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Frage zu Verfahrenspfleger der Kinder

T

Tramnovi

Gast
Hallo!

Mein Ex hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere 2 gemeinsamen Kinder beantragt. Das gericht hat einen Anwalt der Kinder beauftragt, der heute da war und unglaubliche 5 min (eher weniger) mit meinen Kindern geredet hat und dann zum Schluß kam, das die lieber beim Vater wohnen wollen. Heute Abend lagen beide im Bett und haben geheult, weil sie lieber hier bleiben wollen. Meine Kinder saind 10 und 9. Da ist doch was falsch gelaufen. In so kurzer Zeit kann man sich doch als Fremder gar keinen Einblick verschaffen.Meine Kinder kennen den Alltag beim Vater nur aus den Ferien, "normalen" Alltag dort kennen sie gar nicht. Klar, das ihnen das lieber gefällt. Mit meinem Mann und mir hat der Verfahrenspfleger auch nur 5 min geredet, aber aus dem gespräch wurde deutlich, das er wohl schon öfters mit m einem Ex telefoniert hat und ihn auch mal treffen will, allerdings nicht in dessen Wohnung, da wir ca 250 km voneinander getrennt wohnen. Und der Verfahrenspfleger war auch über ein ige Dinge total falsch (ich vermute, das hat mein Ex erzählt) informiert. So geht er davon aus, das die Kinder beim vater aufgewachsen sind in dessen Wohnung und ich auch dort gewohnt habe. Was aber überhaupt nicht stimmt. Mein Ex hat sich 2007 von mir getrennt und wohnt seoitdem allein. Die Kinder waren aufgrund der Nähe unserer damaligen Wohnungen öfters mal bei ihm, mehr nicht. Ich bin 2009 zu meinem Mann gezogen, mit Zustimmung vom Ex, was er jetzt abstreitet. Was kann ich hier denn tun? Sollte ich den Verfahrenspfleger mal anrufen. Meine Anwältin ist noch in Urlaub.
 
Hallo,

haben deine Kinder klar geäußert, dass sie bei dir leben wollen?
Hast du die Aussage des Verfahrenspflegers, dass sie bei deinem Ex besser aufgehoben sind, schriftlich?

Deine Kinder haben seit Jahren ihren Lebensmittelpunkt bei dir.
Da müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, um sie dort zu entwurzeln.
Warum möchte dein Exmann das ABR?

Den Verfahrenspfleger anzurufen, halte ich für keine gute Idee.
Wenn, dann lass deine Kinder das machen, evtl. auch schriftlich. Lass sie es alleine formulieren.
Kopie des Kindeswillen an deine Anwältin und zu deinen Akten.


LG,
RFK
 
Ich würde auch nicht bei dem Verfahrenspfleger anrufen, sondern warten bis deine Anwältin wieder da ist. Die Pflicht des Verfahrenspflegers ist es unparteiisch alle Faktoren zu berücksichtigen, die wichtig für das Wohl deiner Kinder sind. Die Wünsche der Eltern spielen eine sehr zweitrangige Rolle und auch deren Befindlichkeiten.

Das Gericht beurteilt anhand von Fakten, wo die Kinder bleiben. Sollte es also so sein, dass der Vater deiner Kinder deine Rolle als Mutter in Frage stellt, genügen die Argumente deines Ex allein nicht, da sie fundiert sein müssen.
Daher muss der Verfahrenspfleger in seinem Bericht ans Gericht ALLE Argumente in Betracht ziehen.
In diesem Fall wird sich deine Anwältin am besten auskennen, was deine Optionen sind.

Versuche deine Kinder weitestgehend aus der Sache herauszuhalten, bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist und diskutiere nicht die Zwischenschritte oder deine persönlichen Eindrücke, wie das Verfahren vielleicht ausgehen könnte mit ihnen oder in ihrer Anwesenheit. Sie sind noch sehr jung und sollten nicht entscheiden müssen ob Mama oder Papa der "bessere" Elternteil ist, denn sie lieben euch beide.
 
Ich hab damals mit der Verfahrenspflegerin meiner Tochter leider auch schlechte Erfahrungen gemacht.

Kannst Du das nicht mit Deiner Anwältin besprechen, wenn sie wieder aus dem Urlaub kommt? So schnell wirds doch jetzt nicht gehen. Irgendeine Form des Vetos wirds doch geben.

