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Firmeninsolvenz und deren finanzielle Folgen

M

MisterX

Gast
Ich habe folgende sehr komplizierte Situation:
Mitte 2002 habe ich mit einem damaligen Freund eine GmbH mit 50:50-Anteilen gegründet.
Ende 2002 habe ich geheiratet.
Die Firma lief gut, wir hatten jedoch von Anfang an einen Startkredit über 50.000 Euro.
2004 habe ich die Firma insolvenz gemeldet, wg. mennschlichen Problemen mit meinem Geschäftspartner und schlechter Finanzlage (billanzielle Überschuldung). Das Insolvenzverfahren ist Ende 2004 eröffnet worden.
Das Ergebnis ist, dass bei der Firmen-Hausbank heute noch rund 50.000 Euro an Schulden offen stehen. Einnahmen in Höhe von Rund 20.000 bis 30.000 Euro waren noch offen, wurden jedoch leider vom überforderten Insolvenzverwalter nicht eingetrieben. Letztendlich sind wohl noch rund 10.000 Euro eingetrieben worden. Da die Firmenhausbank eine Abtretungsvollmacht auf alle Einnahmen besitzt, erhält sie diese, die wiederum unsere Schulden dort tilgen. So dürften derzeit dort insgesamt 40.000 Euro offen sein.
Diese wiederum sind so "abgesichert", dass einer für den anderen Bürgt - Sprich: Zahlt der eine nicht, muss der andere es mit zahlen.
Ich habe seit bekanntwerden der Insolvenz meine Meinung vertreten, dass ich für meinen Teil der Schulden aufkommen werde.
Die Bank sagte, sie wolle erstmal abwarten, was es noch an Einnahmen gibt und uns dann eine Endforderung aufstellen. Diese erwarte ich dieses, spätestens nächstes Jahr. Verschiedene Leute der Bank gaben mir schon Ausblicke auf mögliche Zurück-Zahlungsmöglichkeiten. Diese sind z. B. dass die gegenseitige Bürgschaft evtl. aufgehoben wird, wenn ich relativ schnell oder geregelt meine Hälfte der Summe zahlen kann. Dazu wäre ich auch bereit. Ich habe stets festgestellt, dass ich nicht für die Schulden meines Ex-Geschäftspartners aufkommen werde. Eine andere Variante der Bank war, dass sie mich zur not in die Private-Verbraucherinsolvenz treiben werde, sollte ich nicht für die Schulden aufkommen, wenn mein Ex-Geschäftspartner z. B. nicht zahlen wird.
Bei Insolvenzstellung waren noch 50% der Einlagen zu Zahlen. Diese habe ich sofort gezahlt, jedoch versucht nun mein Ex-Geschäftspartner diese Zahlung zu umgehen, indem er durch seinen Anwalt verlauten lässt, dass er kein Geld mehr habe und die Private-Verbraucherinsolvenz anmelden würde - totaler Quatsch, weil er mehr als genug finanziellen Background hat.

Fakt ist: Ich will für (meinen Teil) die Schulden aufkommen, das ist kurzfristig möglich - kurzfristig heißt innerhalb von Monaten oder wenigen Jahren. Von jetzt auf gleich kann ich die Summen nicht aufbringen.

Meine Fragen sind nun:
- Was kann ich gegen eine mögliche Absicht der Firmenhausbank machen, mich evtl. in der Zukunft in die Verbraucherinsolvenz zu treiben? Ich habe stets offen und ehrlich mit der Bank gesprochen.
- Inwieweit kann meine Frau haftbar gemacht werden? Mein Anwalt meinte immer, dass es da keine Möglichkeit gibt, da wir erst nach Gründung der GmbH geheiratet haben.
- Wie kann ich mich gegen meinen Ex-Geschäftspartner schützen?
- Da die Eltern meines Ex-Geschäftspartner bei der Firmen-Hausbank auch ihre Privatvermögen liegen haben, wurde er stets bevorzugt behandelt - Sprich: Als nach der Insolvenzmeldung alle Konten gesperrt wurden, wurden seine Konten, durch seinen finanziellen Background und die finanzielle Stellung der Eltern bei der Bank, nicht gesperrt. Hier befürchte ich weitere Bevorzugungen...

