Anzeige(1)

Auf Thema antworten

Mir erschließt sich nicht so ganz, wie da ein Rechtsanwalt eingreifen kann.

Alles hängt vom Gutachter ab, wie er den Unfallschaden begutachtet.

Glaube nicht, dass er irgendwie von seinem Gutachten abweichen wird, er benutzt zur Begutachtung die gängigen Listen.

Die Versicherung zahlt die Versicherungssumme lt. Gutachter aus, die 4000,-- €.

Du könntest versuchen, über gute Bekannte das Auto reparieren zu lassen, das spart Kosten.

Oder du versuchst es für den angegebenen Restwert (9.500,--€) zu verkaufen.

Es ist ja nun nicht so, dass das Auto trotz Totalschaden nichts mehr wert ist.


Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben