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Fahrtkosten

sandman

Mitglied
Hallo!
Meine AÄ möchte noch einen weiteren Spezialisten hinzuziehen, nun sitzt der aber in Dresden und ich in Norddeutschland. meine Frage: Übernimmt die KK die Fahrtkosten. Ich erhalte Harz IV und bin Schwerbehindert GdB 80, ich könnte die Fahrtkoste nicht bezahlen.
wo von auch.
 

evma

Aktives Mitglied
wenn die ärztin direkt zu diesen facharzt mit adresse sowie begründung warum gerade dieser doc dich behandeln soll.mit anderen worten eine medizinische begründung vorliegt müssen die kosten von der kasse übernommen werden.allerdings zug oder busfahrt.keine taxikosten von zu hause aus.es sei den dein gesundheitszustand ist so schlecht das du nicht in der lage bist auf öffentliche verkehrsmittel zu greifen.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Frag doch direkt bei der KK an?! Schriftliche Anfrage tippen unter Beifügung
der Kopie der Verordnung und paar Worte zu Deiner Situation,bitte um Antwort bis zu einer bestimmten Frist in Form eines "rechtsmittelfähigen Bescheides".

Bei Ablehnung kannst Du den normalen Widerspruchsweg gehen (Einspruch,Klage..).
Bist Du schon zuzahlungsbefreit?

Beispiele gibt es vielleicht unter "Diskussionsforum der Sozialämter" .
Dort kann man SUCHEN --als Nichtberechtigter aber nicht SCHREIBEN
:cool:

Denn ,evl.stünde Dir auch Zuschuß durch das Integrationsamt o.ä.zu?

Viel Glück!
Micky
 

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