Anzeige(1)

Fahrtkosten beim Jobcenter beantragen?

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
G

Gast

Gast
Hallo, wie läuft das eigentlich mit Reisekosten bei Vorstellungsgesprächen ab? Ich habe mehrere Vorstellungsgespräche in den nächsten Tagen vereinbart. Ich möchte mir die Fahrtkosten vom Jobcenter erstatten lassen. Reicht eine Einladung zum Vorstellungsgespräch und ein Zugticket als Nachweis aus, dass man beim Vorstellungsgespräch war? Oder muss ich mir noch zusätzlich schriftlich bestätigen lassen, dass ich beim potentiellen Arbeitgeber zum Vorstellungsgespräch war und dieser keine Fahrtkosten übernimmt? Mir wäre das irgendwie unangenehm, den Arbeitgeber darauf anzusprechen, ob er die Fahrtkosten übernimmt bzw. für mich so ein Schreiben aufsetzt, dass er die Fahrtkosten nicht übernimmt. Es ist vermutlich nur ein Dreizeiler, aber jede zusätzlicher Aufwand, den der Arbeitgeber mit einem potentiellen Bewerber hat, kann Sympathie kosten. Ich möchte keinen schlechten Eindruck hinterlassen, kann die Fahrtkosten aber nicht aus eigener Tasche bezahlen.
Für 3 Vorstellungsgespräche müsste ich übrigens insgesamt um die 230 Euro auslegen und das ist aktuell etwas viel, da ich nur noch 150 Euro bis zum Monatsende habe. Ich kann die Kosten schlecht auslegen und warten, bis die Kosten irgendwann mal überwiesen werden. Kann ich vom Jobcenter einen Vorschuss beantragen bzw. mir das Geld auch sofort vor Ort auszahlen lassen?
 
Das wird sicher schwierig, Du musst ja alles nachweisen.
Aber wieso rufst Du nicht mal dort an und erkundigst Dich? Die haben doch für alles Formulare.
Vielleicht weis hier ja auch jemand mehr, aber sonst solltest Du mal Deinen Sachbearbeiter anrufen und nachfragen, eventuell nötige Formulare frühzeitig besorgen und dann vom potentiellen AG ausfüllen lassen, ansonsten kann es passieren, dass Du entweder auf den Kosten sitzenbleibst oder nicht zu dem Vorstellungsgespräch gelangst, da solltest Du Dich also vorher informieren. Wie hast Du das denn in der Vergangenheit gemacht, oder sind das die ersten Einladungen?
 
Die Fahrtkosten müssen ausgelegt werden und können dann aus dem individuellen Budget beantragt werden. Es gibt in der Tat dafür ein Formular.

Was die Bestätigung der potentiellen Arbeitgeber anbelangt: ich hatte das schon ein paar Mal. Die Arbeitgeber kennen das und dadurch verlierst Du keine Sympathiepunkte (im Normalfall). Nur sollte das nicht Dein erster Gesprächspunkt sein, sondern Dein letzter. Super ist auch, wenn Du alles auf den Punkt bereits vorbereitet hast, so dass dem Arbeitgeber keine unnötige Arbeit entsteht. Wenn es Dir passend erscheint: Solltest Du einen Stempel brauchen, frag freundlich nach, ob Du Dir im Sekretariat oder am Empfang selbst einen Stempel holen darfst. Dann hat der keine Wege.
 
Ich bin nicht der Threaderöffner, habe aber ein ähnliches Problem, zu dem ich mir gerne mal eine zweite Meinung einholen möchte. Darf mir das Jobcenter die Kostenerstattung der Reisekosten verwehren obwohl ich ein Vorstellungsgespräch ordnungsgemäß im Vorfeld gemeldet habe?
Ich hatte ein Vorstellungsgespräch, bei dem der Arbeitgeber erwähnt hat, dass ich in ca. 3 Wochen eine Rückmeldung bekomme. Ich war einer der ersten Bewerber, die ein Vorstellungsgespräch bekommen haben. Einige weitere Bewerber werden sich noch vorstellen und erst danach wird entschieden, wer die Stelle bekommt. Für dieses Gespräch wurden die Reisekosten vom Jobcenter erstattet.
In der Zwischenzeit habe ich bei einer weiteren Firma einen Termin für ein Vorstellungsgespräch bekommen. Ordnungsgemäß habe ich gestern dann auch im Vorfeld beim Fallmanger angerufen. Der hat mir aber gesagt, dass er die Kostenübernahme für das zweite Vorstellungsgespräch nur genehmigen kann, wenn ich vor dem Vorstellungsgespräch nachweisen könnte, dass ich beim ersten Vorstellungsgespräch eine definitive Absage bekommen habe. Ansonsten wäre das zweite Vorstellungsgespräch ja nicht zwangsweise nötig und deshalb unangemessen, da ich ja theoretisch noch eine Zusage nach dem ersten Vorstellungsgespräch bekommen könnte. Darf das Jobcenter mir die Kostenerstattung mit dieser Begründung einfach so verweigern?
 
Ja, ein Antrag ist erforderlich, allerdings darauf zu achten, dass der Antrag VOR dem Termin gestellt wird. Der ist meist schon so, dass der AG nur noch unterschreiben muss und das wurde bei meiner Tochter anstandslos überall gemacht. Also, vorher ausfüllen.
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.
Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
B Taxfix Steuererklärung Fahrtkosten Finanzen 5
xpunkt Testament beim Amtsgericht hinterlegen Finanzen 32
C Noch offene Rechung beim AA Finanzen 21

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben