M
MisterX
Gast
Ich habe folgende sehr komplizierte Situation:
Mitte 2002 habe ich mit einem damaligen Freund eine GmbH mit 50:50-Anteilen gegründet.
Ende 2002 habe ich geheiratet.
Die Firma lief gut, wir hatten jedoch von Anfang an einen Startkredit über 50.000 Euro.
2004 habe ich die Firma insolvenz gemeldet, wg. mennschlichen Problemen mit meinem Geschäftspartner und schlechter Finanzlage (billanzielle Überschuldung). Das Insolvenzverfahren ist Ende 2004 eröffnet worden.
Das Ergebnis ist, dass bei der Firmen-Hausbank heute noch rund 50.000 Euro an Schulden offen stehen. Einnahmen in Höhe von Rund 20.000 bis 30.000 Euro waren noch offen, wurden jedoch leider vom überforderten Insolvenzverwalter nicht eingetrieben. Letztendlich sind wohl noch rund 10.000 Euro eingetrieben worden. Da die Firmenhausbank eine Abtretungsvollmacht auf alle Einnahmen besitzt, erhält sie diese, die wiederum unsere Schulden dort tilgen. So dürften derzeit dort insgesamt 40.000 Euro offen sein.
Diese wiederum sind so "abgesichert", dass einer für den anderen Bürgt - Sprich: Zahlt der eine nicht, muss der andere es mit zahlen.
Ich habe seit bekanntwerden der Insolvenz meine Meinung vertreten, dass ich für meinen Teil der Schulden aufkommen werde.
Die Bank sagte, sie wolle erstmal abwarten, was es noch an Einnahmen gibt und uns dann eine Endforderung aufstellen. Diese erwarte ich dieses, spätestens nächstes Jahr. Verschiedene Leute der Bank gaben mir schon Ausblicke auf mögliche Zurück-Zahlungsmöglichkeiten. Diese sind z. B. dass die gegenseitige Bürgschaft evtl. aufgehoben wird, wenn ich relativ schnell oder geregelt meine Hälfte der Summe zahlen kann. Dazu wäre ich auch bereit. Ich habe stets festgestellt, dass ich nicht für die Schulden meines Ex-Geschäftspartners aufkommen werde. Eine andere Variante der Bank war, dass sie mich zur not in die Private-Verbraucherinsolvenz treiben werde, sollte ich nicht für die Schulden aufkommen, wenn mein Ex-Geschäftspartner z. B. nicht zahlen wird.
Bei Insolvenzstellung waren noch 50% der Einlagen zu Zahlen. Diese habe ich sofort gezahlt, jedoch versucht nun mein Ex-Geschäftspartner diese Zahlung zu umgehen, indem er durch seinen Anwalt verlauten lässt, dass er kein Geld mehr habe und die Private-Verbraucherinsolvenz anmelden würde - totaler Quatsch, weil er mehr als genug finanziellen Background hat.
Fakt ist: Ich will für (meinen Teil) die Schulden aufkommen, das ist kurzfristig möglich - kurzfristig heißt innerhalb von Monaten oder wenigen Jahren. Von jetzt auf gleich kann ich die Summen nicht aufbringen.
Meine Fragen sind nun:
- Was kann ich gegen eine mögliche Absicht der Firmenhausbank machen, mich evtl. in der Zukunft in die Verbraucherinsolvenz zu treiben? Ich habe stets offen und ehrlich mit der Bank gesprochen.
- Inwieweit kann meine Frau haftbar gemacht werden? Mein Anwalt meinte immer, dass es da keine Möglichkeit gibt, da wir erst nach Gründung der GmbH geheiratet haben.
- Wie kann ich mich gegen meinen Ex-Geschäftspartner schützen?
- Da die Eltern meines Ex-Geschäftspartner bei der Firmen-Hausbank auch ihre Privatvermögen liegen haben, wurde er stets bevorzugt behandelt - Sprich: Als nach der Insolvenzmeldung alle Konten gesperrt wurden, wurden seine Konten, durch seinen finanziellen Background und die finanzielle Stellung der Eltern bei der Bank, nicht gesperrt. Hier befürchte ich weitere Bevorzugungen...
