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Entgeldfortzahlung bei Feiertagen

dennis94

Mitglied
Hallo
Ich arbeite in der Gartenpflege Vollzeit mit normalen Arbeitsstunden also keine Schichtarbeit oder flexiblen Arbeit. Überstunden werden gemacht etc. und mir ist letztes Jahr aufgefallen das keine Feiertage gezahlt werden. Nun ich habe meine Arbeitskollegen mal gefragt und Sie meinten das der Chef wohl die nicht zahlt weil, er meint an Tagen wo man nicht Arbeitet wird auch nicht gezahlt. Nun die Frage ist es erlaubt oder nicht das der Chef die Feiertage nicht auszahlt obwohl wir nicht dafür können das an Tage wo wir eigentlich Arbeiten müssen ganz normal und da ein Feiertag ist? Was kann man dagegen tun das der Chef die Feiertage auszahlt oder was kann man machen wenn er nicht auszahlen will?
 

Bandit

Moderator
Teammitglied
Werden Feiertage bezahlt? Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Der Arbeitgeber muss den*die Arbeitnehmer*in für die Arbeitszeiten bezahlen, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfallen. Ein Feiertag wird wie ein normaler Arbeitstag bezahlt.

Für den Anspruch auf die Bezahlung von Feiertagen ist es egal, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht oder wie viele Stunden der*die Arbeitnehmer*in in der Regel arbeitet. Alle Arbeitnehmer*innen, auch Teilzeitkräfte, haben Anspruch auf Feiertagsvergütung.

Allerdings besteht ein Anspruch auf die Bezahlung von Feiertagen nur dann, wenn der*die Arbeitnehmer*in an dem betreffenden Tag hätte arbeiten müssen, wenn es sich um einen regulären Arbeitstag gehandelt hätte (Lohnausfallprinzip).

Kein Anspruch besteht, wenn die Arbeit sowieso aus anderen Gründen ausgefallen wäre, z.B. wegen eines Streiks oder einer Freischicht.

Ebenfalls keinen Anspruch auf Bezahlung des Feiertags haben Arbeitnehmer*innen, die unabhängig von ihrer tatsächlichen Arbeitszeit feste Bezüge erhalten.

Der Lohnanspruch entfällt außerdem für Arbeitnehmer*innen, die am letzten Tag vor oder am ersten Tag nach einem Feiertag unentschuldigt der Arbeit fernbleiben.

Grundsätzlich gilt: Der*die Arbeitnehmer*in soll durch den Feiertag weder geschädigt noch bereichert werden.

Quelle: https://www.dgb.de/gesetzliche-feiertage-deutschland#bezahlt
 

kasiopaja

Urgestein
Hallo
Ich arbeite in der Gartenpflege Vollzeit mit normalen Arbeitsstunden also keine Schichtarbeit oder flexiblen Arbeit. Überstunden werden gemacht etc. und mir ist letztes Jahr aufgefallen das keine Feiertage gezahlt werden. Nun ich habe meine Arbeitskollegen mal gefragt und Sie meinten das der Chef wohl die nicht zahlt weil, er meint an Tagen wo man nicht Arbeitet wird auch nicht gezahlt. Nun die Frage ist es erlaubt oder nicht das der Chef die Feiertage nicht auszahlt obwohl wir nicht dafür können das an Tage wo wir eigentlich Arbeiten müssen ganz normal und da ein Feiertag ist? Was kann man dagegen tun das der Chef die Feiertage auszahlt oder was kann man machen wenn er nicht auszahlen will?
Natürlich müssen Feiertage bezahlt werden, wenn man einen Monatslohne erhält.
 

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
Werden Feiertage bezahlt? Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Der Arbeitgeber muss den*die Arbeitnehmer*in für die Arbeitszeiten bezahlen, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfallen. Ein Feiertag wird wie ein normaler Arbeitstag bezahlt.

Für den Anspruch auf die Bezahlung von Feiertagen ist es egal, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht oder wie viele Stunden der*die Arbeitnehmer*in in der Regel arbeitet. Alle Arbeitnehmer*innen, auch Teilzeitkräfte, haben Anspruch auf Feiertagsvergütung.

