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Ex Arbeitskollegen finanziell für seine Rehabilitation unterstützen?

HansJuergen

Neues Mitglied
Hallo,
Ein alter Arbeitskollege und Freund von meinem damaligen Arbeitgeber liegt im Koma,außerhalb der EU. Während andere Kollegen ihn finanziell unterstützen wollen kommt von seinem Jahrzehntlangen Arbeitgeber null Interesse. Ist jetzt auch keine Firma die klein oder mittelständisch ist. Ist sowas angebracht ? Was wäre ratsam?
 
G

Gelöscht 98679

Gast
Meine letzte Festanstellung kündigte ich unter anderem, weil mir folgende Geschichte zugetragen wurde, die sich leider als Wahrheit herausstellte nach Gegenprüfung.

Ein Servicemitarbeiter war im Auftrag der Firma mit dem Flugzeug unterwegs. Leider ereignete sich eine Thrombose, weshalb er ausfiel und vor Ort im Ausland behandelt werden musste. Als die Behandlung abgeschlossen war, erhielt er von der Firma die Kündigung. Den Rückflug musste er erst einmal aus privater Tasche bezahlen.

Es handelte es dabei um einen großen Konzern, nicht um eine kleine Firma, der es wirtschaftlich außerordentlich gut ging und leider immer noch geht.

Arbeitgeber haben heutzutage kein Bewusstsein mehr für Verpflichtungen, zumindest dann nicht, wenn man wirklich mal handeln und ein paar Euro ausgeben müsste.

Ich achte heute auch darauf, dass ich von dem ganzen Konzern weder direkt noch indirekt Produkte beziehe. Wahrscheinlich ist das aber leider ohnehin unerheblich, selbst wenn die ganze Welt diesem Beispiel folgen würde. Die Firmen werden sich untereinander nicht viel tun, was die Fürsorge für ihre Mitarbeiter betrifft. Auf dem Papier stellen sie sich alle gut dar, verkaufen sich auch an der Front. Aber wenn es mal um mehr als Worte geht, herrscht das große Schweigen.

Enttäuschend, aber ist so.
 
K

kasiopaja

Gast
Hallo,
Ein alter Arbeitskollege und Freund von meinem damaligen Arbeitgeber liegt im Koma,außerhalb der EU. Während andere Kollegen ihn finanziell unterstützen wollen kommt von seinem Jahrzehntlangen Arbeitgeber null Interesse. Ist jetzt auch keine Firma die klein oder mittelständisch ist. Ist sowas angebracht ? Was wäre ratsam?
Letztlich kann man keinen zwingen, jemanden zu unterstützen. Wenn es der ehemalige AG nicht will, dann ist das so.

Du kannst ja für Dich selbst überlegen, ob Du ihn mit unterstützen möchtest oder auch nicht.
 
G

Gelöscht 86791

Gast
So etwas wie Freundschaft zwischen Arbeitgeber- und Nehmer gibt es meiner Ansicht nach nicht. Die Firma hat keine Verpflichtung, einem ehemaligen Angestellten Unterstützung zu geben. Das ist rechtens, nicht ehrenhaft, aber rechtens. Das ist eine Sache.
Eine andere Sache, die für mich außer Frage steht ist, dass solche Konzerne allgemein die größten Ar***löcher sind. Diese Meinung bestätigt sich wieder und wieder...

Dass sich die ehemaligen Kollegen zusammentun wollen finde ich toll, da kannst Du ja mitmachen wenn Du magst.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ich vermute, dass sich der Ex-Arbeitskollege, um den es geht, in einer Situation befindet, die er so vorher nicht geplant hat. Hätte er sie geplant, so gäbe es für seinen Fall eine Vorsorge-Vollmacht, die dann Ansprechpartner wäre.
da es nun aber keinen Entscheidungsträger gibt, gibt es auch niemanden, der sich - ausserhalb seiner Pflege - für ihn einsetzen kann.
Der Arbeitgeber wird gegenüber der Pflegestation nicht weisungsberechtigt sein, kann also ausserhalb finanziellen Einsatzes nichts tun. Vermutlich wird er sich auch darauf berufen, dass ein Arbeitsvertrag sich auf gesetzliche Pflichten beschränkt - und dies dürfte der Arbeitnehmer in der Vergangenheit so ja auch "gelebt" haben.

Also kann man nur abwarten, was gesundheitlich geschieht und wie danach die finanzielle Auseinandersetzung gehandhabt wird.

Zu finanziellen Zuwendung gehört ehrlicherweise wohl ein Vertrag. Spendet man, so hat das mit der Pflege des Menschen selbst nichts zu tun, und darauf wird sich der Pflegedienst berufen.
Kommt es aber dazu, dass der Dienst die Pflege mangels Entgelt einzustellen droht, so muss man sehen, wie es weiter geht.
Notfalls könnte es sein, dass für eine Rückführung jemand in Vorleistung tritt, falls eine Geschäftsbeziehung bestanden hat, die dies zum Inhalt hat.
 

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