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Finanzierung

egal0815

Aktives Mitglied
Hallo

Hab ein paar Fragen, ich soll ja mit den Kindern in soeine art Betreutes Wohnen ziehen. Gilt als Stationäre Unterbringung.
Nun soll das am liebsten sofort passieren, halt realitätsfern.
Nun hab ich schon ein paar mal gefragt, wer die Wohnung das nächste viertel Jahr zahlt.
Die einzige Antwort, die ich bekomme ist das sie es nicht wissen, weil sie so eine Konstellation noch nicht hatten, super, es wird sich nicht mal bemüht, das rauszubekommen, sind dann ja auch nur meine Mietschulden. :mad:
Zu meiner Situation ich bekomme Bafög, muß aber noch verlängert werden, also kann es sein, das es wieder einige Monate dauert, bis ich es bekomme.
Dann Unterhaltsvorschuß, Kindergeld, beides werden sie einkassieren, ob ich nun Wohngeld oder Sozialgeld beantragen muß wird mir auch nicht beantwortet, also bekommen wir das seit Februar nicht mehr.
Nun meine Frage Wer bezahlt die Wohnung :confused: ich will nicht fast 2000 Euro Schulden haben, weil die mir nicht mal die Frage beantworten wollen, welches Amt ist zuständig,
Sozialamt, Jugendamt oder wer auch immer:confused: .
Einer muß doch die Wohnung finanzieren, wenn meine kinder offiziell Stationär Untergebracht sind ich kanns nicht ab nächsten Monat hab ich keinen einzigen Euro mehr und es interessiert niemanden.
SCHLIMMER NOCH DIE SPFH ODER WAS DAS IST WILL DAS ICH DAS BEIM BÄFÖGAMT NICHT ANGEBE UM DIE MIETE VOM BAFÖG
ZAHLEN ZU KÖNNEN: DAS IST DOCH BETRUG!!!

Und wenns rauskommt bin ich diejenige die die Konsequenzen tragen muß- könnte ich dann sogar den Anspruch auf BAFöG verlieren ? :confused:

Außerdem ist schriftlich festgehalten, das offiziell Einzug am 23 März ist, obwohl es nicht vor Mitte April stattfinden kann.
Als wollen sie die Gelder schon ab Ende März, schön davon ist aber Miete und sonstiges bezahlt.
Kann ich die Gelder zurückhalten, bis das Wohnungsproblem gelöst ist ?

Die Ruinieren mich Finanziell und es ist denen egal, die stiften mich zum Betrug an und es ist denen egal !!!

Wer ist im Normalfall für die Finanzierung der Wohnung zuständig, wenn eine Stationäre Unterbringung der Kinder stattfindet.
Wenn ja wie lange.
Und wer wenn ich als Mutter weder ALG II noch Wohngeldberechtigt bin.
Ich bin kurz davor, mein Einverständnis zurückzunehmen, ich kann doch deshalb nich das BAFöG Amt betrügen und mein ganzes Studium wegen der 3 Monate aufs spiel setzten.:mad:

Gruß 0815
 

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