Hallo
Ich arbeite in der Gartenpflege Vollzeit mit normalen Arbeitsstunden also keine Schichtarbeit oder flexiblen Arbeit. Überstunden werden gemacht etc. und mir ist letztes Jahr aufgefallen das keine Feiertage gezahlt werden. Nun ich habe meine Arbeitskollegen mal gefragt und Sie meinten das der Chef wohl die nicht zahlt weil, er meint an Tagen wo man nicht Arbeitet wird auch nicht gezahlt. Nun die Frage ist es erlaubt oder nicht das der Chef die Feiertage nicht auszahlt obwohl wir nicht dafür können das an Tage wo wir eigentlich Arbeiten müssen ganz normal und da ein Feiertag ist? Was kann man dagegen tun das der Chef die Feiertage auszahlt oder was kann man machen wenn er nicht auszahlen will?
Ich sehe das so:
Nach § 2(1) Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Damit könntest Du zwei Dinge anstellen:
1. könntest Du am nächsten Feiertag Deine Arbeit anbieten.
Nimmt er an, muss er zahlen.
2. Nimmt er nicht an, greift die o.a. Vorschrift, zahlen muss er dennoch.
Nimmt er an, fehlt aber der freie Tag.
Dann wird es in §11 (3) Satz 2 Arbeitszeitgesetz weiter gehen:
Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
Weil dann aber am Feiertag gearbeitet und bezahlt wurde, müsste der freie Tag (als Feiertagsersatz) ebenfalls bezahlt werden. So ergäbe sich die Summe: "zwei Tage = zwei bezahlte Tage aber einer frei".
- Schaun wir mal, ob ein anderer user dafür die Lösung kennt.-
Dein Problem wird aber (auch) ein diplomatisches Problem sein:
Forderst Du zu heftig, findet man einen Grund... Drum geht es dann darum: bleibst Du oder fliegst Du?
Damit steckst Du in der Patsche.
Offensichtlich will Dein Chef Dich linken, also müsstest Du überlegen, ob Du ihn nicht - ziemlich sanft - "zurück linkst".
Das ginge dann so:
Am nächsten Samstag nach Feierabend fällt Dir plötzlich ein, dass die Feiertage nicht bezahlt wurden.
Also schreibst Du einen Brief, in dem Du die Feiertage auflistest, auf die fehlende Bezahlung aufmerksam machst und der Diplomatie wegen darauf hinweist, gleichzeitig aber anmerkst, dass Du auf das Geld nicht verzichten möchtest, weil Du eh wenig verdienst.
Den Brief druckst Du zweimal aus.
Auf den zweiten kommt eine Absatz oben drüber, in der mit Unterschrift ein benannter Zeuge bestätigt, dass Du den Brief des folgenden Inhaltes am (..) ohne Briefmarke in den da und da befindlichen Briefkasten des Chefs geworfen hast. Den Zeugennachweis heftest Du ab.
Damit steht fest a) dass Du die Forderung angemeldet hast und b) dass Du nicht verzichtest, c) dass sie dem Chef zugestellt wurde.
Mag sein, dass der Chef den Brief ignoriert, Du willst ja jetzt auch noch keinen Streit oder Rauswurf.
Kommt es aber später zu einem Gerichtsverfahren, so hast Du den Nachweis der Forderung vorliegen.
Die Forderung verfällt auch nicht, wenn Du die alte Forderung auf der nächsten Forderung mit auflistest.
Solltest Du später extrem knatschig sein, müsstest Du prüfen, welches Entgelt Du bei Zahlung der Feiertage erhalten hättest: Das ergibt einen theoretischen Stundenlohn, der im Zeitraum nicht unter dem Mindestlohn liegen darf.
Wenn doch ... hm- schlecht für ihn und interessant für Behörden.
Fazit: Du kannst, wenn Du willst, musst aber nicht - oder noch nicht.