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Eilverfahren nach Autounfall

Ichnur2019

Mitglied
Ich hatte einen Autounfall, bei dem ich nur Beifahrerin war. Eine Nachbarin hat mich freundlicherweise ein Stück mitgenommen. Uns ist dann jemand wegen tiefstehender Sonne "reingefahren". Die Schuldfrage ist eindeutig und unstrittig. Nun mein Problem:

Bei dem Unfall bin ich verletzt worden und jetzt krankgeschrieben. Da ich Studentin bin und Gelegenheitsjobs mache, bei denen ich nur Geld bekomme, wenn ich auch arbeite, ist meine ohnehin angespannte finanzielle Situation nun eine absolute Katastrophe :-(

Kann man ein Verfahren beschleunigen? Der Anwalt meinte ich hätte Anspruch auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Da ich aktuell nur als Honorarkraft arbeite und jetzt krankgeschrieben bin, werde ich von Auftraggebern momentan nicht angefragt, da ich der Vermittlung Bescheid gegeben habe, dass ich verletzt bin. Ich soll mich dort erst melden, wenn ich wieder gesund und einsatzfähig bin... Der Anwalt meinte, ich müsse nachweisen, welche Aufträge ich eigentlich bekommen hätte und Anfragen an ihn weiterleiten. Das Problem ist, dass ich nicht weiss, wie ich das machen soll, denn neue "Auftragsangebote" kriege ich erst, wenn ich wieder gesund bin.

Habe zur Überbrückung einen Kurzzeitkredit aufgenommen. Das Geld wird allerdings knapp und mehr bekomme ich nicht.

Weitere Behandlungen stehen an und eine Knie OP folgt wahrscheinlich noch. An dem Unfall hatte ich keinerlei Schuld, nun aber die ganzen Probleme und Kosten...

Der Anwalt meint, ich müsse mich gedulden. Auf meine prekäre finanzielle Situation ist er gar nicht eingegangen. Weiss nicht mehr, ws ich tun soll und hoffe, dass hier jemand hilfreiche Tipps für mich hat. Evtl. liest ja ein Jurist mit. Danke schonmal!
 

Blaumeise

Sehr aktives Mitglied
Oh je... so ein Verfahren kann sich natürlich ziehen und am Ende weißt du auch nicht, mit wieviel Geld du am Ende entschädigt wirst. Du wirst wohl irgendwie versuchen müssen, für jetzt eine Lösung zu finden. Bekommst du BAföG? Wie sieht es mit finanzieller Unterstützung von Seiten deiner Familie aus? Wenn es gar keine anderen Möglichkeiten gibt, wirst du wohl das Studium abbrechen und Hartz IV beantragen müssen.
 

Uri

Aktives Mitglied
Hallo,
leider ist es oft so, dass Geschädigte auf Schaden sitzen bleiben.

Der Schaden muss für eine erfolgreiche Entschädigung ganz konkret nachgewiesen werden.

In Deinem Fall könnte es hilfreich sein, wenn Du Dir von potentiellen Auftraggebern bestätigen lässt, dass sich Dich beauftragt hätten, wenn Du hättest arbeiten können.
Das müssen sie am Besten konkret mit Stunden und Stundenlohn bestätigen.

Wegen Schulden...
- vielleicht hilft das Amt? zinslose Überbrückung?
- eine Kreditaufnahme kannst Du Dir natürlich auch später entschädigen lassen, aber Du musst glaubhaft darlegen können, dass dies die preiswerteste Methode war, um Deinen Lebensunterhalt zu sichern.


Übrigens: Unfall wegen "tiefstehende Sonne" wird meiner Kenntnis nach, als "grob fahrlässig" geurteilt.
 

Ichnur2019

Mitglied
"Grob fahrlässig" was bringt mir das?

Bafög bekomme ich nicht. Bin Single, hab keine Familie, Partner o.ä. bei dem ich mir was leihen könnte. Das Hauptproblem ist, dass ich, noch eine ganze Weile nicht arbeiten kann :-( Studium abbrechen? Wozu soll das gut sein? Liegen, lesen und lernen, ist das was ich momentan am besten kann. Ich werde wieder gesund, es dauert eben nur seine Zeit. Im jetzigen Zustand könnte mich das Arbeitsamt ohnehin nicht vermitteln... ausserdem möchte ich mein Studium auf gar keinen Fall abbrechen.

