Kann man für minderjährige Kinder kostenfrei durchs JA erstellen lassen.
Bei ordentlich arbeitendem JA ist dies für nichtzerstrittene Eltern der beste,kostengünstigste Weg.
JA bekommt durch den Sorgeberechtigten die Vertretungsvollmacht für Unterhaltsfestsetzung gegen den nichtsorgeberechtigten Elternteil -- der unterhaltspflichtige Elternteil wird angeschrieben
- erstens Inverzugsetzung Unterhalt (um Fristen zu wahren)
-zweitens Auskunftsaufforderung Einkommen--um Höhe berechnen zu können.
Es wird ein Jugendamtstitel erstellt ,der Höhe ,Dauer,ggf.Steigerungsmodalitäten etc.enthält--z.B. kann der Zahlungspflichtige auch gleich zustimmen,daß vom Lohn gepfändet wird. Der Titel wird "vollstreckbar",wenn er dem Pflichtigen ordnungsgemäß zugestellt wurde (also die "Klausel" enthält ) .
Wenn die Dauer NICHT festgesetzt wurde
(also keine "Grenze 18J.),kann der Titel bei Volljährigkeit (und andauernder Erstausbildung) auf Antrag auf das Kind umgeschrieben werden (beim Familiengericht),so daß das Kind dann im eigenen Namen vollstrecken könnte.
Sonst ist ab 18 möglicherweise erst mal Zahlungsschluß.
Ob es für "Jugendamtstitel" da noch eine extra Regelung gibt im Unterschied zu Familiengerichtstitel,weiß ich aber nicht....
Der Titel ist also ein Dokument,das die Festsetzung (Namen,Höhe,Fristen..) genau festhält und KRAFT DES AMTES (hier:JA--sonst Fam.gericht) für vollstreckbar erklärt.
Der Titelinhaber kann damit bei Zahlungsverzug SELBST zum Vollstreckungsgericht und beantragen,daß offene Beträge eingezogen werden (Pfändung).
Oder war Deine Frage anders gemeint?