Allerdings besteht ein Anspruch auf die Bezahlung von Feiertagen nur dann, wenn der*die Arbeitnehmer*in an dem betreffenden Tag hätte arbeiten müssen, wenn es sich um einen regulären Arbeitstag gehandelt hätte (Lohnausfallprinzip).

Kein Anspruch besteht, wenn die Arbeit sowieso aus anderen Gründen ausgefallen wäre, z.B. wegen eines Streiks oder einer Freischicht.

Ebenfalls keinen Anspruch auf Bezahlung des Feiertags haben Arbeitnehmer*innen, die unabhängig von ihrer tatsächlichen Arbeitszeit feste Bezüge erhalten.

Der Lohnanspruch entfällt außerdem für Arbeitnehmer*innen, die am letzten Tag vor oder am ersten Tag nach einem Feiertag unentschuldigt der Arbeit fernbleiben.

Grundsätzlich gilt: Der*die Arbeitnehmer*in soll durch den Feiertag weder geschädigt noch bereichert werden.

Quelle: https://www.dgb.de/gesetzliche-feiertage-deutschland#bezahlt
es gibt aber viele Jobs, bei denen der Arbeitnehmer einen Tag pro Woche frei hat, zb weil man Samstags arbeiten muss. Da kann es dann aber nicht sein, dass der eine Montags frei hat und den Dienstag ( Feiertag) bezahlt bekommt und der andere Pech hat, weil er zufällig oder geplant am Dienstag seinen freien Tag hat!
 

kasiopaja

Urgestein
es gibt aber viele Jobs, bei denen der Arbeitnehmer einen Tag pro Woche frei hat, zb weil man Samstags arbeiten muss. Da kann es dann aber nicht sein, dass der eine Montags frei hat und den Dienstag ( Feiertag) bezahlt bekommt und der andere Pech hat, weil er zufällig oder geplant am Dienstag frei hat!
Die Wochentage der Feiertage wechseln ja von Jahr zu Jahr .
Einmal hat also der eine Glück einmal ein anderer.
 

dennis94

Mitglied
Werden Feiertage bezahlt? Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Der Arbeitgeber muss den*die Arbeitnehmer*in für die Arbeitszeiten bezahlen, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfallen. Ein Feiertag wird wie ein normaler Arbeitstag bezahlt.

Für den Anspruch auf die Bezahlung von Feiertagen ist es egal, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht oder wie viele Stunden der*die Arbeitnehmer*in in der Regel arbeitet. Alle Arbeitnehmer*innen, auch Teilzeitkräfte, haben Anspruch auf Feiertagsvergütung.

Allerdings besteht ein Anspruch auf die Bezahlung von Feiertagen nur dann, wenn der*die Arbeitnehmer*in an dem betreffenden Tag hätte arbeiten müssen, wenn es sich um einen regulären Arbeitstag gehandelt hätte (Lohnausfallprinzip).

Kein Anspruch besteht, wenn die Arbeit sowieso aus anderen Gründen ausgefallen wäre, z.B. wegen eines Streiks oder einer Freischicht.

Ebenfalls keinen Anspruch auf Bezahlung des Feiertags haben Arbeitnehmer*innen, die unabhängig von ihrer tatsächlichen Arbeitszeit feste Bezüge erhalten.

Der Lohnanspruch entfällt außerdem für Arbeitnehmer*innen, die am letzten Tag vor oder am ersten Tag nach einem Feiertag unentschuldigt der Arbeit fernbleiben.

Grundsätzlich gilt: Der*die Arbeitnehmer*in soll durch den Feiertag weder geschädigt noch bereichert werden.

Quelle: https://www.dgb.de/gesetzliche-feiertage-deutschland#bezahlt
Was ist mit Feste Bezüge gemeint?
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Muss natürlich bezahlt werden



Was kann man dagegen tun das der Chef die Feiertage auszahlt oder was kann man machen wenn er nicht auszahlen will?
Ansprechen, einforderrn, Frist setzen ggf. den Rechtsweg über das Arbeitsgericht bestreiten.

