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Familiengericht kosten und Verfahren ..

VanLong

Neues Mitglied
Guten Tag,

Mein Sohn lebt bei mir seit 3 Jahren, seit 4 Monaten ist die Mutter ausgezogen und sieht den Sohn überhaupt nicht mehr.

Daher wollte ich auf den Antrag Allein Sorgerecht beim Familiengericht stellen. Ich habe keine Ahnung, wie man das macht, muss man einen Rechtsanwalt beauftragen oder kann ich allein tun. Was würde alles kosten, wie wird verfahren bis Gericht entscheidet.. Ich bin Rentner mit kleiner Rente, habe kein Geld für kostspielige Prozesse.

Danke für die Antwort

Van Long
 
Die Familiengerichtskosten sind ziemlich gering, anders verhält es sich mit den Anwaltskosten. Ein Anwalt ist bei Familiengerichtsverfahren aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Allerdings schätze ich, kannst du dir den Gang zum Familiengericht sparen. Wenn weiter nichts vorgefallen ist, als dass die Mutter den Sohn nicht sieht, ist es recht aussichtslos, mit der Alleinsorge.

Erst wenn sie Unterschriften verweigert z.B. wegen der Anmeldung im Kindergarten oder weil eine notwendige Operation ansteht, kannst du diese durch das Gericht ersetzen lassen und dann hat so ein Antrag auch Aussicht auf Erfolg.

Hol dir erst einmal Rat von einer Beratungsstelle für Alleinerziehende.
 
Hallo, Van Long,

ich bin mir unsicher, ob Du für Deinen Sohn den Antrag stellen kannst. Ich vermute, Dein Sohn muss das selbst tun.

Aber ob Du ihn stellen kannst - oder Dein Sohn das tun muss - kannst Du auch kostenfrei beim Amts- bzw. Familiengericht erfahren. Dort erhältst Du auch Auskunft über die ggf. Dich/Deinen Sohn betreffende Kosten.
Im übrigen gibt es Gerichtskostenhilfe, die Du beim Amtsgericht beantragen kannst (bzw. Dein Sohn), sofern
Dein/Sein Einkommen gering ist. Mit so einer Kostenzusage kannst Du zu einem Anwalt gehen und Dich dort
über die weitere Vorgehensweise (für Dich dann kostenfrei) beraten lassen.

LG; Nordrheiner
 
Hallo Van Long,

ob Du das alleinige Sorgerecht erhältst, bezweifle ich, greifen Gerichte das Sorgerecht eines Elternteils doch nicht ohne schwerwiegende Gründe an.

Deshalb solltest Du dich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden, der sich in der Regel dann auch von dir den Antrag auf Prozess-Kostenhilfe unterschreiben lässt.
Dazu nimmst Du am besten gleich Einkommens-oder Lohnsteuerbescheinigungen mit.

Ich sehe allerdings gute Chancen, dass Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhältst.

Gruß

Burbacher
 
Vielen Dank für die Antwort,

Die Mutter hat einen psychisch instabilen Zustand, sie ist leicht aufgeregt und neigt umzufallen. Innerhalb von einem Jahr muss sie 4 Male (3 Male habe ich sie gefahren, Befunde des Krankenhauses habe ich) in Notaufnahme geliefert werden. Ich weiß es nicht ob es reicht für meinen Antrag.

Meine weitere Frage: in dem Fall sie hätte einen Anwalt genommen .. und wenn das Gericht meinen Antrag ablehnt, muss ich Anwaltskosten für ihren Anwalt zahlen ?