Die Verfahrenspflegerin selbst würde ich nicht kontaktieren und auch nicht die Kids zu irgendwas veranlassen.

Übriegns, wie kams denn, dass die beiden im Bett lagen udn weinten? Was hat die Verfahrenspflegerin zu ihnen gesagt?
 
Wieso sollten wir was amchen? Wir antworten in einem Thread zu einer Problematik, die nicht unsere ist, genau wie Du.

Und wie der nun jetzt heißt, ist doch völlig wurst.

Ich halte es nicht für sinnvoll, die Frau zu kontaktieren, weil man eben als Partei sich da nicht involvieren soll. Die Tatsache, dass die Kinder abends heulend im Bett leigen, kann doch nur bedeuten, dass Tramnovi ihnen gesteckt hat, was die Frau als Einschätzung abgegeben hat. Und da fängts nämlich schon an.

Ich finde den Weg über die Anwältin sachlicher.

Dann gibts dazu ein Schriftstück und der Verfahrensbeistand muss dazu Position beziehen. Außerdem nimmts Tempo aus der Sache.
 
Soweit ich weiß, ist der Verfahrensbeistand kein Gutachter - seine Aufgabe ist es, die Interessen der Kinder vor Gericht zu vertreten und Gespräche mit weiteren Beteiligten führen, damit er sich ein Bild machen kann. Das mit 5 Minuten ist schlicht unmöglich, da die Kritierien für das Aufenthaltsbestimmungsrecht sehr hoch sind wie eben oben benannt.

Warum sollte die Mutter nicht den Verfahrensbeistand anrufen? Wenn er die Auftrag mit Gespräche, wäre doch genau DAS sinnvoll. Er ist ja kein Feind der Mutter.

Wie will ein Verfahrensbeistand alle Argumenten berichten?

und es gibt keinen Verfahrenspfleger im Familienrecht mehr - Verfahrenspfleger sind nur noch z.B. in Unterbringungsverfahren bei Erwachsenen.


Aber okay - macht ihr mal 🙂

Es ist jetzt schnurz wie die heissen, ob du, einfachfrau, Recht hast oder nicht. Was wichtig ist, dass es hier um einen Prozess geht, der entscheiden wird, wo die Kinder leben werden und die Mutter nicht genau weiss, wie sie sich in einer verunsichernden Situation verhalten soll.

Da dieses Verfahren nicht nur für die beteiligten Erwachsenen, sondern ganz besonders für die involvierten Kinder sehr traumatisch ist, halte ich es für angebracht keine "Formfehler" zu begehen und eventuelle "Einsprüche" der Anwältin der Mutter zu überlassen, die ja wohl aus genau diesem Grund tätig geworden ist, nämlich um der Mutter rechtlichen Beistand zu geben.
Wenn sich ein Verfahrenspfleger nach Ansicht der Mutter nicht richtig verhält, sollte dies dokumentiert werden und zwar in einer Art und Weise, die das Gericht bei Beweisauswertung berücktigen kann.
Sich hinzustellen und zu sagen: "Ich hab aber mit dem Prozesspfleger gesprochen und ihm-ihr gesagt, dass meine Kinder nicht zu ihrem Vater wollen.", wird der TE genau was bringen? Genausogut kann in China ein Sack Reis umfallen....
Das Gericht braucht Fakten. Und zwar sachliche. Und die TE mag ja vieles sein, aber sachlich wohl momentan eher nicht.
 
schreibe ich chinesisch?

es ging nicht um die Klarstellung, sondern um ein weiteres Gespräch - intensiver und ausführlicher. Die Traumatisierung geschieht auch nicht durch das Gespräch bei den Kindern, sondern durch den Antrag an sich, da die Kinder zudem noch vor Gericht angehört werden.

Nach dem Beitrag macht des der Vater doch auch - und es passiert nichts.
Er ist doch auf die Gespräche mit den Eltern angewiesen, nicht umsonst wird das in dem Beschluss genau festgelegt, mit wem er zu sprechen hat.

und er hat einen Auftrag zu erfüllen, der nicht in 5 Minuten erledigt werden kann.

Eine Ablehnung ist dann auch nicht möglich, weil das gesetzlich nicht vorgesehen ist - also wäre dich eine Kooperation sinnvoll - er ist ja kein Prozessgegner.

aber die TE wird schon wissen, was sie dann tut - die Kinder raushalten geht alleine aufgrund des Antrags nicht mehr.

