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Feuerwehreinsatz nach Wasserschaden - wer übernimmt die Kosten?

tim27

Mitglied
Hallo zusammen,

als ich mich im Urlaub befand, hatte ich einen Wasserschaden in meiner Wohnung, bei dem die Feuerwehr anrücken musste. Grund war ein Defekt am Durchlauferhitzer. Die Tür musste aufgebrochen werden, um das Wasser zu stoppen. Ich habe nun eine Rechnung von der Feuerwehr für den Einsatz erhalten.

Ich habe eine Haftpflicht und eine Hausratversicherung. Habe ich hier Chancen, dass die Kosten übernommen werden?

Vielen Dank für Eure Antwort
 
Dazu erst eine Frage.

Handelt es sich um eine Mietwohnung?

Gehört der Durchlauferhitzer somit zum Eigentum des Vermieters?

Ist die Wartung regelmäßig durch ihn erfolgt?

Falls ja, ist die Rechnung aus meiner Sicht Sache des Vermieters.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erst mal vielen Dank für die Antwort.

Ich selbst bin der Eigentümer. Eine Wartung ist nicht erfolgt bzw. war mir dies auch nicht bekannt, dass eine erfolgen sollte 🙁 Ich sollte mich dann auch mal schlau machen, in welchen Abständen die Wartung in Zukunft erfolgen soll.
 
Hallo,

ich würde ebenfalls bei der Hausrat- und der Gebäudeversicherung anfragen.

Dort bekommt man oft schon telefonisch Unterstützung. Wenn du in einer Wohnungseigentümergemeinschaft wohnst, erreichst du die Gebäudeversicherung über euren Verwalter.

Ich bin der Meinung, dass Durchlauferhitzer keine Wartungsintervalle haben. Man kann höchtens alle paar Jahre mal einen E-Check machen, wenn man das zur Sicherheit möchte, ansonsten werden diese Warmwassergeräte bei Schäden oft ganz ausgetauscht, da eine Reparatur unwirtschaftlich wäre. Man darf einen Durchlauferhitzer nicht mit einer Gas-Etagenheizung oder einer Ölheizung vergleichen.

Trocknung inkl. Stromkosten, Feuerwehreinsatz, Reparatur Tür, Renovierung würde ich der Gebäudeversicherung zuordnen.

Schäden an Einrichtungsgegenständen wie Möbel etc. siedel ich bei der Hausratversicherung an.

Viel Erfolg wünscht Greeni
 
Dazu erst eine Frage.

Handelt es sich um eine Mietwohnung?

Gehört der Durchlauferhitzer somit zum Eigentum des Vermieters?

Ist die Wartung regelmäßig durch ihn erfolgt?

Falls ja, ist die Rechnung aus meiner Sicht Sache des Vermieters.

für durchlauferhitzer gibt es keine wartungsintervalle. was du meinst sind heizthermen und ähnliches.

zum thema :
normalerweise sollte den schaden die hausratsversicherung übernehmen.
 
Hallo zusammen, danke für Eure Antworten.

Die Kosten für Dein Feuerwehreinsatz wurden durch die Hausratversicherung übernommen. Damit hätte ich nicht gerechnet aber freue mich natürlich.
 

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