Grüße und danke im Vorraus für Eure Antworten
MisterX
 
T

ThoFa

Gast
Hallo,

das ist das Problem, wenn man eine 50:50 GmbH auf die Beine stellt und dann auch noch voreilig Insolvenz beantragt.

Die Bank hat durch die Bürgschaft die Möglichkeit auf beide Geschäftspartner zurückzugreifen und wird dies auch machen. Eine Splittung der Schulden wird durch die Bank nur in ganz seltenen Fällen geduldet.

Die Bank kann Sie natürlich nicht in die Insolvenz zwingen, aber man sollte diese Möglichkeit ggf. nicht ganz ausschließen.

Alles was der Insolvenzverwalter reinholt geht zunächst auf die Kosten des Verfahrens. Sollte die Bank eine Globalabtretung haben (es liest sich so), wird diese sich mit dem Verwalter einigen, wieviel er von den reingeholten Betrag für die Masse behalten darf.

Vor Ihren Geschäftspartner brauchen Sie sich nicht zu schützen, was soll er Ihnen den tun ?

Richten Sie sich unbedingt neue Konten auf einer anderen Bank ein. somit hat die "GmbH-Bank" keinen weiteren Zugriff auf Ihr Geld.

Ihre Frau kann nicht haftbar gemacht werden und könnte es übrigens auch nicht, wenn Sie vor Insolvenz schon 20 Jahre verheiratet gewesen waren. Die Begründung des Anwaltes war also mal wieder ..... (Zensur) seltsam. ;)

MfG

ThoFa
 
M

MisterX

Gast
Hallo ThoFa,

danke erstmal für Deine Antworten.
Voreilig war die Insolvenz mit nichten - im Gegenteil. Ich habe fast 6 Monate versucht alles gegen diese drohende Insolvenz zu tun, leider hat mein Ex-Geschäftspartner das nicht akzeptiert und völlig falsche Vorstellungen gehabt.

Über diese Splittung habe ich bereits mit der Bank gesprochen. Sie sagte auch, dass es schwer werden würde, jedoch vielleicht trotzdem möglich sein - das käme auch auf mein Angebot an.

Mein Ex-Geschäftspartner kann mir alle Schulden "aufdrücken", wenn er private Insolvenz anmeldet. Er hat laut Insolvenz-Inkassounternehmer dieses schon angekündigt, um der noch fälligen Einlage zu entgehen. Er müßte noch 3.125 Euro zahlen, hat jedoch angeboten, da er angeblich Pleite ist als Ausgleich 500 Euro zu zahlen. Ich kenne im Gegensatz zum Inkassounternehmer die finazielle Lage meines Geschäftspartners und kann darüber nur lachen.

Das Problem ist, dass mein Ex-Geschäftspartner denkt ich wäre an allem Schuld und alle wären gegen ihn. Dabei wurde mir von mehreren Stellen bestätigt, dass ich richtig gehandelt habe und mein Ex-Geschäftspartner es selber Schuld ist, dass es so gekommen ist. Daher hat er diesen "Wahn", dass er mir noch eins auswischen muss und dass er auch nicht "unnötig" (laut seiner Aussage) Geld zahlen muss...

Aber soweit ich informiert bin, muss der jenige, der private Insolvenz anmeldet (dieses auch wirklich tut und nicht damit droht), seine komplette finanzielle Situation offenlegen, oder?

Konten bei einer anderen Bank haben wir schon gemacht - die laufen auch nur noch auf meine Frau.

