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emule und andere tauschbörsen ... strafe ?

S

sick_freak

Gast
hi,

ich hab ein anliegen: wenn man sich als volljähriger ( also 18-21) mit dem tauschprogramm emule oder einem anderen ziemlich viel musik und auch filme runtergeladen hat, wie hoch ist normalerweise die strafe die man dafür zu erwarten hat ? mit "ziemlich viel" meine ich datenmengen bis zum zweistelligen GB-Bereich.

Kann man für sowas ins Gefängnis kommen ? wenn ja wielange ?

wenn man den abmahnbrief von einem anwalt der musik-oder filmindustrie bekommt indem die abmahngebühr steht (meist mehrere tausend euro) ... wer übernimmt diesen betrag wenn man finanziell nicht gut situiert ist ? kommt man automatisch ins gefängnis wenn man diesen betrag nicht bezahlt (bezahlen kann) ?

Bitte keine schwachsinnigen antworten wie "hör auf zu saugen" oder son blödsinn, denn meiner meinung nach ist sowas kein verbrechen weil es keinem wehtut ! wenn man sich kinderpornos oder sonstigen schrott runterlädt ist es klar dass diese leute dafür zur rechenschaft gezogen werden müssen ... aber wenn man sich nur filme oder musik runterlädt ist das meiner meinung nach nicht schlimm ... für die musik-und filmindustrien verlorenes geld durch "illegale" downloads sehe ich nicht als schlimm an denn es tut keinem weh !

video
 

Troi

Aktives Mitglied
Also meistens musst du, um wirklich im Gefängnis zu landen, Handel im großen Stil mit den illegalen Downloads getrieben haben...
Und was bei der Höhe der Abmahngebühr meist entscheident ist, ist die Frage wieviele Dateien (ud nicht wieviele Bytes) heruntergeladen wurden, aber noch viel mehr, ob nur heruntergeladen wurde, oder ob auch angeboten wurde - und bei vielen Tauschbörsen(-Programmen), wie der Name ja auch andeutet, ist das auch der Fall, dass man selbst Dateien frei gibt/geben muss.
Also:
- Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Dateien => Geldstrafe
- Herunterladen+Anbieten von urheberrechtlich geschützten Dateien => hohe Geldstrafe
- Illegaler Handel/Verkauf im großen Stil mit urheberrechtlich geschützten Dateien=> Knast

Ich weiß es nicht genau, aber ich hab mal gehört, dass eine Geldstrafe, wenn man diese nicht zahlen kann, heutzutage kaum noch in Haftstrafe umgewandelt wird (hauptsächlich bei Nicht-Gewaltverbrechen), weil es den Staat im Endeffekt zu viel kosten würde dich einzusperren... da werden dann eher Sozialstunden und sowas verhängt.

troi
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Dr. House

Gast
Hallo Video,

frag mal den Familienvater, der arbeitslos geworden ist, weil Du Dir die CD nicht im Shop gekauft hast und deswegen dem Arbeitgeber der Umsatz fehlt und daher die Löhne nicht mehr zahlen kann ?

Ob Ihm das weh tut?
*kotz* :rolleyes:

Du machst dich zum Sprachrohr einer mit Mafia-Methoden agierenden und die Politik infiltrierenden Content-Industrie.
 
W

Waldfee

Gast
also in meinem bekanntenkreis ganz aktueller fall.......die tochter (19) hat bei emule gesaugt.paar lieder von bushido und so....samstag kam der brief vom netten anwalt....600 euro geldstrafe.
der vater will über seinen anwalt gehen,ich gebe dem aber keine große chance.
ich sage nur,es gibt andere quellen wie die am meisten überprüften saugstuben emule,bearshare und kazaa.;);)

wenn man díe strafe nicht mit einem mal zahlen kann,so gibt es mit sicherheit noch die möglichkeit der ratenzahlung.
 
