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Die verarsche mit der Zeitarbeit....

Student123

Mitglied
Guten Morgen zusammen,
leider bin ich in die unglückliche Situation gekommen erst einmal über die Zeitarbeit im QM/QS-Bereich Geld verdienen zu müssen....

Nun zu folgender Problematik:
Ich war bei über einen Personaldienstleister bei einem "Kunden" tätig, dort wurde ich nach über etwas einen Monat gekündigt (die Tätigkeit passte einfach nicht so wirklich....)

Nunja,
wie so üblich kriegt man erstmal einen "Grundlohn" und dann noch eine entsprechende einsatzbezogene Zulage....
Nun wird mir diese Zulage verwehrt, da ich angeblich keinen ganzen Monat gearbeitet habe....

Wie viele Arbeitstage hat denn nun im Durchschnitt ein Monat ? Bzw. zählen Feiertage, vorgeschriebene "Urlaubstage" vom Zeitarbeitskonto in irgendeiner Weise dazu ? Ich war nämlich vom 11.12.18-18.01.19 dort tätig und mir wurde diese Zulage auch zugesagt (leider nur mündlich).

Ggf. werde ich diesbezüglich mal mit meinem Anwalt des Vertrauens sprechen, auch wenn ich keine Rechtschutzversicherung diesbezüglich habe....

Freue mich jedenfalls auf euer Feedback.

Vielen Dank und einen angenehmen Donnerstag.
 
steht in deinem Arbeitsvertrag was dazu? Ggf hängen die sich an einem Kalendarischen Monat auf da ja auch für einen sochen Lohn gezahlt wird. Dieser wäre dann ja 1. bzw. 2. Januar bis 31.01. und tatsächlich nicht erfüllt.
 
Ich sag dir was, du brauchst keinen Anwalt. Beim kleinsten Pups schmeißen die dich raus. Wenn du denkst, du könntest jetzt mit deinem Arbeitgeber diskutieren, bekommst du bei der nächsten Gelegenheit die Papiere. Wenn du den Job behalten willst, Mund halten und weitermachen. Mir ging es ähnlich wie dir. Mir wurde auch Zulage zugesichert sowie eine Übernahme. Die Zulage bekam ich nicht, hatte dann ein Gespräch, anschließend bekam ich die Zulage, danach hat man mir das Leben zur Hölle gemacht und im Betrieb dafür gesorgt, dass die Übernahme platzt. Das fing an, das einfach Urlaub beantragt wurde, obwohl ich keinen eingereicht hatte, was zum riesen Zirkus führte, da die Stelle immer besetzt werden musste. Diee Tussi von der Leihfirma freute sich wie ein König, mich fertig gemacht zu haben. Was für ein Glück, dass es verständnisvolle Ärzte gibt... wenn ich die noch mal sehe und bei der tritt ein medizinischer Notfall ein, lasse ich sie einfach liegen. Das sind keine Menschen, sondern Sklaventreiber und Sadisten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie alles im leben gibt es gute zeitarbeitsfirmen und schlechte.
Mein freund ist auch in einer Zeitarbeit und er bekommt die Zulagen und hat letztes Jahr von der Firma eine schutzbrille in seiner Sehstärke bekommen.
Man muss sich vorher informieren.
 
hallo Student123;



leider bin ich in die unglückliche Situation gekommen erst einmal über die Zeitarbeit im QM/QS-Bereich Geld verdienen zu müssen....

Nun zu folgender Problematik:
Ich war bei über einen Personaldienstleister bei einem "Kunden" tätig, dort wurde ich nach über etwas einen Monat gekündigt (die Tätigkeit passte einfach nicht so wirklich....)
Ist DAS hier Deine Meinung oder die Meinung der SklavBeTreiber? Denn das ist taktisch denn wenn du kürzer beschäftigt bist als nötig, dann fallen später entsprechende Dinge aus usw. Denn die mögen Nicht Dein schwer verdientes Geld mit Dir zu Teilen, du wirst weiterhin bei denen unter einem Hungerlohn arbeiten wenn du davon nicht verschwindest. Selbst wenn du einen Seesong Job annimmst kann die das Arbeitsamt eine Sperre verpassen WEIL? Weil du einen Festen Job fallen ließest obwohl er weniger zahlte als ein Seesong Job der meistens mehr zahlt in der Stunde aber für weniger Zeit-Arbeiten würdest. Die Zeitarbeit ist Keine Zukunft!! Gibt es bei dir keine Lebkuchenfabriken oder so?? Z.B.,

Hör dir mal diese Clips da an, was die Über Zeitarbeitsfirmen sagen und wie die Vorgehen!!