D. H. meine Frau würde auch nicht haften, selbst wenn wir vor der GmbH-Gründung geheiratet hätten ?

Danke für Ihre Hilfe,
MisterX
 
T

ThoFa

Gast
Hallo,

mit voreilig meinte ich nicht zu spät, sondern ohne tatsächlichen Wissen, was dann passiert. Gebe zu, war etwas blöd ausgedrückt.

Nein, an das Vermögen Ihrer Frau kommt keiner ran, Sie hat mit Ihren Schulden nichts am Hut.

Und ja, Ihr Ex-Geschäftspartner müsste im falle einer Insolvenz sein Vermögen offenlegen, ob er dies macht ist wieder eine andere Sache.

MfG

ThoFa
 
M

MisterX

Gast
Hallo,

naja, ich wußte schon, was passiert (im groben und ganzen). Ich konnte jedoch nicht länger warten, da der Steuerberater mir sagte, dass die GmbH überschuldet wäre und ich die Insolvenz anmelden müssen.
Und in den sechs, naja sagen wir vier Monaten vor den letzten zwei Monaten hätte das verhindert werden können.

Ich dachte, dass würde haargenau geprüft, wie seine finanzielle Situation ist ?! Könnte ich dagegen einspruche oder sowas einlegen ?

Grüße, MisterX
 
R

registr

Gast
Gesellschafter (und haftbar für die Einlage) ist das eine,wer von euch ist Geschäftsführer? Denn...der haftet persönlich für alle Schäden..u.a.auch für Insolvenzverschleppung.Wenn der Steuerberater sagt:es ist schon knapp...Überschuldung..muß der GF aufpassen..bei nachgewiesenem Zögern kommt dann der Staatsanwalt...
Du meinst:da Ihr offenbar beide bis zur max.Einlage (Gesellschaft mit BESCHRÄNKTER Haftung)rangezogen werden könntet...möchtest Du logischerweise ein Schummeln des anderen verhindern?
Wenn jemand private Inso anmeldet..und dabei lügt...bekommt er die Restschuldbefreiung gar nicht..es ist strafbar(Inso.betrug)und wird richtig teuer.
Wenn Du von Straftaten erfährst/weißt,bist Du verpflichtet(sonst Verdunkelung,Verschleierung..)das zu melden.hat nichts mit "Petzen "zu tun..da der offenbar betrügt...Schaden gegen alle Steuerzahler.
In dem Fall sogar besonders verwerflich gegen Mitschuldner.
Vermögensverschiebungen sind rückwirkend unwirksam...Schenkungen z.B.sind Straftat(absichtliche Verschlechterung)...jeder Geldfluß kann überprüft werden..auch Übergang von seinem Eigentum an "Verwandte" oder so.
Am besten gehst Du doch mal zu einem Fachanwalt.Oder durchforstest Urteilssammlungen oder gehst in Jurathek--Forum...
Die private schuldrechtliche Haftung ist das eine...vergiß nicht die strafrechtliche Seite!

Bei der finanz.Haftungsfrage ist auch wichtig...wie wurden z.B. Kredite abgesichert...natürlich könnte es sein,daß die Frau mit bürgte?
Habt Ihr Gütertrennung? Wurde eheliches Vermögen als Sicherheit hinterlegt(z.b. EFH...das beträfe ja schon die Frau direkt/indirekt).Wichtig auch: bei Dir/beim Ex-Partner---wie ist die EIGENE Einnahmesituation..Deine Frau ist z.B. Dir ggü.unterhaltspflichtig.Falls Du nun ohne Einnahmen dastehst.

Die Gesamtlage ist zu kompli,um so lapidar zu sagen: Sorge Dich nicht.

