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Fitnessstudio bucht seit 2020 unerlaubt Beträge ab

seeker95

Mitglied
Hallo liebe Foren-Mitglieder,

ich habe ein Problem, und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich wohne in einer Großstadt und Ende März 2020 haben ein paar Mitarbeiter in der Stadt Werbung für das Fitnessstudio gemacht. Zwei Wochen Probetraining konnte man abschließen, danach ging der Vertag normal weiter.

Ich habe das zweiwöchige Probetraining unterschrieben. Damals jedoch war ich bei einem anderen Fitnessstudio noch unter Vertrag und erst im Juli konnte ich bei Fit Star mit dem Training anfangen. Der Mitarbeiter war einverstanden, den Vertrag erst im Juli laufen zu lassen. Im Mai habe ich mich dann jedoch wegen der Corona-Situation dagegen entschieden mich für Juli im Fitnessstudio einschreiben zu lassen. Die Anmeldegebühr, die im Mai abgebucht wurde habe ich zurückerhalten.

Gekündigt habe ich per Mail und mir wurde bestätigt - auch per Mail, dass keine Kosten mehr anfallen.
Das war im Mai 2020. Ich dachte tatsächlich, dass die ganze Angelegenheit damit erledigt wäre und habe nicht mehr darüber nachgedacht - ich war auch noch nie vor Ort bei dem Fitnessstudio gewesen.

Heute, im Februar 2022 - fast zwei Jahre später - habe ich meine Bankbewegungen mal genauer angeschaut und erschrocken festgestellt, dass mir das Fitnessstudio seit Juli 2020 regelmäßig Beträge abgebucht hat - entweder 29,80 € oder 9,90 € pro Monat. Im November hat man mir einmal 9,90 € und einmal 29,80 € gutgeschrieben.

Im Jahr 2021 wurden mir für Januar - Juni nichts abgebucht, aber dann plötzlich 78,44 € auf einmal - und danach jeden Monat 28,70 €. Ich verstehe nicht, nach welchem System das Fitnessstudio da vorgegangen ist.

Meine Bank habe ich heute schon angerufen, aber sie können mir nur die Lastschrift von Dezember wiederholen,
alles andere liegt schon zu weit zurück.

Was würdet ihr mir raten? 🙁

Danke schonmal im Voraus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aufpassen, jedes Mal die Lastschrift zurückbuchen. Ggf. die Einwilligung zur Lastschrift widerrufen.

Wenn sie dann noch was wollen, dann auf den gekündigten Vertrag verweisen.
 
Am besten solltest Du Dich mit dem Fitnessstudio schriftlich in Verbindung setzen, den Sachverhalt schildern und Deine unberechtigten Abbuchungsbeträge zurückfordern.
 
Du liest nur alle zwei Jahre Deine Kontoauszüge? Keine gute Idee.

Der Punkt ist, ob Du diesen Vertrag rechtswirksam gekündigt hast und Du das nachweisen kannst. Laut der Verbraucherzentrale ist es seit 1. Oktober 2016 möglich und bindend, einen solchen Vertrag per E-Mail zu kündigen, vor allem, da Du noch eine Bestätigung bekommen hast. Also sind die abgebuchten Beiträge so lange unberechtigt, bis das Studio Dir nachweist, dass Du einen neuen Vertrag abgeschlossen hast und das dürfte ihnen schwer fallen.

Ich würde diesen Sachverhalt in einem Einschreiben dem Studio schildern und um Rücküberweisung aller unrechtmäßig abgebuchten Beiträge bitten. Andernfalls musst Du zum Anwalt und das Ganze einklagen. Die Verjährung droht und muss unterbrochen werden. Mit auch deswegen ist ein Einschreiben notwendig.

Viel Erfolg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was würdet ihr mir raten? 🙁
Regelmäßiger deine Kontobewegungen zu kontrollieren. 😀

Hast du die Bestätigungsmail von der "Kündigung" noch ?
Nach Möglichkeit den ganzen Schriftverkehr ausdrucken.

Hast du dich im Studio zu der Situation schon gemeldet ?
Was sagen die denn ?

Also in meinem Freund seinen Studio gälten Kündigungen, etc.
nur in Schriftform per Post.

Gruß Hajooo
 
Liebe seeker,

damit du wenigstens einen Teil deiner Forderungen durchsetzen kannst, solltest du wie folgt vorgehen:

- relevante Infos zum Kundenkonto zusammenstellen (Vertragshistorie, Kundennummer etc.)
- tabellarische Aufstellung aller beanstandeten Transaktionen
(Datum, Verwendungszweck, etc.); ggf. Kopien der geschwärzten Kontoauszüge
- Fristsetzung zur Rückzahlung der Forderungen mit fixem Datum (bspw. 28.02.2022)
- Aufstellung, Kündigungsbestätigung und Anschreiben per Einschreiben-Rückschein (der Rückschein ist wichtig) an die Zweigstelle und in CC an die Zentrale senden

Im Zuge der Corona-Pandemie sind viele Anbieter "erfinderisch" geworden; hier wurde aber bereits gerichtlich entschieden, dass bspw. eine Vertragsverlängerung durch Lockdown nicht statthaft ist.
Die Rückbuchung von ungenehmigten Lastschriften ist noch nach einem Zeitraum von 13 Monaten möglich. Hierzu ggf. nach Aufforderung die Kündigungsbestätigung bei der Bank vorlegen.

Da es sich scheinbar um einen nicht unerheblichen dreistelligen Gesamtbetrag handelt, wäre es sinnvoll die Verbraucherzentrale aus deinem Bundesland zu kontaktieren. Dort erhältst du mit Sicherheit weiter Informationen zur Vorgehensweise.

Ein Rat zum Schluss:
Leg dir ein "Kassenbuch" an. Selbst eine simple Officetabelle (Excel-, Libre- o.ä.) mit wiederkehrenden
und unregelmäßigen monatlichen Einnahmen / Ausgaben und ggf. laufenden Verträgen hätte diese Situation schon verhindert.

Viele Grüße und viel Erfolg
 
Du hast Ende März 2020 einen Vertrag unterschrieben, der ein zweiwöchiges Probetraining und einen darauf weiter anschließenden Vertrag beinhaltet.
Vielleicht wurde ein Aufschub durch den Mitarbeiter gewährt, der es ermöglicht hat, den Doppelbetrag dort und hier für Mai mangels Nutzung für Dich wegfallen zu lassen.
Vor Beginn der Nutzung hast Du gekündigt, also noch im Mai.
Man könnte annehmen, dass ein Vertrag ab Mai entstanden ist, der aber im Mai zum Juli verschoben wurde und danach lief.
Der Vertrag wird eine Klausel enthalten, auf welchen Mindestzeitraum er abgeschlossen wurde.
Der Mindestzeitraum wird auf Gültigkeit überprüft werden müssen.
Ab Juli fielen dann wohl Kosten an.
Die Kosten wären ihrerseits zu prüfen, weil zu Corona Studios geschlossen wurden, also die vertragliche Leistung nicht angeboten werden konnte.
Folglich wären leistungsfreie Monate zu erstatten, fraglich wäre aber, ob so eine Verlängerung des Vertrages um die nicht nutzbare Zeit eingetreten ist.

Die Kündigung ist zugegangen und bestätigt.

Nach dem (eventuell verlängerten Zeitraum wg Corona) ist das Studio ungerechtfertigt bereichert, darf also die Abbuchungsbeträge nicht behalten: Du hättest Rückforderungsansprüche.
In welcher Höhe, warum, wieviel ist aber eher Sache eines Anwalts.
Sicher kannst Du selber berechnen, was Du zu viel bezahlt hast und das Studio anschreiben, und unter Fristsetzung den berechneten Betrag zurück fordern.
Geschieht das nicht, so kannst Du vorab einen Anwalt bezahlen um den Betrag der Dir zusteht einzuklagen. Das Gericht wird feststellen, was de facto wahr ist und Dir/ der Gegenseite anteilmäßig oder zu null% die Kosten (auch eines RA) auferlegen.
Alternativ schreibst Du das Studio an und verlangst - ebenfalls unter Fristsetzung darzulegen, dass ein Vertrag seit xx nicht mehr besteht ( Kündigung) das Studio wird dann feststellen müssen, ob ein vertrag besteht, wenn ja wie lange und ob nach Kündigung überzahlt wurde:
Du greifst die Aussage dann mittels RA an und erhebst Nichtfeststellungsklage: Heisst: festzustellen, dass ab xx ein vertrag nicht mehr existiert. Die Klage wirst du gewinnen, die Kosten trägtdas Studio. Daraus ergibt sich natürlich die weitere ungerechtfertigte Bereicherung, deren Klage Du ebenfalls gewinnst, Jedoch lässt sich das Studio mangels Aussicht auf Erfolg darauf nicht ein und erstattet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Hajooo
Ja... sollte ich wirklich machen... das ist mir ne Lehre...
Den kompletten Mailverlauf habe ich noch. Ich werde ihn in der Arbeit ausdrucken.

Im Studio habe ich heute Nachmittag angerufen. Es handelt sich wohl um ein Missverständnis. Der Mitarbeiter meinte, wenn ich die Kündigung per Mail habe - und er hat die Mail an seinem PC gesucht und mitgelesen - dann sollte es keine Probleme geben, wir finden eine Lösung, hat er gesagt. Das war ein ganz netter Mann am Telefon gewesen.

Allerdings ist er nicht direkt von der Verwaltung.
Ich habe am Telefon gehört, wie er die Spindschlüssel ausgegeben hat. Er sagte, ich solle nochmal auf den Mailverlauf von 2020 antworten und die Verwaltung kümmert sich nächste Woche darum.

Ich hoffe echt, ich bekomme das Geld wieder...
 
