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Zitat:

Inhalt des Gutachtens ist die Feststellung der unfallbedingten Schäden am Fahrzeug, die Kalkulation der voraussichtlichen Kosten der Reparatur des

Fahrzeuges, die Feststellung des Wiederbeschaffungswertes eines dem verunfallten Fahrzeug vergleichbaren Fahrzeuges, Ermittlung einer

Wertminderung sowie die Restwertermittlung


Quelle:


[URL unfurl="true"]https://www.autocrashexpert.de/wp-content/uploads/2024/06/honorarvereinbarung-gueltig-ab-01-09-2023.pdf[/URL]


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