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Falsches Geständnis

Viomuse

Neues Mitglied
Hallo,

Ich hoffe ich bin hier halbwegs richtig und irgendjemand kann mir helfen...


ein Freund von mir wurde von einem Mädchen angezeigt, sie sexuell Belästigt zu haben. Er ist jedoch unschuldig.
Jetzt gab es vor ca. einer Woche den ersten, von vier, Verhandlungstag, an dessen Ende ihm sowohl sein Anwalt, als auch der Staatsanwalt dazu geraten haben ein taktisches Geständnis abzulegen. Dann könne er mit ca. 2,5-3 Jahren Freiheitsstrafe rechnen, ansonsten würde es wahrscheinlich 4-6 Jahre und einiges an Kosten. Nun hat er sich dazu entschlossen diesen Weg zu gehen und hat heute das Geständnis abgelegt und 2 Jahre und 8 Monate Freiheitsstrafe erhalten.
Ich bin der Meinung, dass dies die falsche Entscheidung war, da er ja unschuldig ist und somit ein falsches Geständnis abgelegt hat. Ist es möglich, da noch irgendwas zu machen, oder würde es sonst vermutlich noch eine deutlich höhere Strafe geben?
Ein Gutachten wurde von ihm nicht gemacht, jedoch von ihr. Dieses zeigt einige Widersprüche, die Taten gelten jedoch als tatsächlich erlebt, jedoch steht nicht fest, ob tatsächlich mit ihm. Das Gutachten weißt auch einige Widersprüche auf und es gäbe einige Zeugen, die positiv für ihn Aussagen würden.
Jedoch sagten ihm die Anwälte, dass die Erlebnisse im Gutachten eben als tatsächlich erlebt angesehen werden würden und er daher mit einer höheren Straße als 2,5-3 Jahren zu rechnen hätte.
Ich hoffe ich hab das halbwegs verständlich formuliert und es kann mir jemand etwas zu eventuellen Möglichkeiten sagen.
 

Duine

Aktives Mitglied
Naja, wenn dein Freund da nichts machen WILL, dann passiert da gar nichts mehr. Und DU kannst da schon mal gar nichts tun. Er hat seine Entscheidung ja offensichtlich getroffen.
Die einzigen zwei Dinge, die irgendwas ändern könnten, wären, wenn er Berufung einlegt, was nach deiner Schilderung eher unwahrscheinlich ist, oder das Mädel zugäbe, dass es sich das ganze (zumindest teilweise) ausgedacht hat.
 

Viomuse

Neues Mitglied
Erstmal danke für die Antwort.
Das ICH da nichts machen kann ist mir schon klar. Ich würde einfach gerne wissen, ob er noch irgendwelche Optionen hat, die nicht alles noch schlimmer machen, da das Geständnis ja auch falsch war, was ja eventuell auch strafbar ist oder?
Er bekommt halt von seinem Anwalt keinerlei Alternativen aufgezeigt, daher möchte ich mich einfach informieren und schauen, ob ich irgendwas finde, was ich ihm sagen kann, da er im Moment kaum einen klaren Gedanken fassen kann
 

Viomuse

Neues Mitglied
Ja ich weiß, dass hier keine Juristen sind, jedoch bin ich über jede neue Sichtweise dankbar.
Es gibt halt das Gutachten von dem Mädel und ihre Aussage bei der Polizei. Bis zur Aussage vor Gericht ist es, durch das Geständnis, gar nicht gekommen.
Da die Ereignisse, die sie im Gutachten geschildert hat, von der Gutachterin als Erlebnissbezogen betrachtet werden, würde es (laut Anwälten) vermutlich so gewertet, dass sie die Sachen mit ihm erlebt hat.
Da sie erste sexuelle Kontakte jedoch schon mit 10 hatte kann sie sowas auch mit anderen erlebt habe. Deswegen stelle ich mir halt die Frage inwieweit die Aussage, dass er vermutlich sonst zu einer höheren Strafe etc verurteilt wird, gerechtfertigt ist etc. und ob sich eine Revision lohnen würde, oder alles nur noch schlimmer macht. Eben auch durch das falsche Geständnis
 

Duine

Aktives Mitglied
Er bekommt halt von seinem Anwalt keinerlei Alternativen aufgezeigt
Hat er doch, nämlich die Tat zu gestehen oder sie zu bestreiten. Andere Möglichkeiten gibt es doch schlicht und ergreifend nicht.

Zudem ist es für Alternativen JETZT eben zu spät. Das hätte vor der Verurteilung geschehen müssen. Außer er legt, wie gesagt, Berufung ein, was er ja offenbar nicht vor hat.

