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Durch Prozessfehler Opfer des Gesetzes geworden

C

carola3

Gast
Ich hoffe, ich bin in diesem Unterforum richtig, wenn nicht bitte verschieben!

Ich möchte Euch hier mal unsere Geschichte schildern, in der Hoffnung, dass ja vielleicht jemand Rat weiß und uns helfen kann und vorallem um unsere Geschichte öffentlich zu machen, welche himmelschreiende Ungerechtigkeit es in Deutschland gibt und wie schnell man in sowas reingeraten kann. Und das nur, weil wir es gewagt haben Mängel zu mindern, bei einem Vermieter der nichts am Haus getan hat.
Wenn es jemanden gibt, der uns helfen kann, bitte meldet Euch!

Der Zwangsräumungstermin wurde angesetzt zum 15. Mai.
Ein Antrag auf Räumungsaufschub wurde gestellt. Liegt zur Zeit sogar schon beim Landgericht. Das einzige was uns jetzt noch retten kann, ist ein Mietvertrag, welcher nachgereicht werden kann beim Landgericht.

Und nun unsere Geschichte:

.. hier mal eine etwas andere Geschichte, um das vorherrschende Gottvertrauen im deutschen Rechtssystem ein wenig zu erschüttern. Ortsnamen wurden durch XXX ersetzt.

- Seit nunmehr 4,5 Jahre zahlen wir eine weit überhöhte Miete (900,-- € anstelle der ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 - 600,-- €) für ein Wohnhaus, welches sich inzwischen als reine Katastrophe herausgestellt hat. Bisher sind nicht mal die Mängel behoben worden, welche im Mietvertrag angegeben worden sind und bis Ende 2003 behoben werden sollten. Wichtigster Mangel ist hierbei ein 30 m² großer Balkon, welcher total morsch ist und heute nicht mal mehr betreten werden darf. Dieser ist allerdings wohl Bestandteil der berechneten Wohnfläche.

- Inzwischen hat sich, neben andere kleinere Mängel herausgestellt, dass sämtliche Fenster total verzogen und undicht sind und die Dachisolierung und Isolierung der Warmwasserleitungen durch Nager in den Zwischenwänden und -decken total "weggefressen" sind. Dies hat in den letzten beiden Jahren zu einer Verdopplung des Gasverbrauchs geführt. Wohl gemerkt, ich rede hier vom Gasverbrauch, NICHT vom Gaspreis.

- Nachdem unser Vermieter vor ca. 2 Jahre nach Amerika ausgewandert ist - wir haben außer seiner Kontoverbindung nicht mal eine Adresse - erhalten wir bei jedem weiteren Mangel, welchen wir rügen schlicht und einfach die Aussage seines Verwalters (der übrigens inzwischen zurückgetreten ist), dass der Vermieter kein Geld hat und somit keinerlei Mängel beheben lassen wird.

- Seit 2 Jahre soll das Wohnhaus - allerdings zu einem nach den örtlichen Gegebenheiten total überhöhten Preis - verkauft werden. Natürlich hat dieser Preis dazu geführt, dass sich bisher, obwohl 4 Makler dran waren, noch nicht ein einzelner Interessent für das Haus gemeldet hat.

- Nachdem wir vor ca. 1,5 Jahren anwaltliche Hilfe - von der vermeintlich renommiertesten Kanzlei in XXXXXXX - in Anspruch genommen haben, wurde uns geraten, die Miete um 40 % zu kürzen. Die aufgelisteten Mängel würden sogar eine Mietminderung von bis zu 65% ermöglichen, aber wir sollten erst mal "vorsichtig" an die Sache rangehen.

- Aufgrund des so aufgelaufenen Mietrückstandes - der Vermieter will von den Mängeln angeblich gar nichts wissen, obwohl diese Ihm (nachweislich) über seinen Verwalter zugestellt worden sind - hat er im Dezember letzten Jahres - mithilfe eines cleveren Anwaltes - ein Verfahren angestrebt, welches am 05.12.2007 vor dem AG XXXXXXXX zur Verhandlung kam. Wir wurden in diesem Verfahren vom gleichen Anwalt vertreten, welcher uns zu der "vorsichtigen" Mietminderung geraten hatte. und von da an nahm das Schicksal unaufhaltlich seinen Lauf:

