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Frage/bitte Hilfe: Einkommenssteuervorauszahlung bei Witwenrente+geringem Einkommen?

heimwerkerqueen

Aktives Mitglied
Tag zusammen,

Mutti hat brav ihre Lohnsteuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, schon seit ein paar Jahren.

Beiläufig erfahre ich nun:
Sie muss vierteljährlich Einkommenssteuer vorausbezahlen.

Kann mir das mal jemand erklären?
Ich kenn mich in Steuerdingen kaum aus, und meine Mum noch weniger, zudem fragt sie auch nie nach sondern nimmt einfach so hin.

Sie bekommt Witwenrente (bissl was über 600 Eur) und arbeitet zusätzl halbtags, wodurch sie ca 800Eur (netto)bekommt.

Auf den Lohn wurde ja schon Steuer abgezogen - das sie die Rente anteilig mitversteuern muss - bei dem bisschen, was sie dann insg. an Einkommen hat? (leistet ca 350Eur/Vierteljahr Vorauszahlung).

Läuft da nicht was falsch, jemand der eh kaum Einkommen hat wird auch noch so beraubt?

und: nachdem das ja schon ein paar Jahre so ist - wenn da was falsch ist - kann man da irgendwen haftbar machen, den Lohnsteuerverein evtl?



(ich hab bei denen meine Steuer auch machen lassen - durch Zufall ist mir aufgefallen, das die für 2006 da richtigen Mist reinschrieben, zb das mein Arbeitsweg 56km täglich wäre - es sind etwa 4.7km, die ich auch mit Routenplanerausdruck etc vorgelegt hab. Keine Ahnung wie die auf die tolle Idee kommen, da sonstwas reinzuschreiben. Im Endeffekt kann mich doch dann das FA wegen Steuerhinterziehung belangen, oder? )

Danke euch schonmal!
 
das zuständige finanzamt ist in person des ebenso zuständigen sachbearbeiters rechtlich gehalten diese frage zu klären. in der regel beantworten die mitarbeiter solche fragen auch wenn dies im freundlich fragenden ramen bleibt und nicht auf eine stundenlange ablenkung von ihrer arbeit hinausläuft.
das deine mutter nach deiner beschreibung eine steuervorauszahlung leisten muss, ist in sofern unverständlich da ja wohl erst mal ein entsprechender verdienst da sein muss um davon steuern verlangen zu können. vergleiche im internet zu findene tabellen.
bekommt deine mutter denn nach dem steuerbescheid eine rückzahlung ?
es bleibt einfach zu vermuten das hier ein eingabefehler eines finanzamtsmitarbeiters vorliegt, der zu dieser berechnung geführt hat.
(jeder 5. steuerbescheid enthält fehler laut statistik)
wenn deine mutter ihre steuererklärung schon von angeblich kompetenten leutchen fertigen lässt, ist es doch reichlich verwunderlich das diese deiner mutter da nicht entsprechend geraten haben.
die steuervorausszahlung könnte vermutlich aus einem bestand her rühren der nicht mehr aktuell ist. ehemals gemeinsame veranlagung mit gut verdienendem ehepartner, gewerblicher nebenverdienst, einkünfte aus vermietung und verpachtung usw. usw.
deine mutter hat jederzeit die möglichkeit die beendung der vorauszahlung zu beantragen, wenn die gegebenheiten die zu der vorauszahlung führten nicht mehr vorliegen. bitte sachverhalt in begründung darlegen. das finanzamt MUSS dazu stellung nehmen. der erlass der steuervorauszahlung wird in jedem falle nur auf antrag gewährt.
egal ob nun ahnung oder nicht. es ist das geld deiner mutter. es heißt also immer SELBST rege zu werden.
deine mutter bezahlt den steuerhilfverein nicht nur für das ausfüllen der formulare, sondern auch für eine kompetente beratung ! daran scheints wohl leider zu fehlen. da ja diese kosten inzwischen nicht mehr von der steuer absetzbar sind, könntet ihr euch ggf. diese ausgabe auch sparen.
so wie du die einkommensverhältnsse beschreibst, könnte es euch möglich sein die in dem falle recht einfache einkommenssteuererklärung auch selbst zu fertigen. nach einigem einlesen auch mit hilfe des internets ist dies schon möglich. hierbei schaut genau nach was ihr als sonderausgaben und außergewöhnliche (siehe google) belastungen mit hinein nehmen könnt um im vorne herein schon die steuerlast zu mindern.
auf eine leibrente von 600 euro ist bislang regelmäßig noch KEINE steuer fällig ! (man rechnet erst ab ca. 1800 euro) die steuer auf einen zuverdienst von 800 euro dürfte laut tabelle doch recht gering sein (falsche steuerklasse ? keine anpassende änderung beantragt?)
die steuer auf ein ggf. maßgebliches einkommen von 1200 euro monatlich dürfte sich auch noch im ramen bewegen (selbst bitte nachsehen im netz: siehe steuertabellen) zumal deine mutter dir noch unterhaltspflichtig ist. was ebenfals steuermindernden einfluss hat.