Wie kann man ein solches Verfahren beschleunigen? Es kann doch nicht sein, dass man einen Kredit aufnehmen muss und in große Schwierigkeiten gerät, obwohl man völlig unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird? Gibt es keine Hilfestellen?

Bin echt ratlos. Google hat mir nichts brauchbares geliefert. Der Anwalt sagt mir nur, dass ich Quittungen über Medikamentenzuzahlungen, Fahrten, Physio etc. aufbewahren soll. Klar, aber ich muss für alles in Vorkasse gehen. Das kann ich aber nicht! Taxi kann ich mir schlichtweg nicht leisten. Krücken habe ich mir bspw. gebraucht über Kleinanzeigen gekauft. Nachrichtenverlauf hab ich zwar aber wird sowas überhaupt als Kaufbeleg akzeptiert?
Hab das Gefühl der Anwalt kann sich einfach nicht in die Situation von jemanden reinversetzen, dem es finanziell nicht gut geht...

Alles in allem geht es sehr langsam voran und ich frage mich ob und wie man das Beschleunigen kann. Stichwort Eilverfahren. Was muss dafür erfüllt sein?
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Gib mal bei Google "Unfallopfer Hilfe" ein. Da tauchen eine Menge Links auf zu Organisationen an die du dich wenden und um Beratung und gegebenenfalls auch Unterstützung ersuchen könntest.

Das hier ist ein Laienforum.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Oh je, das tut mir sehr leid, was Dir passiert ist. Das ist sehr schwer.

Ich kenne mich nicht gut genug aus, um Dir wirklich sicher zu raten.

Ich hab nur zwei Ideen:

1. Die Versicherung soll ihre Schadensersatzpflicht zunächst dem Grunde nach anerkennen. Dann kann man Abschläge fordern und sich anschließend in Ruhe über die genaue Höhe des Schadensersatzes in den Einzelpositionen und Belegen streiten.

2. Wenn Du einen guten Draht zu Deinen potentiellen Auftraggebern hast, würde ich um Bestätigung bitten, in welchem Umfang sie dich aktuell anfordern würden und wie hoch Deine Verdienstmöglichkeiten wären.
Wenn es nicht möglich ist, nachzuweisen, welche Aufträge Du wegen Deiner Verletzung ablehnen mußt, eben weil keine Aufträge reinkommen und die Auftraggeber auch nicht zu einer Bestätigung bereit sind, müßte es doch auch möglich sein mit dem Durchschnittsverdienst der vergangenen Monate zu argumentieren.
 

Uri

Aktives Mitglied
wie gesagt, bist Du deshalb pleite, dann musst Du zum Amt und Hilfe beantragen. Ggf. nur ein zinslose Darlehn (bei Vermögen).
Mit der Hilfe kannst Du Deinen Lebensunterhalt bestreiten. Das Amt holt sich das ggf. von der Versicherung bzw. vom Verursacher zurück.

Grobe Fahrlässigkeit:
Meines Wissens nach, ist es bei Verkehrsunfällen für den Geschädigten unrelevant, weil die Versicherer trotzdem in Vorleistung gehen müssen.
Stellt ein Gericht die GF fest, bleibt der Verursacher vollständig oder zum Teil auf dem Schaden sitzen und die Versicherung muss nicht zahlen.

Der Anwalt hat keine Schuld. Er hat Dir den richtigen Tip gegeben: alles belegen und beweisen, was geht.

Für "mögliches, eventuelles" gibt es keinen Schadensersatz, weil der Schaden nicht real feststellbar ist.
Wäre dem so, hätten wir unfassbare Schadenersatzprozesse mit riesigen Forderungen.
Wer soll beurteilen, welchen Arbeitsauftrag der Geschädigte hätte bekommen können oder nicht? Und zu welcher Entlohnung?
Du wirst sehr konkret werden müssen. Das geht auch.

Das Verfahren kannst Du nicht beschleunigen, aber Du kannst die beweisbaren finanziellen Folgen aufgrund der Zeitdauer des Verfahrens ebenso entschädigen lassen.
 

Farnmausi

Aktives Mitglied
Hallo, tut mir wirklich leid für dich.

Erster Ansprechpartner für mich wäre die Krankenkasse, wegen der Hilfsmittel und Medikamente, damit du von der Zuzahlung befreit wirst. Jobcenter würde ich ebenfalls anfragen wegen vorübergehendem Hartz4 denn im liegen bist du ja arbeitsfähig. Könntest telefonieren oder PC Arbeiten machen. Oder Grundsicherung.

Weiter kämen vielleicht erneuter Bafög Antrag und Antrag auf Wohngeld.

