Hallo,Astrid,ohne Garantie auf "richtige juristische Formulierung" !!!--subjektive Meinung...
ein Ehevertrag kann jederzeit ausgehandelt/abgeändert werden unter schriftlicher Zustimmung beider Partner....zum Beispiel schon vor Eheschließung und tritt dann am Tag der standesamtlichen Trauung in Kraft.
Gibt auch die Variante,erst bei Trennung noch einen abzuschließen(z.B. ,um die Scheidung zu vereinfachen...d.h. man regelt bestimmte Vermögenssachen im Vertrag(Hausrat,Vermögensteilung,Unterhalt für Kinder,Ehepartner...).Eine Formvorschrift gibt es nicht,geht sicher auch unbeglaubigt...aber: auf der sicheren Seite ist man mit der Variante: Aushandeln(evl.mit Hilfe eines Anwaltes),zu Papier bringen und beim Notar unterzeichnen.Der Notar kann auch ohne Zusatzkosten ausgefragt werden..d.h.er muß beraten über Auswirkungen einzelner Passagen.
Man kann(jederzeit) auch Gütertrennung only vereinbaren...durch einfache Erklärung beider erschienener Partner beim Notar.(Frage mich grade selbst,ob sowohl der Nachname als auch der Güterstand gleich bei der Trauung bestimmt werden kann...das wäre ja das einfachste...keine Zusatzkosten??)
Grundsätzlich ist es hierzulande so,daß jeder Ehepartner sein Vermögen zu Beginn der Ehe und auch die Schulden allein trägt.Nur durch Erbschaft wäre eine "Schuldenübernahme" denkbar(oder durch ausdrückliche freiwillige Anerkennung...z.B. Miteintrit in einen Kreditvertrag)...überschuldete Erbschaften kann man aber(nach Prüffrist)immer ausschlagen.
Während der Ehe gemachte Schulden trägt eigentlich auch immer der Schuldner selbst..aber:viele Gläubiger "verlangen" die Mithaftung/Unterschrift/Bürgschaft des Partners.Zum Beispiel muß ein Notar bei Immob.verträgen von Verheirateten (ohne Gütertrennung) immer das okay des anderen Parners einholen,falls es sich um WESENTLICHE Vermögensteile handelt( also:wenn z.B.der Mann das Fam.grundstück mit Riesengrundschuld belasten will...)...wo da Grenzen sind...weiß ich nicht.
Also: der Ehepartner mit dem Erkenntnisschrecken bei der Scheidung (Ups...wir sind ja völlig überschuldet..)könnte dann auch immer versuchen,den beteiligten Notar in die Haftung zu nehmen(und der hat dann hoffentlich die Berufshaftpflichtversicherung bezahlt*grins*)
Bei Scheidung OHNE Gütertrennung gibt's Vermögensausgleich: der Zugewinn INNERHALB der Ehezeit wird jw.festgestellt und dann hat der Partner mit dem höheren Zugewinn(weil er z.B.gut verdiente),den hälftigen Differenzbetrag an den anderen zu zahlen.Bei z.B. gemeinsam erworbenem Haus gibt's dann immer Probleme...Auszahlpflicht...kein Bargeld..."Notverkauf"/Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft...mit Verlusten....
Absichern kann man sich durch die Gütertrennung(dann behält jeder sein's),durch klare Regeln bei allen erworbenen Sachen,durch personengebundene Schenkungen(Auto NUR der Tochter schenken,Geldzuschuß zweckgebunden für z.B. Eigentumswohnung im Alleineigentum der Tochter).Erbschaften sind IMMER Alleineigentum des Erben und werden nie geteilt.
Durch Heirat wird man aber gegenseitig unterhaltspflichtig..d.h.trägt das "Risiko",daß man den angeheirateten Partner ab sofort zu ernähren/versorgen muß,so er das wegen Krankheit/Arbeitslosigkeit...nicht kann.Und....indirekt trägt das Einkommen des nichtverschuldeten Partners natürlich zur Abzahlung der Schulden bei,denn es ist ja mehr im Topf...Na ja..das ist ja normal,solange man in Gemeinschaft lebt.
Nicht ausschließen kann man Ansprüche der Kinder auf Unterhalt(d.h. Keine Mutter darf im Namen des Kindes auf Zahlungen des Vaters verzichten),auch gibt's hier immer noch auch später trotz Gütertrennung/Unterhaltsverzicht die Möglichkeit,daß das Sozialamt auf den Ex zurückgreift,wenn ein Partner dem Staat zur Last fällt(Sozialhilfe).Gibt' solche "Billigkeitsregeln".
Sittenwidrig ist z.B. auch der eigene Unterhaltsverzicht einer schwangeren Ehefrau...denn: sie hat als nichtverdienenkönnende Mutter bei Kinderbetreuung immer ein höhergestelltes Recht auf Unterhalt durch den verdienenden Partner.Regeln,die z.B. einen Partner unverhältnismäßig benachteiligen oder,die unter Zwang etc.abgeschlossen wurden,können auf Antrag durchs Fam.gericht überprüft und anulliert werden(das ist ganz neu).
Bei den Vereinen(Caritas,Pro familia..)gibts oft Schuldnerberatungen...vielleicht bekommt man dort auch für Eheverträge kostenlos Rat.Bei Amtsgerichten gibts auch Beratungszeiten....oder eben mal zum Fachanwalt für Familienrecht,zur Notarkammer...also: probieren.
Oder das Forum der JURATHEK durchforsten.Na ja...Bücher sind auch billiger,als Anwälte...
Der vom Anwalt ausformulierte Vertrag(bei größ.Vermögen)hat den Vorteil,daß der Anwalt eigentlich haftet...
Wie es allerdings mit dem Recht im Ausland aussieht(und das ist ja Dein Problem!),weiß ich nicht! Kann sein,der hiergeschlossene Ehevertrag gilt NUR hier...
Alle Ratschläge bitte nicht in der Luft zerreißen...es ist nur laienhafte Kenntnis !!!(Und....hierzulande gibts ja wohl immer noch dieses absurde Rechtsberatungsgesetz...nachdem man theoretisch GAR nicht seine Ratschläge weitergeben darf...es sei denn kostenpflichtig als Freiberufler mit Anwaltspatent etc.)
So....mein Rat noch :ich würde NIE eine Kreditkarte weitergeben!!
Wie wollt Ihr prüfen,unter welchen Bedingungen die Unterschrift/Nutzung zustande kommt...Nötigung/Schriftfälschung..."Blindheit vor Liebe"...
Nur ganz konkrete Hilfe würde ich geben...das Ticket bezahlen,das Kleid...
Spendiert Eurer Tochter lieber eine Anwaltsberatung(auch AUSLANDSRECHT!!!) und den Ehevertrag!
Dazu ein paar Taschenbücher...
Kann Eure Angst nachvollziehen...aber: mit Panik erreicht Ihr das Gegenteil...ein unabhängiger Fremder hat vielleicht eher Zugang zu ihrem Innersten...und ,dem hört sie vielleicht auch mal zu.....
Und...Liebe versetzt Berge....der Euch suspekte Schwiegersohn in spe ist durch Eure Tochter vielleicht zum Musterknaben mutiert...gibts alles!!!
Wünsche Euch viel Glück ! Und süße Enkelkindchen....
Herzlichst grüßt die
Micky