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Finanzamt macht Ärger

S

Sascha1979

Gast
oh man, ich stecke ziemlich tief im Mist:

bei mir sind aufgrund mehrerer offener Kundenrechnungen Steuerschulden angelaufen, das ganze vollzieht sich nun 2-3 Jahre, etwa 13-23.000 Euro, wobei diese auf überdosierten Schätzungen beruhen, die noch geklärt werden und was sich auch noch zieht.

Ich habe bei allen Gesprächen mit der Vollstreckungsstelle immer pünktlich bezahlt, alleine letztes Jahr über 12.000 Euro aufgebracht, obwohl ich mehrere Tritte von Kunden verschmerzen musste, mit denen ich die Schulden hätte problemlos mehrfach zahlen können.

So, gestern konnte ich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gerade noch ausbeulen, musste aber meine Vermögensbestände angeben. Darauf hin wurde mir das Messer an die Brust gesetzt, ich müsse umgehend 8.000 Euro aufbringen, ansonsten würde das FA die Vollstreckung dahingehend durchsetzen, dass Kunden und Auftraggeber angeschrieben würden. Das wäre mein endgültiges Ende, ich könnte mir das Leben nehmen.

Was soll ich tun? Mein Gott, ich will bezahlen, das ist nur nicht einfach. Ich kann bis Montag 2.000 Euro aufbringen, es sind offene Kundenrechnungen von gut 4.000 Euro da, die in 1-3 Wochen zur Verfügung stehen und ich habe die Unterlagen alter Bausparverträge i.H.v. über 2.000 Euro beim FA dagelassen, aber im Grunde soll ich morgen früh mit 8.000 Euro irgendwie dastehen.

Was kann ich da tun? HILFE :(
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Kannst Du denn mit dem Bearbeiter beim Finanzamt nicht reden und eine Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung beantragen? Das Interesse, von Dir die Steuern zu kriegen, das müsste doch größer sein, als Dich an den Rand Deiner Existenz zu bringen ...

Eisherz
 

mikenull

Urgestein
Da mußt Du aber schon richtig Mist gebaut haben, wenn das FA so massiv wird. Geschätzt wird ja nur, wenn Du Erklärungen nicht oder nichtpünktlich abgibst. Hat das Finanzamt denn die Adressen Deiner Kunden und Auftraggeber? Und woher das denn? Und warum mußt Du Steuern für Einnahmen bezahlen, die Du nie erhalten hast, weil die Kunden nicht zahlen. Das wäre ja völlig neu.

Ohne das ich jetzt gleich böses annehme, aber ich vermute, das Du lange Zeit und in gefährlicher Weise geschludert hast. Denn normalerweise sehen die FAs relativ lange dem Treiben zu, ohne gleich so massiv zu werden.

Ja, mehr kann ich dazu im Moment auch nicht sagen. Wenn Du Deinen Betrieb aber aufgeben mußt, wüßte ich eventuell, wie Du um Steuern und Säumniszuschläge ( das werden eien Menge sein? ) herumkommen könntest.
 
C

Chris1970

Gast
Ich gebe dem Vorredner dahingehend recht, dass nur geschätzt wird, wenn die Steuererklärung bzw. die Bilanz nicht ordnungsgemäß abgegeben wurde.

Es ist aber folgender Fall:

Wenn ein Unternehmer bilanziert, so muss er die Einnahmen und Ausgaben bei Rechnungsstellung bzw. dem Datum der Lieferung der Steuer unterwerfen.

Somit kann es passieren, dass er zwar Einnahme i. S. der Steuer hat , aber nicht in der Kasse.
 
D

Deichgräfin

Gast
Ich gebe dem Vorredner dahingehend recht, dass nur geschätzt wird, wenn die Steuererklärung bzw. die Bilanz nicht ordnungsgemäß abgegeben wurde.

Es ist aber folgender Fall:

Wenn ein Unternehmer bilanziert, so muss er die Einnahmen und Ausgaben bei Rechnungsstellung bzw. dem Datum der Lieferung der Steuer unterwerfen.

Somit kann es passieren, dass er zwar Einnahme i. S. der Steuer hat , aber nicht in der Kasse.
Über welches Konto werden ausstehenden Rechnungen
als steuerpflichtige Einnahmen verbucht ?
Wie wird gebucht wenn die Rechnungen nach dem Jahresabschluß
überwiesen werden ?

Das würde mich sehr interessieren ?
 
M

mandywaat

Gast
Ganz einfach.
Zunächst Forderung an Ertrag (USt lasse ich mal weg) = gewinnerhöhend.
Bei Zahlung: Bank an Forderung = Aktivtausch, keine Gewinnauswirkung.
 
C

Chris1970

Gast
Über welches Konto werden ausstehenden Rechnungen
als steuerpflichtige Einnahmen verbucht ?
Wie wird gebucht wenn die Rechnungen nach dem Jahresabschluß
überwiesen werden ?

Das würde mich sehr interessieren ?
Die Rechnungen werden zum Zeitpunkt der Leistungserbringung wie folgt gebucht:

Debitor an Einnahme (= Gewinnerhöhung)

und dann bei Zahlung

Kasse oder Bank an Debitor (= keine Auswirkung auf den Gewinn oder
Verlust)

wie Mandy schon richtig sagte.

Allerdings kann man Forderungen, wenn sie nicht mehr einzutreiben sind (muss aber beweisbar sein) ausbuchen - wie folgt:

Forderungsverluste an Debitor (= Gewinnminderung )

Das ist aber erst der Fall , wenn alles mögliche versucht wurde die Forderung einzutreiben, ohne Erfolg (z. B durch Inkasso und die Inkassofirma schreibt, dass die Forderung nicht einzutreiben ist)

Gruß. Chris
 

mikenull

Urgestein
Also ich weiß nicht.....
Der TE wird seinem FA die Sachlage schon geschildert haben. Wahrscheinlich hätte er versuchen müssen dem FA seine Forderungen schmackhaft "anzudienen". Denn die sind im Vollstrecken besser.
Aber - das ist meine Vermutung - reichen seine Forderungan an Kunden für die Höhe der Nachzahlungen bzw. Säumniszuschläge längst nicht aus.
Und möglicherweise hatte er eine Betriebsprüfung, bei der sich das FA die Adressen seiner Auftraggeber abgeschrieben hat.
 

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