Du liest nur alle zwei Jahre Deine Kontoauszüge? Keine gute Idee.

Der Punkt ist, ob Du diesen Vertrag rechtswirksam gekündigt hast und Du das nachweisen kannst. Laut der Verbraucherzentrale ist es seit 1. Oktober 2016 möglich und bindend, einen solchen Vertrag per E-Mail zu kündigen, vor allem, da Du noch eine Bestätigung bekommen hast. Also sind die abgebuchten Beiträge so lange unberechtigt, bis das Studio Dir nachweist, dass Du einen neuen Vertrag abgeschlossen hast und das dürfte ihnen schwer fallen.

Ich würde diesen Sachverhalt in einem Einschreiben dem Studio schildern und um Rücküberweisung aller unrechtmäßig abgebuchten Beiträge bitten. Andernfalls musst Du zum Anwalt und das Ganze einklagen. Die Verjährung droht und muss unterbrochen werden. Mit auch deswegen ist ein Einschreiben notwendig.

Viel Erfolg.

Danke für die Ratschläge.
Künftig schaue ich mir jeden Monat meine Kontoauszüge an...
 
Liebe seeker,

damit du wenigstens einen Teil deiner Forderungen durchsetzen kannst, solltest du wie folgt vorgehen:

- relevante Infos zum Kundenkonto zusammenstellen (Vertragshistorie, Kundennummer etc.)
- tabellarische Aufstellung aller beanstandeten Transaktionen
(Datum, Verwendungszweck, etc.); ggf. Kopien der geschwärzten Kontoauszüge
- Fristsetzung zur Rückzahlung der Forderungen mit fixem Datum (bspw. 28.02.2022)
- Aufstellung, Kündigungsbestätigung und Anschreiben per Einschreiben-Rückschein (der Rückschein ist wichtig) an die Zweigstelle und in CC an die Zentrale senden

Im Zuge der Corona-Pandemie sind viele Anbieter "erfinderisch" geworden; hier wurde aber bereits gerichtlich entschieden, dass bspw. eine Vertragsverlängerung durch Lockdown nicht statthaft ist.
Die Rückbuchung von ungenehmigten Lastschriften ist noch nach einem Zeitraum von 13 Monaten möglich. Hierzu ggf. nach Aufforderung die Kündigungsbestätigung bei der Bank vorlegen.

Da es sich scheinbar um einen nicht unerheblichen dreistelligen Gesamtbetrag handelt, wäre es sinnvoll die Verbraucherzentrale aus deinem Bundesland zu kontaktieren. Dort erhältst du mit Sicherheit weiter Informationen zur Vorgehensweise.

Ein Rat zum Schluss:
Leg dir ein "Kassenbuch" an. Selbst eine simple Officetabelle (Excel-, Libre- o.ä.) mit wiederkehrenden
und unregelmäßigen monatlichen Einnahmen / Ausgaben und ggf. laufenden Verträgen hätte diese Situation schon verhindert.

Viele Grüße und viel Erfolg

Danke für die Ratschläge.

Beim Onlinebanking gibt es eine Funktion, wo ich mir alle Transaktionen vom 01.01.2020 bis jetzt anzeigen lassen und danach nach "Fit Star" filtern kann. Dann werden nur die Transaktionen von Fit Star angezeigt. Ich wollte von diesen Transaktionen einen Screenshot machen und persönlich dort vorbeikommen - nach Terminvereinbarung. Den Probevertrag hab ich leider nicht mehr im Original, aber ich hatte damals einen Scan davon gemacht und würde den auch ausdrucken. Vielleicht kann man das auch persönlich klären?

Ist ein Screenshot der Online-Kontenbewegungen nach "Fit Star" gefiltert nicht besser und zeitsparender, als alle Papierkontoauszüge von 2020 bis jetzt nach denen mit Fit Star Abbuchungen herauszusuchen und auszudrucken?

Wenn ich meiner Bank die Kündigungsbestätigung vorlege - was in meinem Fall der kompliziertere E-Mail-Verlauf ist - liegt es nicht im Ermessen der Bank, ob sie die Formulierung des Fitnessstudios als ausreichende Kündigungsbestätigung erachtet?

Der Mitarbeiter hat damals als Bestätigung geschrieben:

"Hallo [mein Name],
dann habe ich das tatsächlich missverstanden. Ich dachte du möchtest deine Probezeit nach Corona starten und dich dann entscheiden. Danke für die Klarstellung.
Deinen Promovertrag habe ich wie gewünscht widerrufen, es fallen keine Kosten an.
Viele Grüße [Name des Mitarbeiters]" - darauf wurde die Anmeldegebühr zurückerstattet.

Bis sie mir diese im Juli 2020 wieder abgezogen hatten...

Bezüglich der Verbraucherzentrale kontaktieren - meinst du damit die Online-/ Telefonberatungen, die sie für 30,00 € pro halbe Stunde anbieten?
 

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