[QUOTE="Unreg, post: 69620"]
Wenn Du die Pfändungen bekommst...hast Du evl.auch Rechnungen--klar,steht DEIN NAME drauf...und die EINZELGESPRÄCHSNACHWEISE???
Such Dir mögliche Zeugen für die Absprache...es war ein mündlicher Vertrag zwischen Euch...Überlassung des Telefons...gegen BEZAHLUNG ALLER KOSTEN DURCH IHN.
Die schulden gegenüber dem Anbieter mußt Du begleichen..jedoch kannst Du sämtliche Kosten(auch die Mahnkosten,Zinsen...)ihm gegenüber geltend machen.wenn Du EINDEUTIG nie mit dem Handy telefoniertest...hat er Dir alle Aufwendungen zu ersetzen.Wenn er jetzt zahlungsunfähig/-willig ist,könntest Du mit geringen Kosten(Vordruck gerichtl.Mahnbescheid-Schreibwarenhandel/gerichtl.Mahnverfahren zwecks "Schuldtitel")zumindest Deine Ansprüche sichern.
Wenn Du Glück hast,reagiert er aus Unwissen nicht auf die Gerichtspost(dann hast Du einen Titel--30Jahre gültig!),
wenn Du Glück hast,wendet er im eventuellen Gerichtsverfahren auch nicht ein,es sei eine freiwillige SCHENKUNG Deinerseits gewesen.
Bis Streitwert 600 Euro wird NUR in einer Instanz entschieden.So erhält man oft ein "Versäumnisurteil",weil der angeschriebene Schuldner nicht erscheint,nicht reagiert.
Angesichts des Ärgers würde ich es mindestens versuchen!
Ehe es verjährt.
[/QUOTE]