Nunja,
wie so üblich kriegt man erstmal einen "Grundlohn" und dann noch eine entsprechende einsatzbezogene Zulage....
Nun wird mir diese Zulage verwehrt, da ich angeblich keinen ganzen Monat gearbeitet habe....

Wie viele Arbeitstage hat denn nun im Durchschnitt ein Monat ? Bzw. zählen Feiertage, vorgeschriebene "Urlaubstage" vom Zeitarbeitskonto in irgendeiner Weise dazu ? Ich war nämlich vom 11.12.18-18.01.19 dort tätig und mir wurde diese Zulage auch zugesagt (leider nur mündlich).
31 Arbeitstage!! Du müstest mal das arbeitsgericht anschreiben, anrufen oder eine Verbraucherzentrale und nachfragen, was man da machen könnte?

1,) - Wie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz umgangen werden kann - VOD
2,) - Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in weniger als drei Minuten.
3,) - Zeitarbeitsvermittler gesteht ''Wir brechen das Gesetz'' versteckte Kamera



Ggf. werde ich diesbezüglich mal mit meinem Anwalt des Vertrauens sprechen, auch wenn ich keine Rechtschutzversicherung diesbezüglich habe.
...Jura Basics: Wann bekomme ich Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe | Kanzlei WBS
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Selbst wenn du einen Seesong Job annimmst kann die das Arbeitsamt eine Sperre verpassen WEIL? Weil du einen Festen Job fallen ließest obwohl er weniger zahlte als ein Seesong Job der meistens mehr zahlt in der Stunde aber für weniger Zeit-Arbeiten würdest.
Wenn man studiert , dann bekommt man kein Alg, also kann einem auch nichts gestrichen werden.
 
Woher soll man denn Alg bekommen , wenn man studiert. Das geht ja in sich nicht zusammen.
Und wie kommt es das Sie arbeitet? Sie ist doch nach dem Gesetzbuch für den Arbeitsmarkt verfügbar, also so lange dass so ist, sollte Sie eigentlich Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen sollen. Oder ist das was Sie da tut in dieser Zeitfirma ihre Ausbildung das Sie da lehrt? Oder habe ich da was Missverstanden gehabt, dann Bitte ich um Entschuldigung.

Sonderbedarf oder besondere Härtefälle als Ausnahmeregelungen für Hartz IV Leistungen
Dann, wenn der Bezug von Grundsicherungsleistungen ausgeschlossen ist, weil zumindest theoretisch andere Möglichkeiten einer Förderung bestehen, könnten Studenten in Ausnahmefällen dennoch Hartz IV-Leistungen für im Einzelnen nachzuweisenden, persönlichen Mehrbedarf oder für außergewöhnliche Unterbringungskosten, die zusätzlich zu den Kosten eines normalen Lebensunterhalts anfallen, beantragen. Die Regelung des § 7 Abs. 5 SGB II, durch die Hartz IV Leistungen für Studierende grundsätzlich ausgeschlossen werden, beziehen sich auf die Regelleistungen der Grundsicherung, nicht auf Leistungen bei besonderen Bedarfslagen.


Ausnahmeregelungen gelten gemäß § 7 Abs. 5 SGB II auch für Härtefälle, deren Vorliegen besonders nachgewiesen werden muss. Die Gewährung von Leistungen erfolgt in einem solchen Fall trotz der Möglichkeit einer BAFöG-Beantragung, allerdings werden Zahlungen als Darlehen unter Vorbehalt späterer Rückzahlung gewährt. Als Härtefälle können im Rahmen einer Einzelfallprüfung besondere Umstände anerkannt werden, die einen Studenten ohne Leistungsbewilligung zum Abbruch seines Studiums bei anschließender Arbeitslosigkeit zwingen würden.


Es handelt sich um absolute Ausnahmeregelungen. Solche Ausnahmeregelungen betreffen nur die Gewährung von Arbeitslosengeld II, weil diese Leistungen nicht von vorheriger sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit abhängen. Arbeitslosengeld I kann ausschließlich dann beantragt werden, wenn bereits gearbeitet wurde und die Arbeit aus Gründen wegfällt, die nicht mit dem Wunsch, ein Studium aufzunehmen, zusammenhängen.