es entsteht die frage warum deine mutter überhaupt gehalten ist bei den von dir angeführten einkommen eine steuererklärung abzugeben.
denn notwendig ist dies bei dem von dir geschilderten verhältniss nicht ! (rente, geringer zuverdienst, geschieden, dauernd getrennt lebend, ein unterhaltspflichtiges kind, keine weiteren einkommen)

hier ist die famliäre und fianzielle vergangenheit näher zu betrachten in der deine mutter rechtlich gehalten war eine steuererklärung abzugeben. es kann durchaus sein das das finanzamt da noch mit finanzsachbeständen arbeitet die deine mutter nicht aktualisiert hat.
dem steuerhilfeverein würd ich sooo ein einlauf machen, wenn er dies nicht regelmäßig abfragt ehe dieser eine steuererklärung ausfüllt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Hinkelsteinchen,

vielen vielen Dank schonmal für Deine Antwort... ein paar Unklarheiten möchte ich aber noch beseitigen 🙂 - nicht, das sich daraus eben das Problem ergibt.

- meine Mum ist mir nicht mehr unterhaltspflichtig - schon seit locker 11 Jahren nicht mehr 🙂
- die Steuererklärung hat sie nach dem Tod meines Vaters im Jahr 2004 das erste Mal gemacht; seitdem muss sie vorauszahlen
- 2005 hat sie das von sich und Papa ersparte Geld in eine Haussanierung gesteckt (2Fam-Haus, gehört uns beiden, ist sowenig wert da mitten in der Pampa, das nichtma Erbschaftssteuer anfiel)
- dh meine Mutti hat seit 05 die aufgeführten Beträge zu entrichten und das aufgeführte Einkommen. irgendwelche sonstigen Zinseinkünfte sind nicht vorhanden..

Sinn der Steuererkl. sollte eigentl gewesen sein, das Beerdigungszeug abzusetzen..was nicht ging, laut Lohnsteuerverein.
für 05 hofften wir dann, die Sanierungskosten absetzen zu können - was auch nicht ging, laut Lohnsteuerverein.

Seitdem blecht sie brav... hab ihr oft gesagt "geh zum Finanzamt", aber sie machts nicht, weil sie eh nicht verstehen wird was die ihr erklären (was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht..).

Nach meinen eigenen negativen Erfahrungen sehe ich hier wirkl die Schuld beim Lohnsteuerverein... Denn die machen ja jedes Jahr im Beisein meiner Mutter die Erklärung, und sollten Änderungen da ja dann auch berücksichtigen! Hast Du irgendeine Ahnung, wie ich dem beikommen kann?

bzw, wie gehe ich jetzt vor?
für Einspruch gegen den Bescheid von 07 ists ja zu spät.
Zuerst zum Finanzamt?
oder zuerst vom Lohnsteuerverein die gesamten Unterlagen der letzten Jahre anfordern - wenn man die bekommt?


vielen lieben Dank!!!
 
etwas offtopic, aber viell. untermauert das mein Misstrauen diesem Lohnsteuerhilfeverein ggüber (von dem schon geschilderten Beispiel mit den km mal abgesehn):

meine Erkl. für 06 habe ich 07 nicht gemacht, sondern erst Jan 08.
der Beitrag an den e.V. staffelt sich nach Einkommen, 2006 wäre meinem Gehalt entspr. 120 eur Beitrag gewesen.
Erklärung des Vereins: da ich 07 nicht die Erklärung gemacht habe, richtet es sich nach meinem Gehalt 2007 und ich muss 140 eur zahlen.

