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Auf Thema antworten

[QUOTE="Micky, post: 966049, member: 835"]

Das stimmt nicht.

Du kannst /könntest  ALLEIN,d.h.ohne RA die Stufenklage

übers Familiengericht machen.

Das Pozeßrisiko ist gering,weil der Streitwert der Auskunft nicht hoch ist!!!!


Was Du anführst (man Dir gesagt hat),ist nicht der ZIVILGERICHTSWEG,sondern der PARALLEL MÖGLICHE  STRAFGERICHTSWEG (Anzeige wg.vorsätzlichem Unterhaltsvergehens...)



Entweder bekommst Du (wg.ALG2 z.B.) Prozeßkostenhilfe oder das "klagende Kind" ,das Dich "bevollmächtigt.


Die Klage ist : Auskunft ,dann erst Berechnung --und...ich erinnere mich,daß dazu schon gepostet wurde. Das fandest Du aber leider nicht so einleuchtend. :)



Zieh die Vollmacht für's JA zurück und werde selbst tätig.


Schick mir 'ne PN,wenn Du Fragen hast.


Du mußt nicht Dich und die Kinder ärgern und verschaukeln lassen.

[/QUOTE]

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