Ich will nicht mit dir streiten und hoffe, dass unser Austausch hier der TE helfen kann.
Das Gericht muss die Kinder nicht anhören. Es kommt jetzt sehr darauf an, warum der Vater das Aufenthaltsrecht beantragt hat. Soweit ich es beurteilen kann, geht es hier nicht um das alleinige Sorgerecht. In diesem Fall wird entschieden, wie weiter oben schon jemand schrieb, inwieweit die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung integriert sind. Die Beurteiling der Gesamtsituation obliegt dem Gericht, welches sich an dem Bericht des Verfahrensbegleiters orientieren wird. Also, ein falscher Schritt der TE und alles kann kippen.

Natürlich macht sie keinen Fehler schlechthin, wenn sie noch einmal mit ihm alleine spricht. Allerdings könnte sie auch etwas sagen, was negativ gegen sie verwendet werden kann. Beschuldigen des Vaters, man könnte denken sie beeinflusse ihre Kinder, sie versuche etwas zu "vertuschen"....usw. Da gibt es ja tausend Möglichkeiten.
Ich habe einen Bericht eines Verfahrensbegleiters an ein Gericht gelesen und glaub mir: Man kann sich nicht vorstellen, was die beobachten und wie es ausgelegt wird.
Manchmal ist Vorsicht wirklich die Mutter der Porzellankiste.
 
natürlich muss es die Kinder anhören, wenn nicht kann die Entscheidung wegen Formfehler vor das OLG gehen. Da kommt es immer noch auf das Alter und die geistige Verfassung der Kinder an, aber ok.


so ein Antrag passiert immer mit der Begründung, dass die Kinder bei dem anderen Elternteil nicht gut aufgehoben sind, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, weil ansonsten es gar keine Chance geben würde, das ABR zu bekommen. Es geht nicht um das alleinige Sorgerecht, aber um den entscheidenden Teil. Das mag die "offizielle Begründung des antragstellenden Elternteils sein. Die wahren Motive des Exs der TE seinen mal dahingestellt.




geschrieben habe ich das mit den Kriterien - wie Förderung, Erziehung, Bindung, Kontinuität, Umfeld.
was ist ein verfahrensbegleiter? Es gibt den Verfahrensbeistand seit 2009, der die Interessen im Sinne des Kindeswohls vor dem Gericht vertritt, zumindest war das vor zwei Jahren noch so. Und vor zwei Jahren war es auch noch so, dass die Kooperation mit den Eltern ein Grundpfeiler war, weil das neue Gesetz eine außergerichtlichliche einvernehmliche Einigung der Eltern durch Mitwirkung des verfahrensbeistandes vorsah.
Ob sich da was nun geändert hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Und gerade um den Kindern alles zu ersparen hat der Gesetzgeber auf diese Vermittlung und Einigung gesetzt und die Gespräche mit den Eltern angeordnet, die entsprechend vergütet werden

Grundlage war dafür vor zwei Jahren § 158 FamFG.




klar könnte das sein - es könnte aber auch das Gegenteil sein.

der Verfahrensbeistand ist der einzige, der mit beiden redet, mit beiden in Kontakt ist.
und in der Regel wird bei so einem Antrag auch ein Sachverständigengutachten gemacht, weil der Verfahrensbeistand ja nicht die eierlegendewollmilchsau ist. Das stimmt genau, und wie ich schon sagte: Es geht um das Wohl der Kinder. Wobei nun wieder die Frage ins Spiel kommt, warum der Vater den Antrag stellte und wie fundiert dieser ist. Nur als Beispiel: Wenn die Mutter nachweislich ein Drogenproblem hat und Therapie verweigert, werden ihr die Kinder, zumindest temporär, so oder so entzogen und dem anderen Erziehungsberechtigtem gegeben, sollten dessen Lebensumstände den Kindern zuträglicher sein. Da wäre es relativ rille ob die Kinder weinen, weil sie nicht von der Mutter weg wollen und solange sie eine vernünftige Bindung zum Vater haben. Aber das ist jetzt echt nur spekulativ, weil wir ja die Gründe nicht kennen.

...
 
