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Einkommenssteuer Vorauszahlung

sommervision

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Hallo in die Runde, wir haben im vergangenen Jahr eine Vorauszahlung für die Einkommenssteuer geleistet. Für 2022 mussten wir über 500 € als Rentner nachzahlen. Durch die Vorauszahlung mussten wir nur 78 € nachzahlen. Der Rechner des Finanzamtes hat nur diese 78 € erkannt und für dieses Jahr keine Vorauszahlung errechnet. In der Einkommenssteuer 2021 gab es schon eine errechnete Nachzahlung für 2023, welche wir im März bereits bezahlt haben. Jetzt buchte das Finanzamt unsere Nachzahlung zurück. Bei Nachfrage beim Finanzamt gab man uns die Auskunft eben über den Rechner, der das nicht erfasst hat und da der Freibetrag im nächsten Jahr höher ist, müsste es errechnet werden, ob wir eine Vorauszahlung leisten dürfen.
Werden wir jetzt dafür bestraft, dass wir im vergangenen Jahr eine Vorauszahlung geleistet haben und die Summe der Nachzahlung kleiner ist? Das System im Finanzamt gibt es so aus (Aussage Finanzamt). Was können wir tun, damit wir im nächsten Jahr nicht so viel nachzahlen müssen?
 
Zuletzt bearbeitet:
ich musste die letzten Jahre aufgrund Progression und nicht zu erwartender Einnahmen immer zwischen 5000.- und 7000.- nachzahlen,
ich lege nun von jedem Eingang 30% zurück, für alle Fälle. Anders geht es nicht. Alles zu unsicher.
 
Eine Steuer-Vorauszahlung oder -Nachzahlung ist keine Strafzahlung.
Sie besagt nur, dass die voraussichtlich zu zahlende Steuerzahlung von den bisher gezahlten Steuervorauszahlungen abweicht.
So ist das doch auch bei den Vorauszahlungen für Wasser/Strom/Gas auch. Entscheident ist, der tatsächliche Jahresverbrauch und dessen Kosten.
 
Eine Steuer-Vorauszahlung oder -Nachzahlung ist keine Strafzahlung.
Sie besagt nur, dass die voraussichtlich zu zahlende Steuerzahlung von den bisher gezahlten Steuervorauszahlungen abweicht.
So ist das doch auch bei den Vorauszahlungen für Wasser/Strom/Gas auch. Entscheident ist, der tatsächliche Jahresverbrauch und dessen Kosten.
Danke erstmal, ich möchte ja weiterhin vorauszahlen.
Aus unserem aktuellen Steuerbescheid ergeht eine Nachzahlung, die Vorauszahlung, die sich daraus berechnet liegt bei mindestens 400 Euro für das gesamte Kalenderjahr bzw. mindestens 100 Euro pro Quartal.
Nur weil wir im vergangenen Jahr vorausgezahlt haben, ergab sich eine geringe Nachzahlung. Insgesamt hatten wir eine Nachzahlung von über 500€. Das System im Finanzamt hat nicht die ganze Nachzahlung gesehen, sondern nur den Teil, den wir nicht voraus gezahlt haben.
 
Eine Steuer-Vorauszahlung oder -Nachzahlung ist keine Strafzahlung.
Sie besagt nur, dass die voraussichtlich zu zahlende Steuerzahlung von den bisher gezahlten Steuervorauszahlungen abweicht.
So ist das doch auch bei den Vorauszahlungen für Wasser/Strom/Gas auch. Entscheident ist, der tatsächliche Jahresverbrauch und dessen Kosten.
Danke erstmal, ich möchte ja weiterhin vorauszahlen.
Aus unserem aktuellen Steuerbescheid ergeht eine Nachzahlung, die Vorauszahlung, die sich daraus berechnet liegt bei mindestens 400 Euro für das gesamte Kalenderjahr bzw. mindestens 100 Euro pro Quartal.
Nur weil wir im vergangenen Jahr vorausgezahlt haben, ergab sich eine geringe Nachzahlung. Insgesamt hatten wir eine Nachzahlung von über 500€. Das System im Finanzamt hat nicht die ganze Nachzahlung gesehen, sondern nur den Teil, den wir nicht voraus gezahlt haben.
 
Nur weil wir im vergangenen Jahr vorausgezahlt haben, ergab sich eine geringe Nachzahlung. Insgesamt hatten wir eine Nachzahlung von über 500€. Das System im Finanzamt hat nicht die ganze Nachzahlung gesehen, sondern nur den Teil, den wir nicht voraus gezahlt haben.

Das ist doch logisch, das die Vorauszahlungen angerechnet werden.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, was Dein Problem ist?!
 
Danke erstmal, ich möchte ja weiterhin vorauszahlen.
Aus unserem aktuellen Steuerbescheid ergeht eine Nachzahlung, die Vorauszahlung, die sich daraus berechnet liegt bei mindestens 400 Euro für das gesamte Kalenderjahr bzw. mindestens 100 Euro pro Quartal.
Nur weil wir im vergangenen Jahr vorausgezahlt haben, ergab sich eine geringe Nachzahlung. Insgesamt hatten wir eine Nachzahlung von über 500€. Das System im Finanzamt hat nicht die ganze Nachzahlung gesehen, sondern nur den Teil, den wir nicht voraus gezahlt haben.
Ich verstehe das Problem nicht. Warum legt ihr den Betrag nicht anderweitig zurück?
 
Bei der Berechnung einer etwaigen ESt-Vorauszahlung wird nicht beachtet, ob man im Vorjahr nachzahlen musste oder eine Erstattung bekam. Selbst bei einer Erstattung können Vorauszahlungen festgesetzt werden.

Vorauszahlungen sind seitens des Finanzamtes jedoch nur festzusetzen, wenn die Vorauszahlungen im Kalenderjahr mind. 400€ betragen (§ 37 Abs. 5 S. 1 EStG). Ggf. wird das nicht erreicht, sodass das FA keine Vorauszahlungen festsetzen durfte.

Man kann beim FA einen Antrag stellen auf Erhöhung und Festsetzung von Vorauszahlungen, z.B. von quartalsweise 100 € (und dann mal gucken, was passiert).
 

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