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Ex-Arbeitgeber will Abschluss sehen

Hoopaloo

Neues Mitglied
Hallo,
ich habe letzte Woche eine E-Mail von meinem ehemaligen Arbeitgeber (ich habe dort 2021 gekündigt), dass dieser meinen Abschluss benötigt da dort eine Prüfung stattfindet.
Der Sachverhalt ist so, dass ich während meines Studiums ein 6-monatiges Praktikum dort absolviert habe, anschließend als Werksstudent eingestellt wurde und mit der Abgabe meiner Abschlussarbeit einen Arbeitsvertrag bekommen habe. Da es mit der Hochschule durch Corona einige Probleme gab und ich mit dem ganzen Druck durch Arbeit und Depressionen nicht zurecht kam, hat sich die Verteidigung relativ lange hingezogen, bis ich mich 2021 entschieden habe zu kündigen. Kurz darauf bekam ich eine neue Stelle, wo ich heute noch arbeiten. In dieser Zeit habe ich es psychisch einfach nicht hinbekommen zu arbeiten und die Abschlussarbeit zu verteidigen, weshalb ich jetzt keinen Abschluss habe. Wie dumm das war muss niemand kommentieren und einen väterlichen Rat á la "mach das noch Ende" brauche ich hier nicht lesen. Es geht nur darum, ob sich jemand mit so etwas auskennt und das vielleicht Probleme machen kann (Anzeige wg. Täuschung)?

Viele Grüße und danke schon mal
 

sapphyr

Aktives Mitglied
Ich verstehe noch nicht ganz: War die Voraussetzung für den AV ein abgeschlossenes Studium inkl. Zertifikat (Master etc.) Hast du bei Abschluss des AV in irgendeiner Form garantiert, dass du verteidigst und das durchziehst?

Handelt es sich um einen rechtlich sehr stark regulierten Bereich?

Ist dieser Abschluss für deine aktuelle Stelle nicht notwendig?
 

Hoopaloo

Neues Mitglied
Hallo sapphyr,

im AV steht nichts dazu, dass ich auf Basis meines abgeschlossen Studiums diese Stelle bekomme, noch war ein abgeschlossenes Studium eine Voraussetzung für die Stelle. Ich bin einfach von Praktikumsvertrag in Werkstudentenvertrag gerutscht und durch gute Arbeit und Erfahrung habe ich schließlich einen unbefristeten Vertrag bekommen. Es hieß auch nie, ich solle meinen Abschluss irgendwie nachweisen. Ich habe die Arbeit abgeben und kurze Zeit später wurde mir der AV zugestellt.

Ich arbeite im Bereich der Software-Entwicklung und Qualitätssicherung, ich weiß nicht ob das ein regulierter Bereich ist. Viele meiner Kollegen sind Quereinsteiger und am Ende zählt die erbrachte Leistung. Die Bewerbung war eine Initiativbewerbung und der Prozess ging ziemlich schnell. Im Lebenslauf steht zwar, dass ich an einer Hochschule war, den Abschluss konnte ich ja nicht anhängen. Im Bewerbungsgespräch war das nicht Thema.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Hi, seltsam, dass die Firma nach so langer Zeit nochmal auf dich zukommt und eine unangenehme Situation für dich.

Ich würde die Anfrage zunächst aussitzen und nicht reagieren. Manche Dinge erledigen sich dann von selbst. Selbst eine zweite Nachfrage würde ich ignorieren.

Falls der Sachbearbeiter dann immer noch hartnäckig bleibt und du das nicht aushalten kannst, könntest du antworten, die fertige Arbeit stünde leider nicht zur Verfügung, da sie entgegen der ursprünglichen Planung nicht abgeschlossen wurde. Fertig. Ich sehe keine Notwendigkeit, dich zu den Gründen zu outen, zumal du nicht mehr im Unternehmen bist.

Wenn ich das richtig verstanden habe war die Entwicklung zum Abgabetermin nicht abzusehen und du hast auch niemanden getäuscht. Darauf kommt es an.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 126322

Gast
Ich würde auch einfach nicht reagieren... Du bist zu gar nichts verpflichtet. Du arbeitest dort nicht mehr. Er kann von Dir nichts verlangen. Wenn er seine Unterlagen vorher nicht verlangt hat ist das nicht Dein Problem.
 

CAT

Aktives Mitglied
So wie ich es herauslese, hast du deine Abschlussarbeit vorgelegt, und diese wurde als Grundlage für einen Arbeitsvertrag genommen.

Du hast das Studium nicht wie vorgesehen beendet und genauso würde ich das auch dem Ex-AG mitteilen.
 

Ausnahmsweise

Aktives Mitglied
So wie ich es herauslese, hast du deine Abschlussarbeit vorgelegt, und diese wurde als Grundlage für einen Arbeitsvertrag genommen.

Du hast das Studium nicht wie vorgesehen beendet und genauso würde ich das auch dem Ex-AG mitteilen.
Punkt 1 lese ich genauso.
Punkt 2 kann man machen, geht den ehemaligen Arbeitgeber aber nichts an.
Wenn Reaktion, würde ich mitteilen, dass es während der Beschäftugungszeit nicht...blabla
 
G

Gelöscht 127459

Gast
Könnte es nicht sein, dass die Thematik steuerrechtliche Gründe hat? Ich glaube die Geschichte mit deinem alten AG könntest du bestimmt aussitzen, jedoch wenn du gewisse Steuerbefreiungen genossen hast - könnte das böse Finanzamt noch kommen.
 

weidebirke

Urgestein
Könnte es nicht sein, dass die Thematik steuerrechtliche Gründe hat? Ich glaube die Geschichte mit deinem alten AG könntest du bestimmt aussitzen, jedoch wenn du gewisse Steuerbefreiungen genossen hast - könnte das böse Finanzamt noch kommen.
Kannst Du mal belegen, was Du da genau meinst? Er hatte doch einen ganz regulären Arbeitsvertrag, soweit ich das verstehe. Welche Steuerbefreiungen sollen das denn sein?
 

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