Das Androhen der eigenen Inso.."Ätsch..dann bekommst Du nichts und haftest allein" ist hart an der Nötigung!
Solange er nicht WIRKLICH schuldbefreit wurde,haftet Ihr immer noch beide(und je nach "stiller Teilhaber" oder "angestellter Gesellschafter/Geschäftsführer" auch strafrechtlich.)..und habt beide Verschlechterungen zu verhindern.Nachweislich und aktiv.Er kommt nicht so billig raus.Noch dazu,wenn Du annimmst,er schummelt.
 
M

MisterX

Gast
registr meinte:
Gesellschafter (und haftbar für die Einlage) ist das eine,wer von euch ist Geschäftsführer? Denn...der haftet persönlich für alle Schäden..u.a.auch für Insolvenzverschleppung.Wenn der Steuerberater sagt:es ist schon knapp...Überschuldung..muß der GF aufpassen..bei nachgewiesenem Zögern kommt dann der Staatsanwalt...
Hallo,

erstmal danke für Dein Feedback.
Wir waren beide Geschäftsführende Gesellschafter mit je 50%.
Insolvenzverschleppung ist nicht eingetreten, da ich rechtzeitig die Insolvenz angemeldet habe. Das hat auch der Richter beim Gericht sowie der Insolvenzverwalter bestätigt.

registr meinte:
Du meinst:da Ihr offenbar beide bis zur max.Einlage (Gesellschaft mit BESCHRÄNKTER Haftung)rangezogen werden könntet...möchtest Du logischerweise ein Schummeln des anderen verhindern?
Ganz genau so ist es. Ich kenne meinen Ex-Geschäftspartner. Ich weiss, was er damals schon alles versucht hat und auch was er nun wieder versuchen wird...

registr meinte:
Wenn jemand private Inso anmeldet..und dabei lügt...bekommt er die Restschuldbefreiung gar nicht..es ist strafbar(Inso.betrug)und wird richtig teuer.
Wenn Du von Straftaten erfährst/weißt,bist Du verpflichtet(sonst Verdunkelung,Verschleierung..)das zu melden.hat nichts mit "Petzen "zu tun..da der offenbar betrügt...Schaden gegen alle Steuerzahler.
In dem Fall sogar besonders verwerflich gegen Mitschuldner.
Vermögensverschiebungen sind rückwirkend unwirksam...Schenkungen z.B.sind Straftat(absichtliche Verschlechterung)...jeder Geldfluß kann überprüft werden..auch Übergang von seinem Eigentum an "Verwandte" oder so.
Gut zu wissen. Sobald soetwas droht zu passieren, werde ich (natürlich mit Hilfe eines Anwaltes) aktiv...

registr meinte:
Am besten gehst Du doch mal zu einem Fachanwalt.Oder durchforstest Urteilssammlungen oder gehst in Jurathek--Forum...
Die private schuldrechtliche Haftung ist das eine...vergiß nicht die strafrechtliche Seite!
Ja, werde ich machen.

registr meinte:
Bei der finanz.Haftungsfrage ist auch wichtig...wie wurden z.B. Kredite abgesichert...natürlich könnte es sein,daß die Frau mit bürgte?
Habt Ihr Gütertrennung? Wurde eheliches Vermögen als Sicherheit hinterlegt(z.b. EFH...das beträfe ja schon die Frau direkt/indirekt).Wichtig auch: bei Dir/beim Ex-Partner---wie ist die EIGENE Einnahmesituation..Deine Frau ist z.B. Dir ggü.unterhaltspflichtig.Falls Du nun ohne Einnahmen dastehst.
Kredite wurden durch General-Abtretung der Einnahmen abgesichert. Sonst hat keiner mitgebürgt. Wir haben keine Gütertrennung und (noch) kein Ehevetrag. Lohnt es sich, diesen noch zu machen?
Auch eheliches Vermögen wurde nicht als Sicherheit hinterlegt.
Ich bin aktuell Selbständig mit einer neuen Firma. Die Erlaubnis hierzu habe ich schriftlich vom Insolvenzverwalter erhalten (wg. Wettbewerbsverbot in GmbH- und Geschäftsführervertrag).
Was genau heißt, dass meine Frau mir gegenüber evtl. Unterhaltspflichtig ist?

