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[QUOTE="skeptisch, post: 68723"]

Da muß aber jemand SCHNELL zur Tonne--denn die Spermien leben nicht so lange.

Dann--müßte die Frau gerade einen Eisprung haben...und sich den Samen einführen(lassen).

Klar kann man jemanden linken.

Wenn die Dame (die auch noch GENAU wissen müßte:dieses ist DEIN gebrauchtes Kondom) es gezielt anstellt---mit Dir "mit Kondom" schläft---bevorzugt am Tag ihres Eisprungs...und dann SOFORT (wenn Du ermattet ein Nickerchen machst)selbiges Kondon nebst Inhalt an sich bringt...

das geht alles.

(*lach*"KINDER;BITTE NICHT NACHMACHEN!!!*rofl*)


Egal..ob durch freiwillige Zeugung oder Raub...Du wärst der biologische Vater.Gegenüber dem Kind müßtest Du zahlen/vererben.(Nur "lohnt" sich das ja eigentlich nur bei KINDERLOSEM Ölscheich o.ä.)


Im Gegenzug---wenn Du Dir also der Täuschung ganz sicher bist,hättest Du gegen diese Dame einen Schadensersatzanspruch...in Höhe der Unterhaltsleistungen...

Wer muß beweisen,daß es kein "Verkehrsunfall" war? Wer ist hier glaubwürdig?

Das wäre sicher eine spektakuläre Verhandlung....man hat ja normalerweise keine Zeugen beim Beischlaf...macht sich dann jeder eine Liste....alle Verflossenen: "Herr xx schläft aus Prinzip/Allergie gegen Scheidensekret(*kicher*) generell nur mit Verhüterli"..."Frau yy würde nie im Leben anders als "PUR" mit einem Typ ins Bett gehen"..     )-:


Tja...?????


Fakt ist: man könnte einen Nutzen der Dame vielleicht umgehen,wenn man dem dann entstandenen Kind die Unterhaltsgelder nur über einen Treuhänder zukommen ließe(aber..naja...obs praktikabel ist...JA etc.---)


Was kann man tun?

Immer alle Kondome sofort ausspülen und die leeren sicher entsorgen...

Immer etwas spermafeindliche Substanz ins noch unbenutzte Kondon geben?

(Gibts das??)

Immer eine Zeugein dabei haben..."Schatz,ich kann nur ,wenn meine Psychologin dabei ist"

Vorher sooooo viel gewollte Kinder haben/erfinden,daß einer Betrügerin der Nutzen solcher Aktionen unsinnig erscheint..

Überall in der Wohnung an alle Möbel "Kuckucks" kleben...




Es ist eine sehr anregende Idee,Deine  Gedankenspielerei.

Jedoch...mit schon drei Kindern bist Du kaum lukrativ genug???

Dein Selbstbehalt begrenzt die Unterhaltsleistungen...

Und bei Erbsachen gibts die Möglichkeit,den "gewollten" Kindern direkt Sachen zuzuordnen..und "Schummelkinder" mit Pflichtteilsansprüchen zu bescheiden.


Ist Dir konkret damit gedroht worden?

Gibt eine Verflossene vor,von Dir schwanger zu sein?


Gruß!

[/QUOTE]

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