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Auf Thema antworten

Ich glaube, hier ist es kurz und klar zusammengefasst:


https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/


Zitat

"

Bei einem technischen Totalschaden lässt sich das Auto nicht mehr reparieren. Der Restwert ist Null.

  • Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann der Wagen noch fahrtüchtig sein; die Reparatur lohnt sich aber rechnerisch nicht mehr, weil der Wert des Autos deutlich geringer ist als die geschätzten Reparaturkosten.
  • Die Versicherung rechnet dann in der Regel auf Totalschadenbasis ab: Sie ersetzt den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
  • Es gibt eine Ausnahme: Der Versicherungsnehmer lässt die Reparatur tatsächlich fachgerecht durchführen. Deren Kosten dürfen aber den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 Prozent übersteigen. Dann zahlt die Versicherung die Reparaturkosten. Das Unfallopfer muss den Wagen allerdings noch weitere sechs Monate fahren."



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