registr meinte:
Die Gesamtlage ist zu kompli,um so lapidar zu sagen: Sorge Dich nicht.
Das ist mir klar. Und da ich weiß, wie mein Ex-Geschäftspartner tickt, informiere ich mich lieber schonmal...

registr meinte:
Das Androhen der eigenen Inso.."Ätsch..dann bekommst Du nichts und haftest allein" ist hart an der Nötigung!
Solange er nicht WIRKLICH schuldbefreit wurde,haftet Ihr immer noch beide(und je nach "stiller Teilhaber" oder "angestellter Gesellschafter/Geschäftsführer" auch strafrechtlich.)..und habt beide Verschlechterungen zu verhindern.Nachweislich und aktiv.Er kommt nicht so billig raus.Noch dazu,wenn Du annimmst,er schummelt.
Ok. Super. Danke für die Hilfe.

Grüße, MisterX
 
T

ThoFa

Gast
Hallo,

das Androhen der InsO hat soviel mit Nötigung zutun, wie ich mit dem Schafe züchten.

Und nein, man muss keinen Ehevertrag oder sonstigen Schwachsinn machen, solange die Frau nirgends unterschrieben hat, haftet sie natürlich auch nicht.

Ob es eine Insolvenzverschleppung gegeben hat oder nicht entscheidet ganz sicher nicht der Insolvenzverwalter. Die Akte geht mit der Insolvenz automatisch zur Staatsanwaltschaft und wird dort geprüft, die entscheiden dann ob es zu einem Strafverfahren kommt oder nicht.

Die Inso Deines Geschäftspartners (sollte es dazu kommen) kann Dir im Grunde vollkommen egal sein. Warum einen unnötigen Nebenkriegsschauplatz aufmachen ? Solange DU nicht Gläubiger in SEINEM Verfahren bist, solltest Du Dich da ganz einfach raushalten. Und ganz vorsichtig wäre ich mit Behauptungen (Betrug, Vermögensverschiebung etc.), die Du nicht beweisen kannst.

Deine Frau ist Dir nur dann unterhaltspflichtig, wenn Du selber kein Einkommen hast. Was das mit der InsO der GmbH zu tun haben soll, verstehe wer will.

MfG

ThoFa
 
R

registr.

Gast
Mit den für den Mitgesellschafter ruinösen FOLGEN der privat.Inso wurde gedroht.So schrieb er es jedenfalls.


Denn....ein privat-insolventer Ex-Geschäftspartner ist NICHT an Schuldentilgung beteiligt.Die Schulden hätte dann der thread-Eröffner allein am Hals(gegenseitige Haftung).So versteh ich das.Das ist sicher die Hauptsorge.Und...siehe "Nötigung" im Strafrecht...so ein Schachzug(offenbar VORGETÄUSCHTE private Finanzlosigkeit)ist schon kein Kavaliersdelikt...?!
Warum bitteschön wird zum "Wegschauen" geraten?Da macht er sich der Strafvereitelung schuldig...Beihilfe zur Straftat wegen Mitwissen...
"Wer von einer Straftat/Plan zu einer Straftat Kenntnis erhält..und dies nicht anzeigt.."
Der Ex-Partner kann ihn sogar noch reinziehen,wenn er sagt.."äh...das hat mir der Mitgesellschafter eingeredet"...Wie will er sich anders schützen als durch Offenheit?!
Wäre nicht das erste Mal,daß verstrittene Partner sich gegenseitig linken und dann beide vor dem Kadi sitzen.


Warum soll ihm die Inso des Geschäftspartners egal sein?Solange nicht alle gemeinsamen Verpflichtungen erledigt sind??????
Das betrifft ihn doch??!!


