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[QUOTE="El1te, post: 4729580, member: 131268"]

Die lassen sich ihren Käuferschutz gut bezahlen. Welche Partei nun Recht bekommen hätte, wäre nun das Thema.


Ich vermute mal, dass der Artikel ohne Käuferschutz erworben wurde.


Zum eigentlichen Problem zurück: Ich würde den Paketdieb eine Falle stellen. Schöner Karton eines teuren Absenders, an mich selbst verschicken. Inhalt: Ein altes Smartphone Bewegungserkennung und einer TEST-SIM die mir nach dem öffnen (also nach Bewegung) Aufnahmen zukommen lässt. Denke mal Kostenfaktor auf dem Gebrauchtmarkt um die 30 Euros inkl. SIM für den Einmalgebrauch.


Dies ist zwar keine Rechtsberatung, aber da es sich ja um mein Eigentum vor Versand und späterer Versandinhalt handelt, sollte das vor Gericht auch als Beweismittel durchgehen.

[/QUOTE]

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