Da dies nur kurzfristigen Erfolg haben wird (langfristig wird man gehen müssen) lieber kündigen oder da anstreben und eine Nachzahlugn erwirken und dann gehen.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Hallo
Ich arbeite in der Gartenpflege Vollzeit mit normalen Arbeitsstunden also keine Schichtarbeit oder flexiblen Arbeit. Überstunden werden gemacht etc. und mir ist letztes Jahr aufgefallen das keine Feiertage gezahlt werden. Nun ich habe meine Arbeitskollegen mal gefragt und Sie meinten das der Chef wohl die nicht zahlt weil, er meint an Tagen wo man nicht Arbeitet wird auch nicht gezahlt. Nun die Frage ist es erlaubt oder nicht das der Chef die Feiertage nicht auszahlt obwohl wir nicht dafür können das an Tage wo wir eigentlich Arbeiten müssen ganz normal und da ein Feiertag ist? Was kann man dagegen tun das der Chef die Feiertage auszahlt oder was kann man machen wenn er nicht auszahlen will?
Ich sehe das so:
Nach § 2(1) Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Damit könntest Du zwei Dinge anstellen:
1. könntest Du am nächsten Feiertag Deine Arbeit anbieten.
Nimmt er an, muss er zahlen.
2. Nimmt er nicht an, greift die o.a. Vorschrift, zahlen muss er dennoch.

Nimmt er an, fehlt aber der freie Tag.
Dann wird es in §11 (3) Satz 2 Arbeitszeitgesetz weiter gehen:
Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

Weil dann aber am Feiertag gearbeitet und bezahlt wurde, müsste der freie Tag (als Feiertagsersatz) ebenfalls bezahlt werden. So ergäbe sich die Summe: "zwei Tage = zwei bezahlte Tage aber einer frei".

- Schaun wir mal, ob ein anderer user dafür die Lösung kennt.-

Dein Problem wird aber (auch) ein diplomatisches Problem sein:
Forderst Du zu heftig, findet man einen Grund... Drum geht es dann darum: bleibst Du oder fliegst Du?
Damit steckst Du in der Patsche.
Offensichtlich will Dein Chef Dich linken, also müsstest Du überlegen, ob Du ihn nicht - ziemlich sanft - "zurück linkst".

Das ginge dann so:
Am nächsten Samstag nach Feierabend fällt Dir plötzlich ein, dass die Feiertage nicht bezahlt wurden.

Also schreibst Du einen Brief, in dem Du die Feiertage auflistest, auf die fehlende Bezahlung aufmerksam machst und der Diplomatie wegen darauf hinweist, gleichzeitig aber anmerkst, dass Du auf das Geld nicht verzichten möchtest, weil Du eh wenig verdienst.

Den Brief druckst Du zweimal aus.
Auf den zweiten kommt eine Absatz oben drüber, in der mit Unterschrift ein benannter Zeuge bestätigt, dass Du den Brief des folgenden Inhaltes am (..) ohne Briefmarke in den da und da befindlichen Briefkasten des Chefs geworfen hast. Den Zeugennachweis heftest Du ab.
Damit steht fest a) dass Du die Forderung angemeldet hast und b) dass Du nicht verzichtest, c) dass sie dem Chef zugestellt wurde.

Mag sein, dass der Chef den Brief ignoriert, Du willst ja jetzt auch noch keinen Streit oder Rauswurf.

Kommt es aber später zu einem Gerichtsverfahren, so hast Du den Nachweis der Forderung vorliegen.
Die Forderung verfällt auch nicht, wenn Du die alte Forderung auf der nächsten Forderung mit auflistest.

Solltest Du später extrem knatschig sein, müsstest Du prüfen, welches Entgelt Du bei Zahlung der Feiertage erhalten hättest: Das ergibt einen theoretischen Stundenlohn, der im Zeitraum nicht unter dem Mindestlohn liegen darf.
Wenn doch ... hm- schlecht für ihn und interessant für Behörden.

Fazit: Du kannst, wenn Du willst, musst aber nicht - oder noch nicht.
 

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