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Frage zu ALG I bzw. Jobannahme

Negrita

Mitglied
Hallo!
Ich hab mal eine Frage an euch. Seid gestern bin ich ALG I - Empfänger. Ich schreibe ziemlich viele Bewerbungen, aber habe in der Vergangenheit Jobs abgelehnt die für mich Finanziell nicht passten.
Nun habe ich demnächst ein Vorstellungsgespräch in einem Ort der 130 km weit weg ist. Ein Umzug kommt für mich definitiv nicht in Frage, da ich gerade erst mit meinem Freund zusammen gezogen bin.
Das heißt ich müsste entweder Pendeln oder mir dann dort ein Zimmer nehmen. Beides ist nur ab einem bestimmten Finanziellen Rahmen für mich machbar. *Logisch-> kostet ja auch alles*
Nun zu meiner Frage:
Muß ich als ALG I Empfänger auch solche Jobs annehmen, die mir fürs Pendeln oder Zimmer nehmen nicht genug Geld zahlen?
Negrita
 

Gefangen

Aktives Mitglied
Hallo Negrita,


das Arbeitsamt kann Dir Sanktionen aufbrummen, sofern Du Jobs zuoft ablehnst.
Was ich nicht ganz verstehe ist das Jobangebot 130km von dir entfernt. Normal läuft es so ab, dass wenn Du arbeitslos wirst und Deinen Antrag auf AA-Geld stellst, man Dich fragt, was für Jobs Du ausüben möchtest, was Du kannst / gelernt hast, ob Du flexibel bist was die Arbeitszeiten angeht, ob ein Auto vorhanden ist und Du nur in deinem Ort und nährere Umgebung arbeiten möchtest oder eventuell doch deutschlandweit.

Danach richten sich die Jobangebote, die Du vom Arbeitsamt zugeschickt bekommst. Demnach solltest Du wohl zu Deiner Jobvermittlerin gehen und ihr sagen, dass Du nur noch bei Dir im Ort und nährere Umgebung einen Job finden willst. Wobei immer gesagt wird, 1 Stunde Fahrtzeit sind angemessen.

Was heißt, Du hast Jobs abgelehnt, die Dir finanziell nicht gepasst haben ? In welchem Rahmen liegt denn Deine Vorstellung vom Gehalt ?
Bedneke dabei, ALG I bekommst Du nicht ewig und das ALG II ist weitaus geringer und wenn Du Pech hast, hast Du darauf gar keinen Anspruch, da Du mit Deinem Freundzusammen wohnst und dies als Bedarfsgemeinschaft gilt. D.h. sein Gehalt wird mit angerechnet, sofern er Arbeit hat.
Kein Anspruch auf ALG I/II und kein Job, bedeutet keine Krankenversicherung. Dies wiederrum heißt, dass Du Dich laut neuem Gesetz selbst versichern MUSST ( Versicherungspflicht ) und dies aus eigener Tasche zahlen musst.

Liebe Grüße,
Gefangen
 
T

thedarkness

Gast
kommt drauf an was du im ALG antrag angegeben hast... im ALG antrag gibt es einen bereich, wo man angibt, wie weit man pendeln würde. meistens sagt man 50 kilometer maximal. im ALG antrag kann man auch eintragen ob man umziehen würde, was hast du da angegeben? warum dir dein arbeitsvermittler eine stelle angeboten hat die 130 km weg ist, ist relativ fragwürdig. was steht im jobangebot drin? ist das verbindlich oder unverbindliches angebot?

gruß
 

Negrita

Mitglied
Danke erstmal für eure Antworten. Das Problem hat sich von selbst erledigt. Der Arbeitgeber stellt sowieso niemanden ein der nicht aus seinem Ort kommt.
Es geht nicht um die Fahrzeit sondern darum das ich von meinem Gehalt am ende noch eine Kleinigkeit übrig behalte. Und bei DEN Spritpreisen ist das nun mal schwierig.
Meine Gehaltsvorstellung? Ich habe einen bestimmten Betrag verdient und ich will mich nicht sehr verschlechtern.
 

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