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Durch Erkrankung Rente im jungen Alter?

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MysterioJN

Gast
Hallo zusammen,

meine Frau leidet an der selteneren Krankheit Morbus Sudeck durch eine Radiusfraktur am rechten Handgelenk.

Nun schlagen wir uns schon mehrere Monate damit rum und sie kann nicht arbeiten gehen, geschweige denn die Hand einsetzten.

Im schlimmsten Fall käme es so weit, das sie nach Ablauf des Krankengeldes die Invalidenrente beziehen würde.
Sie ist aber erst 26 Jahre und Krankenschwester. Sprich sie hat noch nicht so viele Jahre in die Rentenkasse einbezahlt.

Ich selber verdiene auch nicht so viel, um uns beide zukünftig über die Runden zu bringen.

Leider kenne ich mich mit der Thematik gar nicht aus und bräuchte mal etwas informative Unterstützung, sollte der schlimmste Fall eintreten:

1. In ihrem Alter wäre die Rente doch gleich null, sprich Hartz 4 oder?

2. Wenn ja, aus diesem würden wir nicht mehr rauskommen oder?

3. Wie sieht es mit meinem Einkommen (netto 1.300€) aus, gerade im Hinblick auf das fehlende Einkommen, bzw. die Anrechnung von ihrer "Rente" oder was auch immer sie bekommen würde?

Wir machen uns echt sorgen evtl. nie wieder einen normalen Standpunkt beziehen zu können (Kinder, etc.) sollte es so weit kommen und das Krankengeld auslaufen bzw. sie Invalidenrente beziehen würde.

Private Vorsorgen sind in dem Alter noch nicht getroffen...

Leider weiß ich auch gar nichts über die ihr zustehende Höhe der "Rente". Kennt sich hier jemand ein wenig damit aus? Hab echt Zukunftsangst, da wir zudem auch vor einer Woche geheiratet haben.

Über ein paar Worte eurerseits würd ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße
Marco
 
Hallo,

eine Invalidenrente gibt es so nicht wie Du Dir es vielleicht vorstellst.

Hier die beiden beiden Begriffe wie sie verwandt werden:

Berufsunfähig ist der Versicherte, der infolge von Krankheit, Unfall oder anderen Gebrechen weder in seinem erlernten noch in einem ihm zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen kann, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen

Kenntnissen und Fähigkeiten.

Seit 1.1.2001 können keine neuen Ansprüche auf Rente wegen Berufsunfähigkeit entstehen.

Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit regelmäßig auszuüben oder daraus ein Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen zu erzielen, das 350 Euro übersteigt.

Seit dem 1.1.2001 können keine neuen Ansprüche auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit sondern nur noch auf Erwerbsminderung entstehen.

Ich würde Dir empfehlen, dem VDK (Sozialverband VdK Deutschland - Sozialverband VdK Deutschland) beizutreten. Monatlicher Beitrag € 5,00 und die beraten Dich und stellen auch Anträge.

LG
 
Hallo,

bin zwar völliger Laie, aber so werden die Mühlen wohl mahlen:

So schnell wird sie nicht berentet.

Was hat sie derzeit für einen Status ?

Krank geschrieben, arbeitslos oder ?

Zunächst wird wohl versucht die arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.

Sollte das nicht funktionieren, wird wohl geschaut, ob sie im Betrieb wo anders unterkommen kann.
Sollte Sie ihren Job verlieren, muß sie dem 1ten Arbeitsmarkt zur verfügung stehen, geht das nicht, kommt evtl. eine Umschulung etc. in Frage.

Also..
jetzt heisste es kundig machen.

Da ist der VDK eine gute Anlaufstelle.

Was hat Sie für Versicherungen?
Evtl. BU ?

Gruß Hajooo
 
Hallo zusammen,

meine Frau leidet an der selteneren Krankheit Morbus Sudeck durch eine Radiusfraktur am rechten Handgelenk.

Nun schlagen wir uns schon mehrere Monate damit rum und sie kann nicht arbeiten gehen, geschweige denn die Hand einsetzten.

Im schlimmsten Fall käme es so weit, das sie nach Ablauf des Krankengeldes die Invalidenrente beziehen würde.
Sie ist aber erst 26 Jahre und Krankenschwester. Sprich sie hat noch nicht so viele Jahre in die Rentenkasse einbezahlt.

Ich selber verdiene auch nicht so viel, um uns beide zukünftig über die Runden zu bringen.

