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So ähnlich habe ich das auch in Erinnerung.


Das geht lt. ARIA-Ki so:


Die Berechnung eines Vollkaskoschadens bei einem Totalschaden erfolgt in der Regel nach bestimmten Kriterien, die die Versicherungsgesellschaft anwendet. Hier sind die wesentlichen Punkte, die du beachten solltest:


  1. Wiederbeschaffungswert:
    • Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den du benötigen würdest, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Dies ist der Ausgangspunkt für die Berechnung.

  2. Restwert:
    • Der Restwert ist der Wert, den das beschädigte Fahrzeug nach dem Unfall noch hat. Dies wird oft durch Gutachten oder Marktanalysen ermittelt.

  3. Berechnung des Schadens:
    • Bei einem Totalschaden wird die Versicherung in der Regel die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert zahlen.                                                                 

    • Die Formel lautet:
    • Schaden=Wiederbeschaffungswert−Restwert

  4. 130%-Regel:
    • In einigen Fällen greift die 130%-Regel. Das bedeutet, dass die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen dürfen, bevor ein Totalschaden anerkannt wird. Wenn die Reparaturkosten diesen Betrag überschreiten, wird der Schaden als Totalschaden betrachtet.
  5. Verschuldensabhängigkeit:
    • Wenn du den Totalschaden selbst verschuldet hast, zahlt die Vollkasko in der Regel den oben genannten Betrag. Bei Schäden durch Dritte kann die gegnerische Versicherung auch in die Berechnung einfließen.


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