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    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

eidesstattliche Versicherung

G

Gast

Gast
Hallo!

Welchen Wert hat eine EV, wenn diese unter Nötigung an eine Privatperson, die sich dadurch einen Vorteil verschaffen wollte und hat, abgegeben wurde?
Und was wenn man diese Wiederruft und eine neue EV an eine Behörde abgibt, die der Warehit entspricht und aus freien Stücken gemacht wurde?

Strafrechtlich verfolgt kann man meines Wissens nach nicht. Im Gegenteil derjenige der einen genötigt hat, wird strafrechtlich verfolgt.

Hat jemand Ahnung dazu? Es geht nicht um Schulden!

Dankeschön!
 
C

Caro

Gast
soviel ich weiß, können eidessattliche Versicherungen nur gegenüber Gerichten,
öffentl. Institutionen sowie Notaren, Anwälten etc. abgegeben werden. Empfehle dringendst einen Anwalt zu konsultieren.
 
N

Nexx

Gast
Gast meinte:
Hallo!

Welchen Wert hat eine EV, wenn diese unter Nötigung an eine Privatperson, die sich dadurch einen Vorteil verschaffen wollte und hat, abgegeben wurde?
Und was wenn man diese Wiederruft und eine neue EV an eine Behörde abgibt, die der Warehit entspricht und aus freien Stücken gemacht wurde?

Strafrechtlich verfolgt kann man meines Wissens nach nicht. Im Gegenteil derjenige der einen genötigt hat, wird strafrechtlich verfolgt.

Hat jemand Ahnung dazu? Es geht nicht um Schulden!
Beschreibe mal, was du unter Nötigung verstehst? Um was ging es denn überhaupt.
LG Nexx
 
S

Stan

Gast
Gast meinte:
Hallo!

Welchen Wert hat eine EV, wenn diese unter Nötigung an eine Privatperson, die sich dadurch einen Vorteil verschaffen wollte und hat, abgegeben wurde?
Und was wenn man diese Wiederruft und eine neue EV an eine Behörde abgibt, die der Warehit entspricht und aus freien Stücken gemacht wurde?

Strafrechtlich verfolgt kann man meines Wissens nach nicht. Im Gegenteil derjenige der einen genötigt hat, wird strafrechtlich verfolgt.

Hat jemand Ahnung dazu? Es geht nicht um Schulden!

Dankeschön!

Hallo Gast,

ich nehme an, es handelt sich um eine eidesstattliche Erklärung. Eine eidesstattliche Versicherung ist ein Begriff aus dem Vollstreckungswesen.

Wenn Du eine Zweitschrift dieser Erklärung hast, die Du abgegeben hast, würde ich einen Notar aufsuchen und mich beraten lassen. Der kann auch gleich eine Erklärung von Dir aufnehmen und den Sachverhalt richtig stellen und notariell beglaubigen.

Falls Du zur Abgabe dieser Erklärung genötigt wurdest, würde ich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen.
 

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