Und um das mal anzumerken: Sexuelle Belästigung ist kein Straftatbestand. Bei deiner Geschichte ist also irgendwo der Wurm drin. Schon "nur" bei sexueller Nötigung läge eine besondere Schwere vor, wenn das Urteil auf mehr als zwei Jahre lautet.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Ja ich weiß, dass hier keine Juristen sind, jedoch bin ich über jede neue Sichtweise dankbar.
Es gibt halt das Gutachten von dem Mädel und ihre Aussage bei der Polizei. Bis zur Aussage vor Gericht ist es, durch das Geständnis, gar nicht gekommen.
Da die Ereignisse, die sie im Gutachten geschildert hat, von der Gutachterin als Erlebnissbezogen betrachtet werden, würde es (laut Anwälten) vermutlich so gewertet, dass sie die Sachen mit ihm erlebt hat.
Da sie erste sexuelle Kontakte jedoch schon mit 10 hatte kann sie sowas auch mit anderen erlebt habe. Deswegen stelle ich mir halt die Frage inwieweit die Aussage, dass er vermutlich sonst zu einer höheren Strafe etc verurteilt wird, gerechtfertigt ist etc. und ob sich eine Revision lohnen würde, oder alles nur noch schlimmer macht. Eben auch durch das falsche Geständnis
Wozu Revision?
Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung. Dabei werden – anders als bei der Berufung (Appellation) – grundsätzlich nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft.

Warum haben die Zeugen nicht vorher ausgesagt? Gab es keine umfassenden Ermittlungen? Irgendwie liest sich das alles so, als gäbe es die Aussage des Opfers und ein Gutachten und daraufhin wurde der Täter angeklagt. Ganz so läuft es ja nicht.
Wenn ein Geständnis vorliegt, reicht ja nicht nur zu sagen, ja, ich war es, um zu 2,8 Jahren verurteilt zu werden.
Wenn er es nicht war, dann läuft der Täter irgendwo frei herum und freut sich seines Lebens oder begeht weitere Straftaten.
 
D

Denthr

Gast
Es kommt ständig vor, dass falsche Geständnisse abgelegt werden. Das ist besonders dann lustig, wenn jemand etwas gesteht von dem man selbst weiß, dass es so garantiert nicht gewesen sein kann. Natürlich kriegt man ansonsten eine höhere Strafe, normalerweise läuft das so dass einem der Richter zu erkennen gibt was er gerne hören möchte, was dann die Strafe sein wird und was sie sein wird, wenn man das nicht macht.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Es kommt ständig vor, dass falsche Geständnisse abgelegt werden. Das ist besonders dann lustig, wenn jemand etwas gesteht von dem man selbst weiß, dass es so garantiert nicht gewesen sein kann. Natürlich kriegt man ansonsten eine höhere Strafe, normalerweise läuft das so dass einem der Richter zu erkennen gibt was er gerne hören möchte, was dann die Strafe sein wird und was sie sein wird, wenn man das nicht macht.
Es kommt ständig vor, dass falsche Geständnisse abgelegt werden?

Der Richter gibt zu erkennen, was er gerne hören möchte ... klingt ja fast wie aufm Basar. Woher nimmst Du denn Deine Erkenntnisse?

Ich vermute bei der Anfangsfrage, dass hier die Sachlage durchaus ernster und klarer ist, als Du weißt und dass durch das Geständnis des Täters die Befragung des Kindes (?) im Zeugenstand nicht sein musste.
Welche Beweise haben denn seine Täterschaft bewiesen? Und was war mit den Zeugen, die hätten doch längst für Deinen Bekannten/Freund aussagen können, wenn sie entlastend waren. Irgendwie verstehe ich das ganze Procedere nicht, was Du beschreibst.
 
D

Denthr

Gast
Es kommt ständig vor, dass falsche Geständnisse abgelegt werden?

Der Richter gibt zu erkennen, was er gerne hören möchte ... klingt ja fast wie aufm Basar. Woher nimmst Du denn Deine Erkenntnisse?
Das ist auch wie auf dem Basar. Meine Erkenntnisse nehme ich daher...weil ich es weiß. Und es ist auch kein Geheimnis.
 
K

Konnyblue

Gast
Liebe Themenstarterin, ich kenne niemanden, der falsche Geständnisse ablegt und gewinne den Eindruck, der Freund erzählt dir nicht alles. Vielleicht war das Geständnis nicht falsch. Niemand geht doch einfach so ins Gefängnis, wenn er unschuldig ist.
Ein Anwalt hat Interesse daran, seinen Mandanten rauszuhauen, nicht unschuldig einfahren zu lassen.
 

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