(PS.: mein Sohn (3 Jahre) und ich haben deutsche Staatsangehörigkeit, die Mutter ist aber eine Vietnamesin. Ich habe irgendwo gelesen, es wäre ein Grund für meinen Antrag zu zustimmen, denn der Richter würde eine Gefahr sehen, dass die Mutter das Kind nach Vietnam ohne mein Wissen abschleppen könnte)

Viele Grüsse

Van Long
 
Vielen Dank für die Antwort,

Die Mutter hat einen psychisch instabilen Zustand, sie ist leicht aufgeregt und neigt umzufallen. Innerhalb von einem Jahr muss sie 4 Male (3 Male habe ich sie gefahren, Befunde des Krankenhauses habe ich) in Notaufnahme geliefert werden. Ich weiß es nicht ob es reicht für meinen Antrag.

Nach meinem Kenntnisstand wird das nicht reichen.

Meine weitere Frage: in dem Fall sie hätte einen Anwalt genommen .. und wenn das Gericht meinen Antrag ablehnt, muss ich Anwaltskosten für ihren Anwalt zahlen ?

Soweit ich weiß, zahlt bei Familiengerichtsverfahren jeder seinen Anwalt selber, aber ich bin juristischer Laie, könnte da falsch liegen.

(PS.: mein Sohn (3 Jahre) und ich haben deutsche Staatsangehörigkeit, die Mutter ist aber eine Vietnamesin. Ich habe irgendwo gelesen, es wäre ein Grund für meinen Antrag zu zustimmen, denn der Richter würde eine Gefahr sehen, dass die Mutter das Kind nach Vietnam ohne mein Wissen abschleppen könnte)

Viele Grüsse

Van Long

Du hättest sicherlich gute Chancen, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Für das alleinige Sorgerecht reichen deine Bedenken nicht aus.

Außerdem braucht sie ja für so eine Reise auch einen gültigen Ausweis für das Kind. Der Ausstellung eines solchen Ausweises musst du zustimmen. So einfach ist es also nicht für die Mutter, das Kind ohne dein Wissen nach Vietnam mitzunehmen. Sollte euer Sohn bereits einen Kinderausweis haben, dann sorge dafür, dass die Mutter ihn nicht bekommt.


Auch ohne elterliche Sorge hat die Mutter und auch das Kind ein Recht auf Umgang miteinander. Das bedeutet, wenn die Mutter ihren Sohn regelmäßig sehen möchte, dann darfst du ihr das nicht verweigern. Das kann sie sogar beim Familiengericht erstreiten - wie gesagt, mit und ohne Sorgerecht.
 
Den Kinderausweis solltest du auf alle Fälle zurückfordern. Lass dich von einem Anwalt für Familienrecht beraten. Das geht oft schon recht günstig beim VAMV:

https://www.vamv.de/vamv/landesverbaende.html

Und solange sie den Ausweis hat, gibst du das Kind für Umgangskontakte nicht heraus. Wenn sie den Sohn sehen will, dann nur begleitet, entweder bei dir oder beim Jugendamt. Auch das kannst du beim Familiengericht beantragen.
 
Deshalb solltest Du dich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden, der sich in der Regel dann auch von dir den Antrag auf Prozess-Kostenhilfe unterschreiben lässt.
Darüber hinaus könntest du - je nach Einkommenssituation - auch Anspruch auf (finanzielle) Beratungshilfe bei einem Rechtsanwalt haben. Danach solltest du dich bei dem Fachanwalt für Familienrecht auch gleich erkundigen und entsprechende Einkommensnachweise/Steuerbescheide mitbringen. Dann musst du den Anwalt nicht oder nur in dir finanziell zumutbarem Maße bezahlen.
 
Für ein alleiniges Sorgerecht sehe ich hier keine Begründung.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast du bereits, weil der Junge bei dir lebt. Ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht wäre eventuell möglich. Stellt sich die Frage: Wofür?

Du führst an, dass die Mutter das Kind außer Landes schaffen könnte. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, wenn sie ihr Kind seit Jahren nicht mehr gesehen hat?
Gibt es irgendwelche Hinweise, dass die Sorge begründet ist?

Wieso möchtest du das alleinige Sorgerecht?
Und wieso haben Mutter und Kind keinen Umgang miteinander?
 

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