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falschparker

F

Falschparker

Gast
Hi!
Weiß jm hier, was man gegen Falschparker machen kann? Seit 13Uhr heute steht einer vor meiner Ausfahrt (sie ist deutlich als Ausfahrt zu erkennen und es steht auch da "bitte Ausfahrt freihalten"). Und das kommt sehr oft vor. Ich weiß aber nicht, was ich da machen soll. Wenn ich nen Abschlepper rufe, muss ich den doch sicher erstmal bezahlen, oder? Der wird ja nicht die Arbeit umsonst machen und hoffen, dass der Falschparker dann irgendwann bezahlt. Und die Polizei wird mich sicher deswegen auslachen, wenn ich sie anrufe, oder? Langsam krieg ich aber echt die Krise, kann ja nicht sein, dass ich nicht in meine Garage komme und ne Viertelstunde weit weg parken kann, nur damit jemand anderes einen schönen "Parkplatz" hat:-/
danke!
 
Hallo Falschparker,

schau mal hier: falschparker.
Hier findest du vielleicht was du suchst.

eskarina55

Aktives Mitglied
Hallo,
wenn du bei der Polizei anrufst, passiert folgendes. Sie ermitteln über das Kennzeichen den Fahrzeughalter und rufen den dann an, dass er sein Auto wegfahren soll. Falls der nicht erreicht wird, ruft die Polizei den Abschleppdienst. Du hast ja deine Auffahrt gekennzeichnet, also musst du auch nicht zahlen, wenn das über die Polizei läuft. Zur sicherheit kannst du ja nochmal nachfragen. Aber die lachen diech bestimmt nicht aus. Du kannst ja nicht den ganzen Tag in der Bude hocken und warten, dass dir mal die Einfahrt frei gemacht wird.
Ansonsten helfen auch Zettel an der Windschutzscheibe: Dies ist ein Garagentor; nur ein Trottel parkt davor.
Gruß Esk
 
S

Stan

Gast
Hallo Falschparker,

natürlich kannst Du die Polizei anrufen. Nach der StVO ist es verboten in Einfahrten zu parken. Du blamierst Dich damit bestimmt nicht. Rufe beim nächsten Revier an. Die regeln das.

Mit dem Bestellen des Abschleppdienstes auf eigene Faust, dürfte es ein Problem geben. Das Fahrzeug steht im öffentlichen Verkehrsraum und nicht auf Deinem privaten Grund. Somit ist die Zuständigkeit der Polizei gegeben. Ausserdem hast Du ja einen Parkplatz gefunden, von daher besteht keine Eilbedürftigkeit mehr, um eine solche Aktion durchzuziehen. Da wäre jetzt die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr gewährleistet. Ein anderer Fall wäre es, wenn Du jetzt aus Deiner Garage herausfahren müsstest. Dann hättest Du einen Anspruch auf Ersatz von Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, damit meine ich auch Taxi. Kommt auf die Umstände an.

Vielleicht ist er ja auch jetzt schon weg.

Alles Gute
 

GZS

Aktives Mitglied
Hi,

kleiner Tip noch: Eine Ausfahrt ist auch meistens eine Feuerwehranfahrtszone, auch wenn sie nicht direkt als Solche gekennzeichnet ist.

Und wenn Du bei der Polizei anrufst, sag, dass Du dringend weg musst (Termin) dann kommen sie nämlich meist schneller.

Ein Zettel mit Beleidigungen an die Scheibe heften würde ich bleibenlassen, das kann gewaltig nach hinten losgehen.

Gerhard
 

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