KosmischerKerl
Aktives Mitglied
Das ganze liest sich zuerst wie eine lustige Geschichte, aber es steht mehr dahinter, als man anfangs denkt:
Eine Erotikmarkt-Kette wurde von einem anderen Eroticmarkt verklagt, weil sie eine Zapfsäule am Hof haben wo sie Biodiesel verkaufen. Rein rechtilch ist es erst mal also eine Tankstelle.
Tankstellen dürfen - im Gegensatz zu anderen - 24 Stunden geöffnet haben und neben Benzin auch Ware verkaufen, die Reisende benötigen.
Argumentation von dem Betreiber ohne Tankstelle ist, das es Vibratoren kein Reisezebehör sind.
Argumente der Tankstelle sind, das es sehr wohl welche sein können.
Das ganze ist darum interessant, weil es gibt ja 2 Möglichkeiten:
Was denkt ihr, wer hat recht?
Eine Erotikmarkt-Kette wurde von einem anderen Eroticmarkt verklagt, weil sie eine Zapfsäule am Hof haben wo sie Biodiesel verkaufen. Rein rechtilch ist es erst mal also eine Tankstelle.
Tankstellen dürfen - im Gegensatz zu anderen - 24 Stunden geöffnet haben und neben Benzin auch Ware verkaufen, die Reisende benötigen.
Argumentation von dem Betreiber ohne Tankstelle ist, das es Vibratoren kein Reisezebehör sind.
Argumente der Tankstelle sind, das es sehr wohl welche sein können.
Das ganze ist darum interessant, weil es gibt ja 2 Möglichkeiten:
- Tankstelle gewinnt => jeder der (auch) irgend einen Kraftstoff verkauft darf 24 Stunden geöffnet haben. Denkbar wäre da auch eine GmbH, bei denen einer eine Tankstelle betreibt und ein anderes Mitglied Teppiche, Handys oder was weiß ich was verkauft.
- Tankstelle verliert => der Nächste klagt gegen eine Tankstelle die im Shop zB Töpfe verkauft, da das auch kein Reisezubehört ist.
Was denkt ihr, wer hat recht?