Juristisch würde ich das Problem hier posten, vielleicht fällt den Fachleuten noch etwas ein; 123rechtnet.com

Farnmausi
 

Portion Control

Urgestein
Jobcenter würde ich ebenfalls anfragen wegen vorübergehendem Hartz4 denn im liegen bist du ja arbeitsfähig.
???

@ TE

Wenn du eine dauerhafte Krankmeldung eines Arztes in der Tasche hast, ist die Grundsicherung ein Thema, um das ich mich kümmern würde. Dann wäre dein Existenzminimum gesichert.

Und natürlich wird dein Ausfall anhand eines Durchschnitts der letzten Monate berechnet.
 

Blaumeise

Sehr aktives Mitglied
Bafög bekomme ich nicht.
Warum nicht?

Das Hauptproblem ist, dass ich, noch eine ganze Weile nicht arbeiten kann :-( Studium abbrechen? Wozu soll das gut sein?
Solange du den Status „Student“ hast, hast du eben nur eingeschränkte Unterstützung vom Staat zu erwarten und das eben nur in Form von BAföG. Aber wenn du keines erhältst und nur auf Honorarbasis arbeitest, hast du eben im Krankheitsfalle die A****karte gezogen.

Liegen, lesen und lernen, ist das was ich momentan am besten kann. Ich werde wieder gesund, es dauert eben nur seine Zeit. Im jetzigen Zustand könnte mich das Arbeitsamt ohnehin nicht vermitteln...
Das Arbeitsamt kann dich nicht vermitteln, aber du hättest ohne den Studentenstatus bessere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung vom Staat und auch trotz Krankheit Anspruch auf Harzt IV oder auch auf Arbeitslosengeld, falls du schon mal ein gewissen Zeitraum sozialversicherungspflichtig Beschäftigt warst.

ausserdem möchte ich mein Studium auf gar keinen Fall abbrechen.
Zu einem späteren Zeitpunkt fortführen ist nicht möglich?

Wie kann man ein solches Verfahren beschleunigen?
Hast du mal deinen Anwalt gefragt? Der wäre doch dafür zuständig.

Es kann doch nicht sein, dass man einen Kredit aufnehmen muss und in große Schwierigkeiten gerät, obwohl man völlig unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird? Gibt es keine Hilfestellen?
Doch, die gibts. Aber die können dir eben nur beratend zur Seite stehen. Finanziell hilft dir das aber auch nicht weiter.

Bin echt ratlos. Google hat mir nichts brauchbares geliefert. Der Anwalt sagt mir nur, dass ich Quittungen über Medikamentenzuzahlungen, Fahrten, Physio etc. aufbewahren soll. Klar, aber ich muss für alles in Vorkasse gehen. Das kann ich aber nicht! Taxi kann ich mir schlichtweg nicht leisten. Krücken habe ich mir bspw. gebraucht über Kleinanzeigen gekauft. Nachrichtenverlauf hab ich zwar aber wird sowas überhaupt als Kaufbeleg akzeptiert?
Ich denke schon, dass das akzeptiert wird. Hast du die Krücken bar bezahlt? Eine Rechnung wäre natürlich besser, oder, wenn es via PayPal oder Überweisung bezahlt wurde, hättest du auch einen Nachweis der Bank.

Edit:
Ich habe gerade noch das gefunden:

[h=2]Hartz IV Bezug im Urlaubssemester (Beurlaubung)[/h]Müssen Studenten aufgrund von Erkrankung oder Geburt eines Kindes ein Urlaubssemester einlegen, so erlischt der BAföG Anspruch automatisch nach drei Monaten (§ 15 Abs. 2a BAföG). Dadurch lebt der Anspruch auf Hartz IV im Falle der Bedürftigkeit auf.
Hierzu hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 22.03.2012 (Az. B 4 AS 102/11 R) entschieden, dass es sich bei der Beurlaubung nicht nur um eine rein formale handelt. Der Student darf sich nicht nur theoretisch – sondern auch tatsächlich – nicht mehr um sein Studium kümmern. Damit ist auch die häusliche Vorbereitung auf Prüfungen oder das vereinzelte Besuchen von Vorlesungen gemeint. Ob das Studium nach dem Urlaubssemester fortgeführt oder an „den Nagel gehängt“ wird, ist für den Hartz IV Anspruch während der Beurlaubung belanglos.
https://www.bafoeg-aktuell.de/studium/finanzierung/hartz-iv.html
 
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