- Obwohl die vorsitzende Richterin einräumte, dass die erhebliche Mängelliste sehr wohl zur Mietminderung berechtigen würde, verkündete sie aber gleich zum Prozessauftakt, dass es nicht ihre Aufgabe wäre hierüber zu befinden. Sie sollte lediglich über das Räumungsbegehren des Vermieters befinden und dies wäre absolut berechtigt, da wir in der Summe der Mietminderungen mit mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand wären. Sie hat mich dann dazu überredet, mich auf einen Vergleich einzulassen, was ich im Nachhinein (aber da ist man bekanntlich immer schlauer) absolut nicht hätte tun sollen. Wie dem auch sei - nachdem unser Rechtsanwalt in der ganzen Verhandlung keinen Ton von sich gegeben hat - außer zum Schluss die Richterin darauf hinzuweisen, dass sie noch über den vorgelegten Prozesskostenhilfeantrag zu entscheiden hätte - der Mann will ja schließlich sein Geld bekommen - habe ich mich zu einem Vergleich hinreißen lassen, der vorgesehen hat, dass wir das Haus bis zum 31.03.2008 zu räumen hätten. Diesen Vergleich habe ich natürlich zugestimmt in der festen Annahme, dass 3 Monaten wohl ausreichen sollten, entsprechenden Wohnraum im näheren Umkreis zu finden (FEHLANNAHME !!!)

- Da der Vermieter nach wie vor der Überzeugung ist, dass das Haus lediglich dadurch nicht verkauft werden kann, weil es noch bewohnt ist, hat er inzwischen die Zwangsräumung aus dem Vergleich beantragt, welcher für den 15.05.2008 angesetzt ist. Und nicht nur das - sondern vielmehr noch - sollen wir vor die Türe gesetzt werden und unser gesamtes Hab und Gut im Haus zurücklassen, weil er hier das Vermieterpfandrecht ausgesprochen hat. (Auch hier ein pikantes Detail am Rande: dem Gesetz nach bedeutet dieses Vermieterpfandrecht, dass wir - auch WENN wir jetzt und auf der Schnelle noch ein aus finden würden - an sich nicht mal umziehen dürften, bzw. NUR unsere Kleidung mitnehmen dürften und alles Mobiliar zurücklassen müssten. Verstehe es wer will - herzlich willkommen im Rechtsstaat Deutschland)

- Natürlich haben wir hiergegen - gleich am Tag nach Zustellung der Räumungsankündigung - Räumungsschutz beantragt - sogar unter Angabe einer Frist bis zum 31.08.2008- , welcher aber inzwischen in der ersten Instanz (ebenfalls AG XXXXXXX) abgelehnt worden ist mit der Begründung, dass wir uns nicht genügend Mühe gegeben hätten, Ersatzwohnraum zu finden und dass die Räumung keine besondere Härte für uns darstellen würde.

Und genau an diesem Punkt ist das letzte Quäntchen Vertrauen in der deutschen Justiz nun flöten gegangen. Nur kurz zur Erinnerung:

1. Wir zahlen weiterhin und pünktlich unsere Miete. Sogar der erwähnte Rückstand wird vereinbarungsgemäß bezahlt, obwohl der Mängel nicht Abhilfe geschafft worden ist.
2. Die Räumung bedeutet, dass 2 minderjährige Kinder ca. 6 Wochen vor Schuljahresende und somit inmitten der Prüfungszeit die Schule verlassen müssen und ein drittes Kind ebenso kurz vor Schuljahresende nicht nur die Berufsschule verlassen müsste, sondern ebenfalls kurz vor Ende des Ersten Lehrjahres seine Lehrstelle schmeißen müsste. Aber natürlich stellt dies alles keine besondere Härte dar.
3. Zur Akte wurde eine 150-seitige Mappe übergeben hinsichtlich der Anstrengungen, welche wir in den letzten fünf Monaten unternommen haben, um Ersatzwohnraum zu beschaffen. Zusammengefasst beinhaltet diese:
- Nachweise über Eintragungen in 2 Internetdatenbanken
- Nachweise darüber, dass wir wöchentlich in 2 örtliche Zeitungen je eine Suchanzeige aufgegeben haben. (pikantes Detail am Rande: gesetzlich wären wir verpflichtet alle 2 - 4 Wochen eine Anzeige aufzugeben - eine Anforderung, die wir also um ein vielfaches übertreffen)
- Nachweise darüber dass wir zunächst zwei (inzwischen sind es vier an der Zahl) Makler eingeschaltet haben, um uns bei der Objektsuche zu helfen.
- Nachweise über die Hilfe von Freunden und Bekannten bei der Wohnungssuche
- Sämtliche Telefonaufzeichnungen welche über die Monate bei der Wohnungssuche gemacht worden sind
- usw... usw....