Klar ist Gütertrennung gut! Gerade bei Immo-geschäften ist dann zumindest EIN Ehepartner unbelastet.Die Gütertrennung kann man auch ohne Ehevertrag vor einem Notar unkompliziert erklären..zu zweit natürlich.Vor-u.Nachteile erklären lassen.(Das macht z.B. der Notar kostenlos,das Erklären..da er das muß!)
Bei intakten Ehen (wo nur ein Partner selbständig tätig ist)empfiehlt das jeder Anwalt.
Was spräche dagegen? Sag mal die Vorteile der Zugewinnsgemeinschaft hier konkret?!

Und mit der Haftung der Ehefrau...WARUM fragt ausdrücklich jeder Notar bei Grundstücksgeschäften,Grundbucheintragungen(Grundschuld)...nach dem Güterstand der Ehe?Weil da sonst die Frau("..erheblicher Vermögensteil durch so ein Geschäft...")zustimmen müßte...
Nur bei Gütertrennung gibts da keine Rückfragen.

Wenn eine sehr gut(!!) verdienende Ehefrau mit einem "einkommenslosen" Mann verheiratet ist OHNE GÜTERTRENNUNG...und der Mann wegen Überschuldung eine e.v. abgeben will...so hat ein Gläubiger das Recht,in den FIKTIVEN UNTERHALT ,den die Frau dem Mann zahlen könnte/müßte zu pfänden.
Der Mann kann sich nicht auf "liege unter dem pfändbaren Einkommen"berufen...und sich bei reicher Frau absichtlich bettelarm rechnen.
Er muß im Interesse der Schuldentilgung der Frau gegenüber den "Unterhalt" innerhalb der Ehe fordern(Wohnwert wird angerechnet).Wenn er's nicht mach: absichtliche Verschlechterung!Oder Gestaltungsmißbrauch oder sowas..

Denn:eine Frau mit z.B. 4000Eu Einkommen und keinen weiteren Unterhaltspflichten ist in der Lage ca.1500 Eu an den Mann zu zahlen(ich weiß die Berechnung nicht,evl.wie bei Trennung 3/7)...jedenfalls käme der Mann damit locker ÜBER die Pfändungsgrenze.
Das umgeht er nur(also diese "Durchgriffsverpflichtung),wenn die beiden per (rechtzeitigem)Notarvertrag Gütertrennung und Unterhaltsverzicht hatten.

Das Sozialamt darf sogar TROTZ solchen "wasserdichten" Eheverträgen im Extremfall sogar lange nach einer Scheidung an die Ex-Partner rantreten.
Da gibts irgendwelche Grundsätze...einmal verheiratet in Existenznot trotzdem immer helfen müssen.Gilt konkret f.viele "Ausländerehen".Unter anderem.

Klar gibts viele Beispiele,wo ÜBERHAUPT NIE ein Problem auftaucht...jedoch bin ich nur noch "nicht -wie geplant- ruiniert",weil ich
LIEBER ALLE ERDENKLICHEN FALLSTRICKE für möglich halte.
Ist doch schön,wenns dann nicht so heftig kommt. (-:
Selbst denken hat aber nie geschadet.Jedoch das "sich auf abwiegelnde Ratgeber-verlassen".Und..nach einem Schaden lachen nur die Anwälte.Dann wirds zig mal so teuer.Und die schlauen "Ratgeber" sieht man eh nicht wieder.
Und..lieber einmal durch "naive Fragen" lächerlich gemacht,als hinterher mutterseelenallein mit dem Ruin!!!!!

Kann jeder halten wie er will,"Herr Schäfer"...aber...ICH hab aus dem "Einmal-Voll-und-Blind-Vertrauen" gelernt.

Ist ja auch nur eine Option...und völlig egal,wer hier "Recht" hat.Entscheidend ist die Praxis.
Na dann--Mister X..such Dir was raus hier oder nicht...ich wünsche GLÜCK!
 

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