Woher soll man denn Alg bekommen , wenn man studiert. Das geht ja in sich nicht zusammen.
Und wie kommt es das Sie arbeitet? Sie ist doch nach dem Gesetzbuch für den Arbeitsmarkt verfügbar, also so lange dass so ist, sollte Sie eigentlich Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen sollen. Oder ist das was Sie da tut in dieser Zeitfirma ihre Ausbildung das Sie da lehrt? Oder habe ich da was Missverstanden gehabt, dann Bitte ich um Entschuldigung.
Sonderbedarf oder besondere Härtefälle als Ausnahmeregelungen für Hartz IV Leistungen
Dann, wenn der Bezug von Grundsicherungsleistungen ausgeschlossen ist, weil zumindest theoretisch andere Möglichkeiten einer Förderung bestehen, könnten Studenten in Ausnahmefällen dennoch Hartz IV-Leistungen für im Einzelnen nachzuweisenden, persönlichen Mehrbedarf oder für außergewöhnliche Unterbringungskosten, die zusätzlich zu den Kosten eines normalen Lebensunterhalts anfallen, beantragen. Die Regelung des § 7 Abs. 5 SGB II, durch die Hartz IV Leistungen für Studierende grundsätzlich ausgeschlossen werden, beziehen sich auf die Regelleistungen der Grundsicherung, nicht auf Leistungen bei besonderen Bedarfslagen.
Ausnahmeregelungen gelten gemäß § 7 Abs. 5 SGB II auch für Härtefälle, deren Vorliegen besonders nachgewiesen werden muss. Die Gewährung von Leistungen erfolgt in einem solchen Fall trotz der Möglichkeit einer BAFöG-Beantragung, allerdings werden Zahlungen als Darlehen unter Vorbehalt späterer Rückzahlung gewährt. Als Härtefälle können im Rahmen einer Einzelfallprüfung besondere Umstände anerkannt werden, die einen Studenten ohne Leistungsbewilligung zum Abbruch seines Studiums bei anschließender Arbeitslosigkeit zwingen würden.
Es handelt sich um absolute Ausnahmeregelungen. Solche Ausnahmeregelungen betreffen nur die Gewährung von Arbeitslosengeld II, weil diese Leistungen nicht von vorheriger sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit abhängen. Arbeitslosengeld I kann ausschließlich dann beantragt werden, wenn bereits gearbeitet wurde und die Arbeit aus Gründen wegfällt, die nicht mit dem Wunsch, ein Studium aufzunehmen, zusammenhängen.
Wohngeld für Studenten wird bei BAFöG-Fördermöglichkeit nur unter sehr engen Voraussetzungen bewilligt
Unter besonderen Voraussetzungen können Studenten Wohngeld beantragen. Aussicht auf Erfolg hat ein solcher Antrag nur dann, wenn der grundsätzlich bestehende BAFöG Anspruch aus bestimmten Gründen ausgelaufen ist. Als Gründe für die Ablehnung einer BAFöG-Förderung können Regelstudienzeitüberschreitung, Teilzeitstudium, Zweitstudium, Wechsel des Studienfachs oder die verspätete Vorlage von Leistungsnachweisen angeführt werden. (....
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Arbeitslosengeld als Student
Immer wieder kommt es zu Situationen, in denen es Studierenden schwer fällt, sich den Lebensunterhalt zu finanzieren. Einen Ausweg können Arbeitslosengeld 1 oder 2 sein. Allerdings gelten für den Bezug dieser Leistungen einige Voraussetzungen, deren Erfüllung gerade für Studenten nicht immer leicht ist. Dennoch ist es lohnend, sich damit näher zu beschäftigen, denn nicht wenige Studenten erhalten ALG I oder ALG II. In vielen Hochschulen betreibt das Studentenwerk Sozialberatungsstellen. Auch dort können Studenten sich über den Bezug von ALG I oder ALG II informieren.
Der Bezug von Arbeitslosengeld I durch Studierende
Für Studierende, die zuvor eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, kommt unter Umständen das Arbeitslosengeld I, kurz ALG I genannt, in Frage. ALG I ist eine Lohnersatzleistung und um sie zu erhalten, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Anwartschaftszeit muss erfüllt sein. In einem Zeitraum von zwei Jahre vor der Arbeitslosenmeldung muss für mindestens 12 Monate
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestanden haben. Eine weitere Voraussetzung ist die persönliche Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit. Diese Meldung sollte spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit erfolgen. Bei einer verspäteten Meldung droht eine Sperre des Arbeitslosengeldes nach § 159 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 6 SGB III.
Der dritte Punkt, die Verfügbarkeit, erweist sich besonders für Studenten als kritisch, denn ein Anspruch auf ALG 1 besteht nur dann, wenn man für mindestens 15 Stunden in der Woche
dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Die oft formulierte Aussage, dass Studenten generell vom Bezug von ALG 1 ausgeschlossen sind, ist aber falsch. Um herauszufinden, ob eine Verfügbarkeit auch bei einer studierenden Person besteht, trifft die Arbeitsagentur vielmehr eine Einzelfallentscheidung.
Ein Umstand, der zu einer positiven Entscheidung führen kann, ist ein
Teilzeitstudium mit Vorlesungen im Umfang von etwa 15 Stunden. In diesem Fall rechnet die Agentur für Arbeit mit
einer .....
Zuschüsse in Sonderfällen
ALG II, Sozialgeld und Sozialhilfe für Studierende und SchülerInnen
Studierende und SchülerInnen, deren Ausbildung dem Grunde nach mit BAföG gefördert werden kann, haben in der Regel keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II (ALG II). Es gibt aber doch Ausnahmen – wenn auch wenige. Möglich kann ALG II z.B. für eigene Kinder der Auszubildenden sein.
Von Nicola Pridik
d) Vorliegen einer besonderen Härte
Liegt ein besonderer Härtefall vor, ist es unter engen Voraussetzungen möglich, ALG II zu beziehen, obwohl der Leistungsbezug eigentlich ausgeschlossen ist. In diesen Fällen gibt es die Leistung allerdings meist nur als Darlehen (
§ 27 Abs. 3 Satz 1 SGB II).
Eine Ausnahme ergibt sich seit dem 1. August 2016 aus dem neu eingefügten § 27 Abs. 3 Satz 2 SGB II. Danach besteht unter folgenden Voraussetzungen (alle müssen erfüllt sein!) ein
Anspruch auf Zuschussleistungen: Der Bedarf des oder der Auszubildenden bemisst
sich nach ....