Danke für eure Antworten. Der verfahrenspfleger war übrigens ein Mann, vor dem meine Kinder Angst hatten, wie sie sagten. ich werde den Ablauf dieses Gespräches meiner Anwältin mitteilen und sie fragen, wie hier weiter vorzugehen ist.
Es soll auch ein Erziehungsgutachten von meinem Ex, meinem Mann und mir gemacht werden mit einem Gutachter, der im Internet schon seeehr bekannt ist.
Ich kann euch sagen, warum mein Ex die Kinder will. er hat ne Lohnpfändung bekommen, weil er keinen Unterhalt zahlte bzw. nicht die Rückstände. Er sagte mir nach der Pfändung, das er jetzt alles tut um die Kinder zu bekommen, da er nicht einsieht mir sein geld zu geben. Er schrieb Brief ans JA mit Lügen, meine Schwester unterstütze ihn dabei und schrieb auch Lügenbriefe. Dazu muss man sagen, das ich seit jahren nichst mit dieser Denunziantin zu tun habr, sie ist ein Miststück und bösartig und neidisch auf alles, was andere haben. Dann haben angeblich unsere Nachbarn beim JA angerufen und erzählt, wir würden die KInder allein lassen, was 100% nicht stimmt. Diese Anrufe waren anonym und ich bin mir fast sicher, das sie von meiner Schwester stammten.
Das JA war 3mal hier und hat nichts gefunden. Und als wieder ein Anruf von den Nachbarn kam hat das JA einen Antrag auf ein Erziehungsfähigkeitsgutachten gestellt. ich bin mir sicher, das alles ging von meinem Ex aus, weil er genau wusste, das er nach so langer Zeit, die Kinder wohne jetzt 5 Jahre bei mir allein ohne ihn, nicht einfach so die Kinder bekommt. Dann behauptet er , ich habe einen Waschzwang, was aber auch n icht stimmt. Das JA glaubt ihm alles. Dies Frau dort hat uns total auf dem Kiecker. Ich bin um jeden Rat dankbar.
 
Ja klar sind die Aussagen des Vaters dem gericht bekannt, auch die der Schwester. Es gab ja im September einen Anhörung, die ein Witz war. Mein Mann und ich waren auch geladen, gehört wurden nur der Vater und das JA. In dieser Anhörung wurde vom Gericht beschlossen, ein Gutachten von mir, meinem mann und meinem Ex zu machen. 3 Tage später beantragte mein Ex das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Mein Ex wusste geanu, das ohne Grund er kein aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Desahlb schrieb er Lügenbriefe, meine schwester unterstützt ihn ja dabei mit ebensolchen briefen. Die Anrufe der "Nachbarn" gehen sich auch auf das Konto meiner Schwester, weil unsere Nachbarn nämlich alles abstreiten.
V.a. wird mit einem Erziehungsgutachten ja eh nicht beweisen, das ich keinen Waschzwang habe.
Das beste ist der Gutachter, der schrieb uns anfang Dezember einen Brief, wo wir uns in seiner Praxis melden sollten wegen der weiteren Vorgehensweise. Ich rief da an, und eine Frau ging ran, ich sagte, das wir eben Briefe bekommen hätten, sie schrieb die Telefonnummer auf. Jetzt bekommt mein Mann mit Datum vom 24.12. einen Brief, er hätte sich nicht gemeldet. Dann schrieb der Gutachter noch, das es um seine Kinder geht und wenn er was für ihn tun soll, dann muss er sich shcon melden. Kam mir sehr merkwürdig vor der Brief. Wie kann sich ein Gutachter so ausdrücken, klingt als würde er sich auf eine Seite stellen. das Beste war dann noch, ich ruf den Gutachter an und er ging zufällig ran. Ich sagte, das er sich bei mir noch gar nicht gemeldet hat, da meinte er, ich wöllte mich ja nicht begutachten lassen. Das hatte meine Anwältin am Anfang mal geschrieben, da hatte mein Ex aber noch kein ABR beantragt. Ich habe meiner anwältin schon mal gesagt, sie soll doch mal hinschrieben, das wirt jetzt doch ein Gutachten machen lassen, aber hat sie nicht getan. Jedenfalls sagte ich dann noch, das mein Mann den brief bekommen hat und ich doch mitgeteilt hatte, das er damals auch den Brief bekam. Das sagte der Gutachter zu mir, ach Sie wohnen zusammen? Wenn man jetzt seinen Brief liest, könnte man denken, der Gutachter dachte, mein mann will das ABR und er will für meinen Mann etwas tun. Ist doch komisch oder. einGutachter tut doch nichts für irgendeine Partei, sondern soll opjektiv nach wiseenschaftlichen Kriterien etwas begutachten?
 

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