Wohngeld für Studenten wird bei BAFöG-Fördermöglichkeit nur unter sehr engen Voraussetzungen bewilligt
Unter besonderen Voraussetzungen können Studenten Wohngeld beantragen. Aussicht auf Erfolg hat ein solcher Antrag nur dann, wenn der grundsätzlich bestehende BAFöG Anspruch aus bestimmten Gründen ausgelaufen ist. Als Gründe für die Ablehnung einer BAFöG-Förderung können Regelstudienzeitüberschreitung, Teilzeitstudium, Zweitstudium, Wechsel des Studienfachs oder die verspätete Vorlage von Leistungsnachweisen angeführt werden. (.... weiter lesen.)




Arbeitslosengeld als Student


Immer wieder kommt es zu Situationen, in denen es Studierenden schwer fällt, sich den Lebensunterhalt zu finanzieren. Einen Ausweg können Arbeitslosengeld 1 oder 2 sein. Allerdings gelten für den Bezug dieser Leistungen einige Voraussetzungen, deren Erfüllung gerade für Studenten nicht immer leicht ist. Dennoch ist es lohnend, sich damit näher zu beschäftigen, denn nicht wenige Studenten erhalten ALG I oder ALG II. In vielen Hochschulen betreibt das Studentenwerk Sozialberatungsstellen. Auch dort können Studenten sich über den Bezug von ALG I oder ALG II informieren.
Der Bezug von Arbeitslosengeld I durch Studierende

Für Studierende, die zuvor eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, kommt unter Umständen das Arbeitslosengeld I, kurz ALG I genannt, in Frage. ALG I ist eine Lohnersatzleistung und um sie zu erhalten, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Anwartschaftszeit muss erfüllt sein. In einem Zeitraum von zwei Jahre vor der Arbeitslosenmeldung muss für mindestens 12 Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestanden haben. Eine weitere Voraussetzung ist die persönliche Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit. Diese Meldung sollte spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit erfolgen. Bei einer verspäteten Meldung droht eine Sperre des Arbeitslosengeldes nach § 159 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 6 SGB III.


Der dritte Punkt, die Verfügbarkeit, erweist sich besonders für Studenten als kritisch, denn ein Anspruch auf ALG 1 besteht nur dann, wenn man für mindestens 15 Stunden in der Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Die oft formulierte Aussage, dass Studenten generell vom Bezug von ALG 1 ausgeschlossen sind, ist aber falsch. Um herauszufinden, ob eine Verfügbarkeit auch bei einer studierenden Person besteht, trifft die Arbeitsagentur vielmehr eine Einzelfallentscheidung.
Ein Umstand, der zu einer positiven Entscheidung führen kann, ist ein Teilzeitstudium mit Vorlesungen im Umfang von etwa 15 Stunden. In diesem Fall rechnet die Agentur für Arbeit mit einer .....




Zuschüsse in Sonderfällen
ALG II, Sozialgeld und Sozialhilfe für Studierende und SchülerInnen

Studierende und SchülerInnen, deren Ausbildung dem Grunde nach mit BAföG gefördert werden kann, haben in der Regel keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II (ALG II). Es gibt aber doch Ausnahmen – wenn auch wenige. Möglich kann ALG II z.B. für eigene Kinder der Auszubildenden sein.


Von Nicola Pridik



d) Vorliegen einer besonderen Härte

Liegt ein besonderer Härtefall vor, ist es unter engen Voraussetzungen möglich, ALG II zu beziehen, obwohl der Leistungsbezug eigentlich ausgeschlossen ist. In diesen Fällen gibt es die Leistung allerdings meist nur als Darlehen (§ 27 Abs. 3 Satz 1 SGB II).

Eine Ausnahme ergibt sich seit dem 1. August 2016 aus dem neu eingefügten § 27 Abs. 3 Satz 2 SGB II. Danach besteht unter folgenden Voraussetzungen (alle müssen erfüllt sein!) ein Anspruch auf Zuschussleistungen: Der Bedarf des oder der Auszubildenden bemisst sich nach ....
 
@Nutbush City Limits

Dein Beitrag geht etwas an der vorgestellten Situation vorbei. Daran ändert auch ein ewig langes Zitat nichts. Das Entscheidende ist

"In einem Zeitraum von zwei Jahre vor der Arbeitslosenmeldung muss für mindestens 12 Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestanden haben".

Laut Eröffnungsthread ist außer dem knappen Monat bei der Zeitarbeitsfirma nichts von durchgängiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu lesen.

@Student123

Mündliche Zusagen sind halt absolut nicht belastbar. Im Zweifel müsstest du vor Gericht nachweisen, dass es eine solche Zusage gab. Ich nehme aus der Beschreibung an, dass dir das nicht gelingen wird. Verbuche es als Lebenserfahrung, bevor du noch weiteres Geld hinterher wirfst.
 

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