Was ich dummerweise auch hab - aber: wenn sich der zu zahlenden Betrag nach der Höhe des Jahreseinkommens in dem Jahr, für das die Erkl. abgegeben wird, richtet, müsstens ja die 120 eur gewesen sein?
Schliessl. kann sie mein Jahresgehalt 07 ja gar nicht wissen???
(die Erkl. für 07 werde ich daheim am PC machen..).

*bahnhof*
 
Es ist schwierig dazu Stellung zu nehmen ohne die Fakten zu kennen bzw. ohne die Steuererklärung zu kennen.

Mutti kann aber beim Finanzamt beantragen, dass die Vorauszahlungen auf Null gesetzt werden.
 
Als Witwe und mit Bestehen eines Arbeitsverhältnisses hat man 2 Einkommen,
das Arbeitsentgeld und die Witwenrente. Das Arbeitsentgeld (Bruttoeinkommen) wird auf das Jahr multipliziert - Bruttoeinkommen pro Monat x 12 Monate.
Dafür zahlt man monatlich eine Einkommensteuer. Kommt nun noch eine Sonderzahlung hinzu (Weihnachtsgeld; Urlaubsgeld) werden diese Beträge noch auf das "Jahreseinkommen" addiert. Dieser Gesamtbetrag wird bei der Einkommensteuer des bezeichneten Jahres vom Finanzamt veranlagt. Das heißt, wenn jemand 1.800,00 Euro/Monat verdient x 12 Monate + 300,00 Euro Urlaubsgeld + 150,00 Euro Weihnachtsgeld, ist das das Jahreseinkommen.
Wenn jetzt noch die Witwenrente dazu kommt, bedeutet das, dass die Hälfte der "Jahreswitwenrente" (z. B. 6000,00 Euro/Jahr) dazugerechnet wird, also 3000,00 Euro. Nun kann sich jeder an seinen 10 Fingern abzählen, dass das ein "für normale Bürger recht anschauliches Gesamteinkomen" ist. Der Witz an der ganzen Sache ist jetzt aber, dass es eine Lohnsteuertabelle gibt, wo man einkategorisiert wird, wieviel Lohnsteuer man pro Monat zahlen muss anhand seiner Lohnsteuerklasse. Eine berufstätige Witwe/Witwer mit unterhaltsplichtigem Kind/Kinder ist meist in der Lst.klasse II. Diese Steuerklasse ist zwar günstig, weil man mehr Nettolohn rausbekommt, andererseits muss man unheimlich viel Steuern nachzahlen, das wäre bei der Lohnsteuerklasse I nicht so gravierend. Das Gleiche gilt bei Steuerklasse I ohne Kind! Nun werden ja noch Pauschalen von dem Gesamteinkomen bei der Steuererklärung abgezogen, sagen wir mal so 3000.00 Euro.
Dann hat man das steuerpflichtige Einkommen, was der Fiskus veranschlagt.
Viele wissen nämlich gar nicht, dass es noch den "Einkomensteuertarif" gibt. Dieser Einkommensteuertarif gibt nämlich genau an, wieviel Steuer man tatsächlich zahlen muss. Die meisten Arbeitnehmer verdienen im Jahr ca 20.000 bis 50.000 Euro, das ist so der Durschnitt.
Die "tarifliche Einkommensteuer" errechnet sich (als Beispiel für das Jahr 2007)
folgendermaßen: Das Jahreseinkommen liegt zwischen 12.740,00 < 52.152,00 Euro nach Abzug der Pauschalen!!!!!
X = Gesamteinkommensteuer/Jahr und hier + Hälfte WWR < 52.152 Euro
Y = X - 12.739 Euro : 10.000 Euro
RW1 = Y x 228,74 Euro
RW2= RW1+ 2.397 Euro
RW3 = RW2 x Y
"Gesamtsteuer = RW3 + 989 Euro!!!
So, und nun zieht man die Steuer ab, die man im Jahr schon gezahlt hat. Verbleibt dann noch ein Rest, ist dies das Geld, was man an das Finanzamt noch zu zahlen hat.
So, und da ich aus Erfahrung rede, sage ich allen alleinerziehenden, alleinstehenden Witwen und Witwern, sparen sie sich das Geld für einen Lohnsteuerhilfeverein! Der kostet nur Geld, was wir alle wirklich brauchen.
 

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