Grüße und danke im Vorraus für Eure Antworten
MisterX
Mitte 2002 habe ich mit einem damaligen Freund eine GmbH mit 50:50-Anteilen gegründet.
Ende 2002 habe ich geheiratet.
Die Firma lief gut, wir hatten jedoch von Anfang an einen Startkredit über 50.000 Euro.
2004 habe ich die Firma insolvenz gemeldet, wg. mennschlichen Problemen mit meinem Geschäftspartner und schlechter Finanzlage (billanzielle Überschuldung). Das Insolvenzverfahren ist Ende 2004 eröffnet worden.
Das Ergebnis ist, dass bei der Firmen-Hausbank heute noch rund 50.000 Euro an Schulden offen stehen. Einnahmen in Höhe von Rund 20.000 bis 30.000 Euro waren noch offen, wurden jedoch leider vom überforderten Insolvenzverwalter nicht eingetrieben. Letztendlich sind wohl noch rund 10.000 Euro eingetrieben worden. Da die Firmenhausbank eine Abtretungsvollmacht auf alle Einnahmen besitzt, erhält sie diese, die wiederum unsere Schulden dort tilgen. So dürften derzeit dort insgesamt 40.000 Euro offen sein.
Diese wiederum sind so "abgesichert", dass einer für den anderen Bürgt - Sprich: Zahlt der eine nicht, muss der andere es mit zahlen.
Ich habe seit bekanntwerden der Insolvenz meine Meinung vertreten, dass ich für meinen Teil der Schulden aufkommen werde.
Die Bank sagte, sie wolle erstmal abwarten, was es noch an Einnahmen gibt und uns dann eine Endforderung aufstellen. Diese erwarte ich dieses, spätestens nächstes Jahr. Verschiedene Leute der Bank gaben mir schon Ausblicke auf mögliche Zurück-Zahlungsmöglichkeiten. Diese sind z. B. dass die gegenseitige Bürgschaft evtl. aufgehoben wird, wenn ich relativ schnell oder geregelt meine Hälfte der Summe zahlen kann. Dazu wäre ich auch bereit. Ich habe stets festgestellt, dass ich nicht für die Schulden meines Ex-Geschäftspartners aufkommen werde. Eine andere Variante der Bank war, dass sie mich zur not in die Private-Verbraucherinsolvenz treiben werde, sollte ich nicht für die Schulden aufkommen, wenn mein Ex-Geschäftspartner z. B. nicht zahlen wird.
Bei Insolvenzstellung waren noch 50% der Einlagen zu Zahlen. Diese habe ich sofort gezahlt, jedoch versucht nun mein Ex-Geschäftspartner diese Zahlung zu umgehen, indem er durch seinen Anwalt verlauten lässt, dass er kein Geld mehr habe und die Private-Verbraucherinsolvenz anmelden würde - totaler Quatsch, weil er mehr als genug finanziellen Background hat.
Fakt ist: Ich will für (meinen Teil) die Schulden aufkommen, das ist kurzfristig möglich - kurzfristig heißt innerhalb von Monaten oder wenigen Jahren. Von jetzt auf gleich kann ich die Summen nicht aufbringen.
Meine Fragen sind nun:
- Was kann ich gegen eine mögliche Absicht der Firmenhausbank machen, mich evtl. in der Zukunft in die Verbraucherinsolvenz zu treiben? Ich habe stets offen und ehrlich mit der Bank gesprochen.
- Inwieweit kann meine Frau haftbar gemacht werden? Mein Anwalt meinte immer, dass es da keine Möglichkeit gibt, da wir erst nach Gründung der GmbH geheiratet haben.
- Wie kann ich mich gegen meinen Ex-Geschäftspartner schützen?
- Da die Eltern meines Ex-Geschäftspartner bei der Firmen-Hausbank auch ihre Privatvermögen liegen haben, wurde er stets bevorzugt behandelt - Sprich: Als nach der Insolvenzmeldung alle Konten gesperrt wurden, wurden seine Konten, durch seinen finanziellen Background und die finanzielle Stellung der Eltern bei der Bank, nicht gesperrt. Hier befürchte ich weitere Bevorzugungen...
Grüße und danke im Vorraus für Eure Antworten
MisterX