Aber all dies soll als Anstrengung nicht ausreichen ? Ferner scheint sich das AG XXXXXXX einen feuchten Dreck um die tatsächliche Wohnraumsituation im Umkreis zu kümmern. Auch die Tatsache, dass wir uns Häuser angeschaut haben, die wir mehr als nur gerne bekommen hätten, bedeutet aber noch längst nicht, dass sich die Vermieter auch für uns entscheiden müssen - aber auch dies scheint das AG XXXXXX anders zu sehen.

Inzwischen haben wir zwar - mithilfe eines neuen Anwaltes - Beschwerde gegen den Beschluss des AG XXXXXXX eingereicht beim LG XXXXXXX, aber die Zwangsräumung hängt uns nach wie vor wie ein Damoklesschwert über den Kopf. Am schlimmsten ist aber die Machtlosigkeit, welche man sich ausgesetzt fühlt und das (inzwischen) fehlende Vertrauen am gesamten Rechtssystem. Das wir angesichts all dessen über Begriffe wie "Recht- oder Sozialstaat" nur noch müde lächeln können, sollte nicht auf Unverständnis stoßen.
 
S

Stan

Gast
Dem lieben Vermieter würde ich ein Verfahren wegen Mietpreisüberhöhung gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz an den Hals hängen. Diese Nummer habe ich bei meinem letzten Vermieter, übrigens auch Anwalt, erfolgreich durchgeführt.

Das nimmt die entsprechende Behörde wie Wohnungsamt etc. entgegen.

Da bekommt er dann ein Bußgeld bis zu 50.000 €. Und der Gag dabei, die Arbeit macht dabei die Behörde und ihr braucht keinen ahnungslosen Anwalt. Selbst das gerichtliche Verfahren zieht dann die Behörde durch. Und Ihr wäret Zeuge dabei gewesen.

Weiß das Euer Anwalt nicht?

Meines Erachtens hat er Euch falsch beraten. Ist er denn Fachanwalt für Mietrecht?

Hier wurde das falsche Pferd aufgezäumt und gesattelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
C

carola3

Gast
Hallo Stan,

danke für Deine Antwort.

wir werden auf jeden Fall noch Strafanzeige stellen, denn das was uns passiert ist, passt echt auf keine Kuhhaut.

Unser Anwalt hat uns von Anfang an komplett falsch beraten, das wissen wir jetzt im Nachhinein leider auch.

Da wir ja völlig unbeleckt waren von irgendwelchem juristischem Zeug, haben wir uns einen Fachanwalt für Mietrecht genommen, welcher uns bei diesem Vergleich sozusagen ins offene Messer laufen ließ indem er uns komplett falsch und teilweise gar nicht beraten hat.

Die einzige Möglichkeit, die wir jetzt noch haben ist unseren damaligen Anwalt auf Schadenersatz zu verklagen.

An einem Vergleich kann man leider nicht mehr rütteln, dadurch dass dieser uns ja jeglicher Rechte enthoben hat.
Sogar §794a wurde dabei ausgeschlossen und der Anwalt hat dem allem nichts entgegen gesetzt.
Für uns gab es nur die Wahl zwischen zustimmen und bis zum 31.3. ausziehen oder aber ausziehen bis zum 31.12. natürlich nimmt man dann, den am längsten rausliegenden Termin, da uns nicht gesagt wurde, dass wir den Vergleich auch ablehnen können. ....wozu hat man einen Fachanwalt.
Wir waren immer in der guten Hoffnung bis zum 31.3. etwas zu finden.
Mittlerweile sitzen da 4 Makler dran und keiner findet etwas, da der Wohnungsmarkt derzeit sehr schlecht ist. Wir haben uns um alles bemüht, Wohnung, Haus , anderer Landkreis, schalten Anzeigen ohne Ende ......alles hat vor Gericht keinen Bestand.
Wir zahlen auch immer noch Miete, da wir uns dessen bewußt sind, dass wir ja eigentlich bis zum 31.3. rausgemusst hätten. Wir sind keine Mietnomaden und gerade deshalb macht uns die ganze Geschichte auch so fertig, denn solche würden wahrscheinlich denken: nach uns die Sintflut....
 

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