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Das ist falsch. Die Umsatzsteuer wird nur an Gewerbetreibende nicht ausbezahlt, sofern der PKW Betriebsvermögen ist. Die auf die Reparaturleistungen lastende Umsatzsteuer kann sich der Gewerbetreibende vom Finanzamt als Vorsteuer holen, wird daher also nicht von der Versicherung übernommen (Eine millionenschwere Subvention der Versicherungswirtschaft übrigens). Privatleute haben diese Möglichkeit nicht.


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