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[QUOTE="_Tsunami_, post: 4491940, member: 43639"]

Nachfolgend die Antwort von "ChatGPT":


Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§ 242 bis 244 den Diebstahl. Nach § 242 BGB ist es verboten, das Eigentum eines anderen widerrechtlich zu entziehen. Der Diebstahl wird in § 242 BGB als unerlaubte Handlung definiert. In den §§ 242 bis 244 BGB sind die rechtlichen Konsequenzen für Diebstahl festgelegt, einschließlich der Strafen und Schadensersatzansprüche.

[/QUOTE]

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