der Sozialberatung war sehr hilfreich.
Da ich vermutlich im Februar / März arbeitslos werde, mich in ambulante und vielleicht im Laufe des Jahres auch stationäre psychotherapeutische Behandlung begebe folgende Frage:
Sollte die Krankschreibung besser vor oder nach Antrag auf ALG1 erfolgen?
Ich bin bislang nie mit Arbeitslosigkeit oder psychischen Behandlungen in Kontakt gekommen und tatsächlich fast nie krank gewesen. Daher meine Ahnungslosigkeit. Im Internet habe ich gefunden:
"Das Krankengeld ist höher als das Arbeitslosengeld und es schmälert nicht die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Vielmehr zählt der Krankengeldbezug als Versicherungszeit, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründen oder verlängern kann. "
Krank am Beschäftigungsende?
Oder bei Arbeitslosigkeit? Eine schwierige Situation.
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