Leider kenne ich mich mit der Thematik gar nicht aus und bräuchte mal etwas informative Unterstützung, sollte der schlimmste Fall eintreten:

1. In ihrem Alter wäre die Rente doch gleich null, sprich Hartz 4 oder?

2. Wenn ja, aus diesem würden wir nicht mehr rauskommen oder?

3. Wie sieht es mit meinem Einkommen (netto 1.300€) aus, gerade im Hinblick auf das fehlende Einkommen, bzw. die Anrechnung von ihrer "Rente" oder was auch immer sie bekommen würde?

Wir machen uns echt sorgen evtl. nie wieder einen normalen Standpunkt beziehen zu können (Kinder, etc.) sollte es so weit kommen und das Krankengeld auslaufen bzw. sie Invalidenrente beziehen würde.

Private Vorsorgen sind in dem Alter noch nicht getroffen...

Leider weiß ich auch gar nichts über die ihr zustehende Höhe der "Rente". Kennt sich hier jemand ein wenig damit aus? Hab echt Zukunftsangst, da wir zudem auch vor einer Woche geheiratet haben.

Über ein paar Worte eurerseits würd ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße
Marco
hallo marco,
ich kann gut verstehen, das deine frau mit 26 jahren noch keine rente beziehen möchte.
wenn sie nicht mehr in ihrem beruf als krankenschwester arbeiten kann, wird eine umschulung vielleicht das beste sein.
da heutzutage reha vor rente gilt, sollte deine frau bei der rentekasse einen antrag auf erwerbsminderungsrente stellen.
die rv wird dann alle ärztlichen unterlagen anfordern evtl muß deine frau noch zu einem arzt der rv und dann gehts erstmal auf reha.
dort wir geschaut ob eine umschulung etwas bringt, wenn ja kann sie eine machen(bezahlt die rentenversicherung)ansonsten wird sie die erwerbsminderungsrente erhalten.
um dich in diesen dingen beraten zu lassen, kannst du auch zum vdk gehen, sie helfen auch beim ausfüllen der anträge usw.
lieben gruß und alles gute,
schattenjäger
 
Thema: Teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn man nur zwischen 3 und 6 arbeiten kann;
Bitte verlässt euch nicht auf diese teilweise Erwerbsminderung denn die wird so gut wie nie anerkannt....
Entweder volle oder gar keine, so ist die Erfahrung des VDK und selbst ein sehr bekannter Rentengutachter der Rentenversicherung sagte, dass er noch nie eine teilweise Erwerbsminderung anerkannt hat 🙄
Wollte euch das nur sagen, denn meiner Meinung nach ist diese Möglichkeit von der Bildfläche verschwunden!
Ach ja, die Gutachter schreiben gerne, dass man 6 und mehr Stunden arbeiten kann, wenn man bereits 3 od. 4 Std/Tag arbeitet.
Das denke ich sollte man wissen, bevor man so einen Antrag auf EM stellt!

Wichtig wäre, wenn Reha vor Rente eintritt:
Man sollte nie als arbeitsfähig in eine Reha gehen, denn man wird nie als AU von einer Reha entlassen, denn die würden sich damit nur selber schaden.....man muss es aber wissen, denn viele sind krank und lassen sich aber nicht AU schreiben....
Denn man braucht sich dann nicht wundern, dass die Rente abgelehnt wurde!
Eine meiner Freundinnen hat das gerade hinter sich.....
Sie wurde als arbeitsfähig entlassen und kam aufgrund ihrer schweren Depris dann am gleichen Abend in die Psychiatrie.....komisch, dort hieß es, sie sei wohl schon sehr lange AU......aber die Rehaeinrichtung sah wohl keinen Grund sie als AU zu schreiben...
Nun bekommt sie mit 40 Jahren EM Rente;
 
Zuletzt bearbeitet:
Uff soooo viele Antworten.

Ja ich denke ihr habt schon bemerkt das ich bisher keine Ahnung von sowas habe, woher auch. Damit rechnet man noch eher nicht im jungen Alter. Aber wie schon erwähnt, sollte es im schlimmsten Fall dazu kommen brauch ich Informationen; und ihr habt mir eine menge geliefert! Ganz lieben Dank dafür!!!! :blume:

Ich werd mich nachher nochmal durch alle Posts durcharbeiten und dann mal mir den VDK ansehen.

Ich muss euch echt danken für eure unterstützung, denn momentan gehts uns beiden nicht gut und von Ärtzen erfährt man auch nichts wirklich. Lieben Dank nochmal!! *lichtblick entdeckt*

LG und das ihr alle bei bester Gesundheit bleibt!
Marco
 

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