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Dienstbesprechung am freien Tag (nicht als Arbeitszeit + steht nicht im AV) Pflicht?

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Hallo!

Ich arbeite in einem Altenheim als Ergotherapeutin. Die Umstände dort sind miserabel bis gesetzlich fragwürdig (das Heim ist auch schon öfters negativ "in Erscheinung getreten"). Ich werde dort aufjedenfall die nächste Zeit kündigen. Ich habe am 31.3. ein Vorstellungsgespräch bei einem Super Arbeitgeber, wo ich unbedingt anfangen möchte. Bis dahin habe ich jedoch KEINEN TAG mehr frei! Da ich dort auch hospitieren soll, ist es natürlich zeitlich viel zu kurz, nach oder vor der Arbeit dorthin zu fahren (habe früh- und spätschicht).
Am 31.3. habe ich dann auch endlich wieder einen Tag frei - dort möchte sich auch mein Arbeitsgeber in Spe mit mir zusammensetzen und ich soll dann dort auch hospitieren. Wäre alles perfekt, wenn nicht mein jetziger Arbeitgeber mir mal wieder einen Strich duch die Rechnung machen würde. Denn am 31.3. ist dort eine angebliche Dienstbesprechung! Es ist nicht im Arbeitsvertrag festgelegt, dass man dann dort erscheinen muss, es wurde spontan letzte Woche mal eben nebenbei gesagt (dass ich es überhaupt erfahren hab war pures Glück), UND: Als Arbeitszeit wird es auch nicht angerechnet, sondern es gilt trotzdem als freier Tag! Das ist doch wohl nicht rechtens, oder?? Ich müsste also mein Vorstellungsgespräch wegen 2 Stunden Nichts-sagen (es war bisher NIEMALS sinnvoll bzw. ergab GAR NICHTS) absagen!
Ausnahmen sind, wenn man z.b. nach Hause fährt, das könnte ich noch als Grund angeben. Mich für den einen Tag krank schreiben zu lassen würde auch auffallen und ich wäre sofort gekündigt (das ist da so, ob das rechtens ist, interessiert die nicht). Anfechten ist auch unmöglich, da sie gute Anwälte haben.

Ich bin wirklich sehr verzweifelt und weiß nicht, was ich machen soll! Am 1.4. endet meine Probezeit bzw. ich habe am 1.10.2010 angefangen, könnte ich dann auch noch am 1.4. kündigen? Oder wirkt der 1-Jahres-Vertrag dann schon am 1.4.? Ansonsten müsste ich noch einen weiteren Monat in diesem Laden arbeiten, weil die normale Kündigungsfrist bei einem 1-Jahres-Vertrag ja 1 Monat beträgt (im AV ist nichts darüberhinaus festgelegt bzw. erwähnt, deswegen gehe ich davon aus).

BITTE HELFT MIR, ICH MÖCHTE ENDLICH AUS DIESEM DR****LADEN RAUS!!! =(
 
Kündige sofort.

Sobald du die Kündigung eingereicht hast, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf freie Tage zur Jobsuche bzw für Bewerbungsgespräche. Ich müsste den Artikel nochmal raussuchen, aber ich meine da steht drin dass dich der alte Arbeitgeber nicht bei der Suche nach einem neuen Job hindern darf, und zwar unabhängig davon ob du gekündigt hast oder er.

Das mit der Dienstbesprechung außerhalb der Dienstzeit klingt sehr... zwielichtig. Aber ich weiß nicht wie da die Regelungen sind.

Edit: Nachteil von der Kündigung ist natürlich, dass du 3 Monate auf das ALG 1 verzichten musst, falls du nicht direkt im Anschluss an die Kündigungsfrist einen Job findest.

Edit2: Notfalls ist ein dienstlicher Termin auch ein guter Grund, den Termin des Bewerbungsgesprächs zu verschieben; an sich müssten die Verständnis haben wenn du ihnen die Lage so schilderst wie sie ist (Also dass der Termin erst seit kurzem feststeht).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann dir keine Paragraphen sagen, aber das ist anscheinend eh egal, da dein Arbeitgeber es eh nicht so genau nimmt.

Soweit ich weiß, gehört zu einer Dienstbesprechung eine Einladung. Schriftlich oder mündlich. Wenn du nur durch Zufall davon erfahren hast, also über dritte oder vierte, bist du offiziell nicht eingeladen wurden.
Man kann sich in so einer Sache nicht darauf verlassen, dass alle es irgendwann zugetragen bekommen.

Der 31.3. ist ein Donnerstag. Wenn dein AG wirklich so ein ... ist und dir wegen "Krankheit" eine Kündigung ausspricht, würde ich an deiner Stelle halt 2-3 Tage krank sein.
Und seine super Anwälte können argumentieren wie sie wollen. Wenn du eine Krankmeldung rechtzeitig einreichst und sonst wegen Ausnutzung von Krankentagen nicht negativ aufgefallen bist, kann er dir doch gar nichts. (meine Meinung)

Geh zu dem Vorstellungsgespräch und lass bis dahin nichts mehr verlauten wegen der Dienstbesprechung. Am 28. gehst du zum Arzt und lässt dich krank schreiben.
Auch wenn das nicht ganz die feine Art ist, fällt mir nichts besseres ein..
 

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