P

Pokerface

Gast
Du würdest weitaus besser weg kommen, wenn du die CD im Laden klauen würdest ;)

(Und das ist kein Witz!!!)


[edit]
also in meinem bekanntenkreis ganz aktueller fall.......die tochter (19) hat bei emule gesaugt.paar lieder von bushido und so....samstag kam der brief vom netten anwalt....600 euro geldstrafe.
der vater will über seinen anwalt gehen,ich gebe dem aber keine große chance.
ich sage nur,es gibt andere quellen wie die am meisten überprüften saugstuben emule,bearshare und kazaa.;);)

wenn man díe strafe nicht mit einem mal zahlen kann,so gibt es mit sicherheit noch die möglichkeit der ratenzahlung.

Seit ein paar tagen gibts doch dieses neue Gesetz. Ka ob es schon angewandt wird aber das sieht auch ne max 100€ Strafe für`s erste mal erwischt werden vor usw. Vielleicht mal kurz beim Anwalt anklingeln ob man da besser bei weg kommt. Man muß den Spacken von der MI ja nicht alles ohne Worte übergeben!
 
Zuletzt bearbeitet:
H

hablo

Gast
gerade im bereich elektronischer musik gibt es viel musik, die nicht kommerziell vertrieben wird, so dass diese dann kostenlos und ohne rechtliche probleme runtergeladen werden kann....

wer bei emule oder kazaa saugt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er erwischt wird - und man verseucht sich den rechner noch mit spyware :rolleyes:

@video: wenn dir jmd. durch PIN-nummer-erschleichung dein konto plündern würde, würde dir das auch keine körperlichen schmerzen bereiten - aber ein verbrechen wäre dies in deinen augen sicher auch, woll? ;)
so gesehen 'hinkt' deine argumentation etwas....
 
S

Stan

Gast
gerade im bereich elektronischer musik gibt es viel musik, die nicht kommerziell vertrieben wird, so dass diese dann kostenlos und ohne rechtliche probleme runtergeladen werden kann....

wer bei emule oder kazaa saugt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er erwischt wird - und man verseucht sich den rechner noch mit spyware :rolleyes:

@video: wenn dir jmd. durch PIN-nummer-erschleichung dein konto plündern würde, würde dir das auch keine körperlichen schmerzen bereiten - aber ein verbrechen wäre dies in deinen augen sicher auch, woll? ;)
so gesehen 'hinkt' deine argumentation etwas....
Stimmt ohne Einschränkung.

Aber leider ist halt jeder nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht.

Illegal Ware erwerben, die Zahlung umgehen und sich dann aufregen, wenn es richtig knallt.
 

Jens79

Aktives Mitglied
Hallo ihr,

naja also mit fremdes Konto Plündern würde ich es nicht gleichsetzen, eher mit Schwarzfahren - aber da wird natürlich auch etwas genutzt, ohne dafür zu bezahlen. Dass die Rechteinhaber dagegen vorgehen, ist verständlich. Mit welchen Mitteln sie das tun, halte ich jedoch für fragwürdig.

Richtig ist aber, dass Tauschbörsen wie Emule mittlerweile die sicherste Methode sind, Post vom Rechtsanwalt zu bekommen. Wenn es dazu gekommen ist, bedeutet das aber auch, dass das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingestellt worden ist und somit eine Gefängnisstrafe oder ähnliches nicht in Frage kommt, sondern zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz. Gerüchten zufolge hat der Abgemahnte reelle Chancen, nach Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und ohne die Forderungen zu bezahlen in Ruhe gelassen zu werden, weil das Ganze dann auf eine Klage hinauslaufen würde und die Abmahner bei massenhaftem Abmahnen nicht auch noch massenhaft verklagen können...

Zu dem ganzen Thema gab es auf der letzten CeBIT eine interessante Podiumsdiskussion mit einigen äußerst kompetenten Teilnehmern: http://www.heise.de/events/2008/heise_forum/webcast/

Viele Grüße
Jens
 

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